Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie meinen Beitrag in „Rubikon“: https://www.rubikon.news/artikel/gewollte-armut-2
Er kann beliebig verbreitet werden.
Beste Grüße
Johannes Resch
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Johannes Resch
www.johannes-resch.de
Dienstag, 18. Juni 2019, 15:00 Uhr~10 Minuten Lesezeit
Gewollte Armut
Der Auftrag unseres Grundgesetzes zum Schutz der Familie wird seit über 60 Jahren missachtet.
von Johannes Resch
Artikel 6 GG stellt die Familie „unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“. Tatsächlich hat aber die staatliche Gesetzgebung den Familien die wirtschaftliche Anerkennung ihrer Leistung entzogen und sie dadurch destabilisiert. Ihre abnehmende Funktionsfähigkeit wird inzwischen zum Vorwand für zunehmende Bevormundung genommen, wobei familienfremde Interessen bestimmend sind. Das schadet nicht nur den einzelnen Familien, sondern zerstört die Grundlagen unserer Gesellschaft überhaupt.
Der ehemalige Sozialrichter Dr. Jürgen Borchert, der sich ein Leben lang wissenschaftlich und beruflich mit dem deutschen Rentenrecht befasst hat, charakterisierte die „große Rentenreform von 1957“ so:
Stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.
www.familienarbeit-heute.de
www.familienarbeit-heute.de
Johannes Resch ist Mitglied der Familienpartei und der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP) und setzt sich in beiden Gruppen für eine bessere Familienpolitik ein.
Verlinkung im Text, Bilder und Bildtexte: Felix Staratschek, Copyleft
Dienstag, 18. Juni 2019, 15:00 Uhr~10 Minuten Lesezeit
Gewollte Armut
Der Auftrag unseres Grundgesetzes zum Schutz der Familie wird seit über 60 Jahren missachtet.
von Johannes Resch
Artikel 6 GG stellt die Familie „unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“. Tatsächlich hat aber die staatliche Gesetzgebung den Familien die wirtschaftliche Anerkennung ihrer Leistung entzogen und sie dadurch destabilisiert. Ihre abnehmende Funktionsfähigkeit wird inzwischen zum Vorwand für zunehmende Bevormundung genommen, wobei familienfremde Interessen bestimmend sind. Das schadet nicht nur den einzelnen Familien, sondern zerstört die Grundlagen unserer Gesellschaft überhaupt.
Der ehemalige Sozialrichter Dr. Jürgen Borchert, der sich ein Leben lang wissenschaftlich und beruflich mit dem deutschen Rentenrecht befasst hat, charakterisierte die „große Rentenreform von 1957“ so: