NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.
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Dienstag, 19. Oktober 2021

Neuer Farbanschlag auf 1000plus in München – Wenn der Hass keine Grenzen mehr kennt

  Neuer Farbanschlag auf 1000plus in München – Wenn der Hass keine Grenzen mehr kennt








Montag, den 18. Oktober 2021

Neuer Farbanschlag auf 1000plus in München – wenn der Hass keine Grenzen mehr kennt


Iin der Nacht von Donnerstag auf Freitag (14./14.10.21) der vergangenen Woche haben linksextremistische Gewalttäter zum nunmehr dritten Mal eines unserer Beratungszentren „angegriffen“ und die Fassade unserer Münchner Büroräume mit Farbe beschmiert.

Man könnte meinen, dass sich beim dritten Vorfall dieser Art innerhalb von zwei Jahren so etwas wie Routine einstellt. Aber dem ist nicht so. Der blinde Hass, der sich in einer solchen Aktion manifestiert, entsetzt und erschüttert immer wieder aufs Neue.

Angesichts der Geschichte Deutschlands im vergangenen Jahrhundert fällt es nicht schwer, sich auszumalen, wohin diese „erste Stufe“ der Gewalt gegen unsere Einrichtungen in Zukunft noch führen kann.


Die Saat der Lüge und der Verleumdung geht auf

Dienstag, 21. Januar 2020

Abtreibungslobby mehrere Initiativen gegen das Leben gestartet

Liebe Freunde des Lebens,
drei Nachrichten aus den letzten Tagen des vergangenen Jahres zeigen, dass der Angriff auf das Lebensrecht der ungeborenen Kinder 2020 in voller Schärfe fortgesetzt wird.


Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat am 19. Dezember 2019 angekündigt, sich weiter für die völlige Abschaffung des Paragrafen 219a StGB einzusetzen.


Die SPD hat sich also offenbar mit dem getroffenen Kompromiss zum Werbeverbot für Abtreibungen der Union nicht abgefunden (Infos: https://aktion-sos-leben.blogspot.com/2018/12/stellungnahme-der-aktion-sos-leben-zum.html) und wird erneut gegen § 219a StGB agitieren.


Fast gleichzeitig hat die Berliner Ärztin Bettina Gaber angekündigt, gegen den § 219a StGB beim Bundesverfassungsgericht Klage zu erheben.

 
"Hätte Deine Mutter abgetgrieben, sag mir, wo wärst Du geblieben?"
Die Umkehrung eines Slogans der Abtreibungsbefürworter und
ein Kind so groß gemalt, wie in der 12. Schwangerschaftswoche. 


Diese Ärztin wurde zuvor wegen Verstoß dieses Paragrafen verurteilt.


Am 12. Dezember 2019 wurde die Abtreibungsärztin Kristina Hänel (sie nennt sich selber „Abtreibungsärztin“) erneut aufgrund nicht erlaubter Werbung für Abtreibungen (also Verstoß des § 219a) verurteilt.


Sie kündigte gleich an, in Revision zu gehen und die Bereitschaft, bis nach Karlsruhe zu klagen.

Wir müssen diese Nachrichten sehr ernst nehmen, denn es geht hier nicht „nur“ um eine juristische Auseinandersetzung um das Werbeverbot für Abtreibungen.


Nein, der Kampf gegen das Werbeverbot ist das Instrument der Abtreibungslobby, um:


* Das Thema Abtreibung wieder in die Schlagzeilen zu bringen.

* Die moralische Deutungshoheit mit Hilfe der Medien zu gewinnen.

* Schließlich die Abschaffung des § 218 StGB in der öffentlichen Meinung vorzubereiten und damit den letzten verbliebenen Schutz des Lebens der ungeborenen Kinder zu auszulöschen.


Wir müssen eine starke Front für die Verteidigung des rechts auf Leben der ungeborenen Kinder aufbauen.


Dafür müssen wir zuerst viele Menschen für dieses wichtige Ziel gewinnen.


Der Kampf um das Lebensrecht der Ungeborenen vollzieht sich zuerst in der Gesellschaft und bei den Menschen - erst später in der Politik.


Wir müssen deshalb viele Menschen überzeugen, dass es hier um MENSCHENLEBEN geht!


Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten, unsere Petition „Ultraschalluntersuchung zum Schutz des ungeborenen Lebens einsetzen“ mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen.



Zur Petition

Aus Studien und Umfragen weiß man: Wenn jemand das Kind im Mutterleib sieht, ändert sich seine Einstellung zum Lebensrecht der Ungeborenen und zu Thema Abtreibung.

Durch diese Aktion können wir den Menschen guten Willens zeigen, dass sich die oben genannten juristischen Initiativen nicht gegen einen abstrakten Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch richten, sondern gegen das Leben von Menschen!

Bitte helfen Sie uns, das Bewusstsein vieler Menschen in dieser Frage zu ändern.

Bitte helfen Sie uns, allen Menschen zeigen zu können, dass es hier um Leben und Tod geht.


Zur Petition „Ultraschalluntersuchung zum Schutz des ungeborenen Lebens einsetzen“:



Zur Petition


Mit bestem Dank und besinnlichem Gruß


Pilar Herzogin von Oldenburg


PS: Bitte unterstützen Sie unsere Anzeigen-Kampagnen mit einer Spende von 7, 15, 25 oder 50 Euro.

Jetzt Spenden


DVCK e.V. Anschrift : Emil-von-Behring-Str. 43 in 60439 Frankfurt am Main 

Freitag, 1. November 2019

Der Realität rechtzeitig ins Auge sehen: Wie Ultraschall ungeborene Kinder rettet / Dafür muss man den §218 nicht mal ändern

Vielleicht wissen Sie, dass die Abtreibungslobby alles tut, um Frauen daran zu hindern, vor einer Abtreibung einen Ultraschall ihres ungeborenen Kindes zu sehen.


Eine Studie aus den Vereinigten Staaten zeigt, dass 78 Prozent der abtreibungsorientierten Frauen, die vor einer Abtreibung ein Ultraschallbild ihres ungeborenen Kindes sehen, ihre Absicht ändern und nicht abtreiben!
Das ist ein deutlicher Beweis, dass Ultraschallbilder Leben retten können, selbst in den extremsten Fällen.

Nun haben mir Freunde aus den Vereinigten Staaten eine wahre Geschichte berichtet, die einfach unglaublich ist.
Eine junge Frau nahm das chemische Abtreibungsarzneimittel Mifegyne (in den USA RU-486 genannt), welches sie von einer Abtreibungsanstalt erhielt, um ihr ungeborenes Kind abzutreiben.
Vierzehn Wochen später wurde ein Ultraschall durchgeführt, der einen Herzschlag feststellte.
Das Baby hatte also die chemische Abtreibung überlebt!


Und noch besser: Nachdem sie den Ultraschall ihres ungeborenen Kindes gesehen hatte, änderte die Mutter ihre Meinung und beschloss, ihr Baby zur vollen Entbindung zu bringen.
Kein Wunder, dass die Abtreibungslobby alles unternimmt, damit Frauen, die eine Abtreibung erwägen, kein Ultraschallbild ihres Kindes zu sehen bekommen.


Diese wahre Geschichte hat mich so beeindruckt, dass ich mich entschlossen habe, eine neue Kampagne unserer Aktion SOS LEBEN zu lancieren: Ultraschalluntersuchung zum Schutz des ungeborenen Lebens einsetzen
Bitte unterstützen Sie unsere neue Petition mit Ihrer Unterschrift:

Zur Petition


Viele Kinder können gerettet werden, wenn die Beratungsstellen den Müttern Ultraschallbilder ihrer Kinder zeigen!


https://www.youtube.com/watch?v=Ksm9uzvDLcQ

Dieses Video zeigt Kinder, die noch per Abtreibung getötet werden dürfen. Es zeigt die bittere Realität. Aber so bitter jede Einsicht sein kann, so befreiend kann es sein, zu wissen, dass Gott auch dies vergibt, wenn man es bereut und jeder Frau die abgetrieben hat und jeden Mann, der zur Abtreibung beigetragen hat einen Neuanfang gewährt.
 Es gibt sogar die Forderung von Verharmlosern der Abtreibung, Abtreibung bis zum 6, Monat (ca. 24. Woche) zu erlauben, weil die dieses Töten als Frauenrecht ansehen. Eine der wirksamsten Methode, Abtreibungen zu verhindern, wäre die Gleichstellung der Familienarbeit mit der Erwerbsarbeit durch ein echtes Erziehungsgehalt, wie es die ÖDP, die Famiolienpartei und kleine christliche Parteien fordern. Aber statt solchen Fortschritt zu fordern, setzen sich viele Pseudo-Humanisten lieber für das Unrecht ein, andere - noch sehr kleine - Menschen töten zu dürfen. (Felix Staratschek) 



Dieses Zeugnis einer heldenhaften Mutter möchte ich Ihnen nicht vorenthalten:


„Als ich selbst vor 33 Jahren ungewollt und schwer krank in einem fremden Land mit dem 4. Kind schwanger war, was erst im 6. Monat entdeckt wurde, sagte die Frauenärztin dort in ihrem und meinem Schock: "Sie können noch abtreiben, mit Einwilligung Ihres Mannes!" Minuten später vernahm ich durch ein Hörrohr(!) das schnelle Pochen eines kleinen Herzens...und NIEMALS hätte ich abtreiben können...!“


Diese Zeilen erreichten mich als Antwort auf unsere Aktion „Ultraschalluntersuchung zum Schutz des ungeborenen Lebens einsetzen“.


Zur Petition


Diese Worte haben mich sehr berührt und sind eine Bestätigung, dass unsere neue Aktion wichtig ist.


Deshalb möchte ich Sie bitten, unsere Aktion an ihre Verwandten, Freunde und Bekannten zu schicken:


Zur Petition


Berühren wir die Herzen vieler, denn dann wird eine neue Kultur der Liebe und des Lebens die Tötung ungeborener Kinder überwinden.


Das Zeugnis der Mutter im Briefanfang ist für mich ein Beweis, dass wir gegen die Kultur des Todes siegen können.


Denn ein solches Zeugnis ist ansteckend und kann die Herzen der Menschen verändern.


Unseren Kampf müssen wir mit Vertrauen in Gott führen, denn er vollzieht sich in den Seelen der Menschen.


Öffnen wir vielen Menschen die Augen und zeigen wir ihnen, was das pochende Herz eines Kindes bewirken kann!

Mit freundlichen Grüßen
Pilar Herzogin von Oldenburg


PS: Helfen Sie uns mit Ihrer Spende, unsere Aktion SOS LEBEN vielen Menschen bekannt zu machen.
Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einem Betrag von 7, 15, 25, 50 oder 100 Euro.



Deutsche Vereinigung für christliche Kultur (DVCK) e.V. Anschrift : Emil-von-Behring-Str. 43 in 60439 Frankfurt am Main

 
Ich bitte alle, die Abtreibungsgegner nachdenklich ,machen wollen,
dieses Schild zu kopieren. Wenn man z.B. bei einem Gebet für das Leben teilnimmt,
kann man den Blick zum Zentrum des Gebets richten und
dieses Schild zur Seite halten, damit die oft anwesenden
brüllianten Gegendemonstranten nachdenklich werden,
wenn deren Spruch "Hät Maria abgetrieben wärt ihr uns
erspart geblieben" auf das eigene Leben gespiegelt wird.
 

Sonntag, 17. März 2019

Lebensschutz und Abtreibung: Sind grüne, Linke und SPD und deren Jugend gegen das Grundgesetz?

Unterstützer der Gegendemo wollen den § 218 abschaffen, darunter:
SPD, Grüne. Linke, JUSOS und weitere Jundverbände der genannten Parteien


Warum sind eigentlich so viele Tierschützer für Menschenschlachthäuser?


Die heutige Regelung des § 218 ist Folge der Rechtsprechung unseres Verfassungsgerichtes. Es ist interessant zu sehen, wer sich alles gegen dieses Gesetz ausspricht und dessen Abschaffung fordert und damit eigentlich BVG und Grundgesetz kritisiert.


Was das bedeutet, müsste juristisch geklärt werden. Denn es kann sein, dass dann andere Paragraphen zum Zuge kommen, die die Kritiker des § 218 gar nicht im Blick haben. Aber was zählt ist die Absicht derer, die den § 218 abschaffen wollen.


In Münster sind das:
Profamilia
Beratungsstelle Frauen helfen Frauen
Kritische Juristinnen
Linksjugend Solid
Sozialistische Jugend Die Faklen (SPD)
SPD
Der internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten IBKA
SDS Sozialistischer deutscher Studentenbund
JUSOS
DGB
Bündnis 90 Die grünen
Die Linke
Tierrechtetreff Münster
Grüne Jugend Kaktus

Und deren Bundesverbände scheinen das zuzulassen, es gibt da 
keine Forderungen, das künftig zu unterlassen. 


https://www.youtube.com/watch?v=fMoNpMBBnO4



Wie stehen diese Gruppen zum Grundgesetz und dem darin enthalten Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit, welche laut BVG auch dem ungeborenen Leben gegenüber der Mutter zustehen. Abtreibungen sind grundsätzlich rechtswidrig und die genannten Gruppen setzen sich für etwas rechtswidriges ein.


In Münster wurden gegen Beter demonstriert, die dafür beten, dass Ungeborene leben dürfen und Frauen die Hilfe bekommen, dass die ja zum Leben sagen können. Ist das ein Grund zu massiven Gegenprotest und dazu religiöse Menschen beim beten zu stören?


Das öffentliche Gebet soll die Menschen nachdenklich machen, es ändert keine Gesetze, kann aber dazu führen, dass Menschen den Spielraum, den die Gesetze gegen das leben zulassen nicht ausnutzen. Es kann dazu führen, dass Politiker überlegen, wie man Frauen besser helfen kann.


Was ist das für ein Land. wo man nur unter massiven Polizeischutz beten kann? Und warum machen Parteien, die im Bundestag sitzen mit diesem pöbelnden Mob gemein?


Häufige Rufe der Gegendemonstranten dürften den Zielen der beteiligten Parteien widersprechen, wenn die rufen "kein Staat...."

Eine Spiegelung eines Rufes der Gegendemonstranten:
Hätte deine Mutter abgetrieben, sag mir,
wo wärst du geblieben. 
 

Samstag, 2. Februar 2019

SOS-Leben: Was soll man vom Entwurf zum §219a halten?

Unterstützen sie die Kampagnen von SOS-Leben: 

Am Dienstag hat die Bundesregierung einen Referentenentwurf (Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch) zur Novelle des § 219a StGB der Öffentlichkeit präsentiert. Der Entwurf soll am 6. Februar im Bundeskabinett diskutiert und verabschiedet werden, um ihn dann in den Bundestag zur Abstimmung zu übertragen.


In der Vielfalt der Stellungnahmen äußern insbesondere die Abtreibungsaktivisten völlig unsachliche und geradezu absurde Einschätzungen, die teils von den Zeitungen unkommentiert wiedergegeben werden.

 
"Hat Maria abgetrieben, wärt ihr uns erspart geblieben!"
rufen Befürworter der Abtreibung gerne Christen entgegen,
denen der Schutz des ungeborenen Menschen wichtig ist.
Interessant sind deren Reaktionen, wenn man diese Aussage
zurück spiegelt, denn jeder von war mal so klein,
das sie oder er ein Opfer Abtreibung hätte werden können. 
 

Sonntag, 16. Dezember 2018

Stellungnahme der Aktion SOS LEBEN zum Eckpunkt-Papier der Bundesregierung zum § 219a

Vorab soll festgestellt werden, dass der „Vorschlag der Bundesregierung zur Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen“ lediglich ein Eckpunkt-Papier ist. Im Januar 2019 soll ein Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht werden. Erst dann wird man abschließend urteilen können.

Aus heutiger Sicht lässt sich aber schon folgendes sagen:

Das Papier ist ein Kompromiss zwischen den Positionen der SPD und der Union. Die SPD strebte die Streichung von § 219a StGB an und damit die Legalisierung von Werbung für Abtreibungen. Die Union lehnte jegliche Änderung ab.

 
Viele Menschen vergessen wo die herkommen
und wie klein und wehrlos wir alle einmal angefangen
haben. Abtreibung ist keine Lösung. Und was laut
Rechtssprechung auch bei möglicher Straffreiheit
rechtswidrig ist, kann nicht Gegenstand von Werbung sein.
Es sollte reichen, wenn die Infos über Möglichkeiten zur
Abtreibung in den Beratungsgesprächen gegeben werden.
Allerdings sollte nur beraten dürfen, wer die Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichtes akzeptiert und versuchen will
die ungeborenen Kinder retten. (Bild und Text: Felix Staratschek)
 

Aus dem Eckpunkt-Papier lässt sich ablesen, dass von nun an Ärzte und Kliniken erwähnen dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen, mehr aber nicht. In der jetzigen Fassung des § 219a StGB dürfen sie das nicht. Hier liegt das Zugeständnis an die SPD seitens der CDU.


Aus der Sicht des Schutzes der ungeborenen Kinder ist dieses Zugeständnis zu kritisieren, denn es ist ein weiterer Schritt, Abtreibungen zu bagatellisieren und sie als eine übliche medizinische Leistung anzusehen.


Des Weiteren sollen staatliche Stellen Informationen über Abtreibungen veröffentlichen. In der Praxis würden Ärzte und Kliniken, die Abtreibungen anbieten, auf diese Informationen hinweisen.


Falls sich diese Informationen, die gewissermaßen einen offiziellen und verbindlichen Charakter haben sollen, auch für Ärzte und Kliniken, nach den Überlegungen des Eckpunktpapiers richten, so müssten sie deutlich die Verpflichtung zum Schutz des uneingeschränkten Lebensrechts hervorheben und den Willen, die Zahl der Abtreibungen zu reduzieren, berücksichtigen.


In den Eckpunkten steht nämlich, dass das oberste Ziel der Gesetzesänderung die Vermeidung von Abtreibung und der Schutz des ungeborenen Lebens sei. Die Eckpunkte erwähnen ausdrücklich, dass die Zahl der Abtreibungen „nach wie vor hoch“ sei und "Maßnahmen zur Vermeidung ungewollter Schwangerschaften und zur Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten sowie zum Schutz des ungeborenen Lebens auf der Grundlage des bestehenden Rechts ausgebaut werden sollen“.
 
Abtreibung? Nein Danke! Ein Aufkleber von www.1000plus.de

Sollte das Informationsmaterial, das die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bereitstellen, tatsächlich den Schutz des Lebens betonen und sollte sich der Staat tatsächlich bemühen, effiziente Maßnahmen zur Reduzierung der Abtreibungen entschließen, so wäre das selbstverständlich zu begrüßen.


Wie schon oben erläutert wurde, muss der endgültige Gesetzesentwurf und der konkrete Inhalt der angekündigten Informationen abgewartet werden, um ein abschließendes Urteil abzugeben.


Allerdings kann schon heute gesagt werden, dass die diffuse Redaktion der Eckpunkte eine Einladung an die Abtreibungsaktivisten und an die Abtreibungslobby ist, die Stimmung gegen den Schutz des Lebens so anzuheizen, damit am Ende die Novelle eindeutig zu Lasten der ungeborenen Kinder ausfällt.


Aus diesem Grund muss der Kampf für den Schutz des Lebens und einer entsprechend Gestaltung des § 219a fortgesetzt werden.


Für die Aktion SOS LEBEN (DVCK e.V.)

Benno Hofschulte
Mathias von Gersdorff
Pilar Herzogin von Oldenburg 

(Anmerkung des Viertürmeblogs: Obwohl das Bundesverfassungsgericht Bewusstseinsarbeit für den Schutz des ungeborenen Lebens als eine der Voraussetzungen für die Straffreiheit gemacht, sucht man bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) danach vergebens:
Auch beim Bundesministerium für Familie findet man keine Information zur Schutzwürdigkeit der ungeborenen Kinder. Allenfalls Sekundärthemen werden behandelt. 
Gleiches gilt für das Gesundheitsministerium:

Freitag, 13. September 2013

"EINER VON UNS": Doppelter Durchbruch zum Erfolg zum Schutz der Ungeborenen

Stoppt EU-Gelder für Embryonenversuche und Klonen

Sehr geehrter Herr Staratschek,

Ihr Einsatz für das Leben hat uns großartige Erfolge beschert! Sieben Wochen vor Ablauf der Unterzeichnungsfrist haben wir die Schallmauer zweimal durchbrochen:
 

1. Deutschland hat die geforderte Mindestzahl von 75.000 Unterschriften erreicht.

2. In der Europäischen Union haben wir die Millionengrenze überschritten.
 

Beide Erfolgszahlen beziehen sich auf die ungeprüften Unterschrifteneingänge. Entscheidend ist die Zahl der GÜLTIGEN Unterschriften. Da wir mit einem deutlichen Anteil von ungültigen oder unvollständigen Unterschriften rechnen, müssen wir bis Ende Oktober weitere 200.000 Unterschriften in der Europäischen Union zusammenbringen.
 

Deutschland liegt in Europa mit 81.000 Unterschriften aktuell an vierter Stelle, nach Spitzenreiter Italien (359.000), Polen (159.000) und Frankreich (84.000). Damit haben wir uns in den letzten Wochen selbst übertroffen! Lassen Sie uns als bevölkerungsreichstes EU-Land jetzt alles dafür tun, um die sichere 100.000-Marke im Endspurt zu erreichen!
 

In diesem Sinne grüße ich Sie sehr herzlich,

Ihre
 

Hedwig v. Beverfoerde
 

EINER VON UNS Deutschland
 


P.S. Wir halten den Aufwand für die Durchführung dieses Bürgerbegehrens so klein wie möglich. Gleichwohl müssen Kosten für Material, Werbedruck, Bürokräfte und Versand geschultert werden. Bitte helfen Sie EINER VON UNS nach Ihren Möglichkeiten mit einer kleinen oder großen Spende an: Stiftung Ja zum Leben, Stichwort EINER VON UNS. Herzlichen Dank!
 


EINER VON UNS Deutschland, Ansprechpartner: Hedwig von Beverfoerde, Koordinationsbüro: Zionskirchstraße 3, 10119 Berlin, Spenden bitte an Stiftung Ja zum Leben, Commerzbank Meschede, Konto-Nr. 7 71 22 00 00, BLZ 440 800 50, IBAN: DE 50 4408 0050 0771 2200 00, Stichwort: EINER VON UNS.

Dienstag, 26. Juli 2011

Gewalt gegen friedliche Demonstranten - Wo bleibt da die Meinungsfreiheit?


Wie das Recht auf Meinungsfreiheit mit Füßen getreten wird. Auch für diejenigen, die diese Ansichten der Demonstranten nicht teilen sollten gilt,  sie müssen das Recht der anderen, ihre Auffassung zu vertreten akzeptieren und schützen. Niemand darf friedliche Demonstranten oder deren Räumlichkeiten in Gefahr bringen. Auch Gegendemonstrationen sind zu jedem Thema zulässig, solange es Demonstrationen bleiben und nicht Gewaltakte werden. 


Samstag, 19. März 2011

Wie sollen Christen sich bei Wahlen verhalten?

Sent: Saturday, September 05, 2009 7:44 AM

Subject: Wie sollen sich Christen bei Wahlen verhalten
Leserbrief an die http://www.die-tagespost.de/
Ich verfolge interessiert die Diskussion in der Tagespost, wie Christen wählen sollten. Zum Teil ist das eine Gespensterdiskussion. Denn der Leserkreis der Tagespost, so schade das bei der guten Zeitung ist, ist viel zu klein, um die Wahlen wesentlich zu beeinflussen. Auch denke ich, dass die Zahl der Christen, die sich solche Gedanken macht, sehr gering ist. Wieviel Prozent der Christen gehen regelmäßig zum Gottesdienst? Wie vielfältig sind die Auffassungen der Gottesdienstbesucher? Nur eine qualifizierte Minderheit davon macht sich die Gedanken, welche Parteien Christen wählen können.

Freitag, 28. Januar 2011

Die Grünen sind meilenweit von der ÖDP entfernt!

Von: Felix Staratschek Datum: 20. November 2010 23:06
Betreff: Leserbrief an ÖkologiePolitik (Ö+P) zu ÖDP und Grüne (bearbeitet u.a. am 23.12.12 und um aktuelle Infos ergänzt)

Dieser Brief wurde in der Urspungsform leicht gekürzt in der Ö+P Nr 149/ Februar 2011 veröffentlicht, Auflage ca. 7000 Stück