NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.
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Sonntag, 2. April 2023

Bahnbrechender Zwischenbericht zu neuer Studie veröffentlicht: Helmut Kentler war selbst pädosexueller Täter!

https://www.youtube.com/watch?v=U7LsOeWn8oU



Pressemitteilung vom 19. Dezember 2022

Bahnbrechender Zwischenbericht zu neuer Studie veröffentlicht:
Helmut Kentler war selbst pädosexueller Täter!

 Universität Hildesheim und Berliner Senat veröffentlichen Zwischenbericht zu neuer Studie über die pädosexuellen Netzwerke um Helmut Kentler.

 Laut dem Zwischenbericht hat Helmut Kentler selbst mehrere Minderjährige in seiner Berliner Wohnung sexuell missbraucht.

 Hedwig v. Beverfoerde sieht die DemoFürAlle-Forderung bestätigt, dass die
Sexualpädagogik Kentlers nicht länger in Kitas und Schulen angewandt werden darf.

Magdeburg – Fast zwei Monate später als ursprünglich angekündigt, erschien heute am 19. Dezember 2022 der Zwischenbericht zur Studie „Helmut Kentlers Wirken in der Berliner Kinder- und Jugendhilfe – Aufarbeitung der organisationalen Verfahren und Verantwortung des Berliner Landesjugendamtes“. Die Studie wird erneut von Wissenschaftlern der Universität Hildesheim im Auftrag der Berliner Senatsverwaltung durchgeführt. Bis zum 30.09.2023 soll die Studie abgeschlossen werden.

„Kita“ – ein irreführender Begriff / Warum mehr zwischen U3 und Ü3 differnziert werden muss

 Die Pädagogik der gemeinsamen Betreuung von Vorschulkindern geht auf Friedrich Fröbel zurück und verbreitete sich wie auch die Bezeichnung „Kindergarten“ weltweit. Dieser Begriff brachte zum Ausdruck, dass kleine Kinder weder nur verwahrt noch im schulischen Sinne belehrt werden sollten, sondern in natürlicher Umgebung zu „hegen“ seien wie Blumen in einem Garten. Dabei sollte das von Erwachsenen angeregte Spiel als altersgemäße Beschäftigung im Vordergrund stehen. Dieses Konzept hat sich für Kinder ab 3 Jahren bewährt. Für Fröbel war aber klar, dass im U3-Alter die Beziehung zur Hauptbezugsperson, meist der Mutter, im Vordergrund stehen muss, um das für die persönliche Sicherheit erforderliche Urvertrauen zu erwerben.

Samstag, 5. November 2022

Beeinträchtigt die Krippenbetreuung von U3-Kindern deren spätere schulische Entwicklung? Elternverband fordert Klärung

 Der IQB-Bildungstrend (1) 2021 zeigt bundesweit deutliche Einbrüche in Deutsch und Mathematik bei Viertklässlern, also im Alter von 10 Jahren. Das lässt zunächst an coronabedingten Schulausfall in den letzten zwei Jahren denken. Aber diese Entwicklung hat schon in den Jahren vor der Pandemie begonnen. Als Ursache kommt auch die hohe Zahl der Zuwandererkinder in Frage. Aber die Verschlechterung zeigt sich auch bei einheimischen Kindern. Es ist also eine weitere Ursache dafür zu vermuten.

Nun waren die letzten Jahrgänge der Viertklässler vor 10 Jahren im U3-Alter der zunehmenden, durch das Elterngeldgesetz geförderten Krippenbetreuung ausgesetzt. Aus Hormonuntersuchungen wissen wir, dass der Krippenaufenthalt zu erheblichem Stress für viele Kinder führt, der deren soziale Entwicklung beeinträchtigen kann. Eine große Untersuchung in den USA (NICHD-Studie) kam zum Ergebnis, dass die Risiken für die spätere soziale Entwicklung bis zum 15. Lebensjahr umso größer waren, je früher und je umfangreicher in den ersten drei Lebensjahren eine Betreuung außerhalb der Familie erfolgte (2). Die Bindung zu den Eltern ist offensichtlich entscheidend für die Selbstsicherheit des Kindes. Das kann auch wesentlich sein für das sich daraus ergebende Neugierverhalten als Grundlage für die Lernbereitschaft. Es wäre demnach durchaus plausibel, dass frühe Fremdbetreuung einen negativen Einfluss auf die spätere schulische Entwicklung haben könnte. Bisher ist das nur eine Spekulation, der aber ohne Vorurteile nachgegangen werden sollte. Sicher spielt in den ersten Jahren die Sprachentwicklung eine große Rolle, die aber nicht durch den Kontakt mit anderen Kleinkindern gefördert wird, sondern durch die Beziehung zu Erwachsenen, meist den eigenen Eltern.

Der Verband Familienarbeit e.V. fordert eine saubere wissenschaftliche Abklärung der Beziehung zwischen der Zunahme der Fremdbetreuung im U3-Alter einerseits und der späteren Verschlechterung schulischer Ergebnisse andererseits. Wenn es um unsere Kinder geht, sollten alle ideologischen Scheuklappen abgelegt werden.

Quellen:
(1) IQB-Bildungstrend – erstellt vom „Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen“ der Humboldt-Uni Berlin
(2) Rainer Böhm, „Die dunkle Seite der Kindheit“, Glanzlichter der Wissenschaft 2012, herausgegeben vom Deutschen Hochschulverband


 
Bild: Wem dient diese Flexibilität? Den Kindern oder dem Druck den Arbeitgeber auf Eltern ausüben können? Tickt das kindliche Leben evt. doch anders, als es die FDP und auch andere Parteien meinen?

 

Sonntag, 5. Juni 2022

Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weicht ernsthafter Diskussion um Beitragsgerechtigkeit für Eltern im Sozialsystem aus

Teilerfolg und Widersprüche durch Beschluss des BVerfG vom 7.4.2022

Mit großer Spannung und großen Hoffnungen haben die deutschen Familienverbände, einschließlich unseres Verbands, die Veröffentlichung eines Beschlusses am 25.05. erwartet, der bereits am 7.04. gefasst wurde. Geklagt hatten Eltern, weil sie gleich hohe Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wie Kinderlose leisten müssen und damit ihr zusätzlicher generativer Beitrag in Form der Kindererziehung unberücksichtigt bleibt. Eine Berücksichtigung erfolgt bisher aufgrund eines Urteils im Jahre 2001 lediglich bei der Gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV), bei der Kinderlose einen geringfügig höheren finanziellen Beitrag leisten müssen als Eltern.

Diese Regelung bei der GPV wurde jetzt als verfassungswidrig beurteilt, weil der höhere Aufwand von Eltern mehrerer Kinder gegenüber den Eltern mit einem Kind nicht berücksichtigt werde. Für die Mehr-Kind-Eltern ergebe sich aufgrund ihres höheren Einsatzes kein wesentlicher Vorteil, weil die Pflegeleistungen für die mitversicherten Kinder zu vernachlässigen seien. Dieser Anteil des Beschlusses ist zu begrüßen. Der Gesetzgeber hat mit Jahresfrist zu reagieren.

Bei der Renten- und Krankenversicherung müssten Eltern dagegen bei den Beiträgen nicht entlastet werden, weil ihrem höheren Aufwand ein anderweitiger Nutzen entspreche. In der GRV seien das die drei Kindererziehungsjahre und in der GKV die „kostenlose“ Mitversicherung der Kinder.

Unbeachtet blieb, dass ein Elternteil 15 Kinder erziehen müsste, um damit eine „Standardrente“ zu begründen. Schon dieser Vergleich zeigt, dass die Erziehungsjahre, wenn auch nicht wertlos, jedoch kein angemessener Ausgleich für den Erziehungsaufwand sind.

Unbeachtet blieb auch, dass etwa die Hälfte der gesamten Krankheitskosten erst im Rentenalter anfallen, aber vollkommen von den Kindern der Rentnergeneration zu bezahlen sind, während die Kinder selbst nur etwa 15% der gesamten Krankheitskosten verursachen. Auch machen die Krankheitskosten der Kinder nur einen kleinen Teil der gesamten Kinderkosten aus.

Diese Fakten waren sicher auch den Richtern bekannt. Aber offensichtlich wollten sie einer sachlichen Diskussion mit Fachleuten ausweichen. Dafür spricht auch, dass trotz der großen Bedeutung von einer mündlichen Verhandlung abgesehen wurde, bei der auch zuständige Fachleute zu Wort gekommen wären.

Fazit: Das BVerfG scheut eine ernsthafte sachgerechte Auseinandersetzung mit den finanziellen Belastungen der Familien durch unser Sozialsystem und flüchtet in fragwürdige nicht näher geprüfte Behauptungen. – Für die familienpolitisch aktiven Verbände bleibt also noch viel zu tun.


  

Sonntag, 1. Mai 2022

Verband Familienarbeit: Gender-Sprache lenkt von Diskriminierung der Frauen ab

Verband Familienarbeit e.V.
Verband zur Förderung der eigenständigen finanziellen und sozialen Absicherung häuslicher Eltern- und Pflegearbeit

1. Mai 2022 Presseverlautbarung zum Tag der Arbeit

Gender-Sprache lenkt von Diskriminierung der Frauen ab 

Unser Verband lässt daran keinen Zweifel: Frauen werden in unserer Gesellschaft bei der Arbeit benachteiligt. Das wird sogar in einer vorgeblich frauenfreundlichen Forderung deutlich wie:

„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!“

Denn: 

Würde diese Forderung auch verwirklicht, blieben die überwiegend von Frauen geleisteten Arbeiten weiterhin unter- bzw. unbezahlt. Es sollte daher richtiger heißen:

„Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit!“

Erst dann würde klar, dass die überwiegend von Frauen geleistete Arbeit am Menschen gegenüber überwiegend von Männern geleisteter Arbeit in Industrie und Handwerk unterbezahlt wird, obwohl sie als gleichwertig zu betrachten ist. 

Besonders deutlich wird das auch beim Vergleich der Kinderbetreuung, z.B.in einer Kinderkrippe gegenüber häuslicher elterlicher Betreuung. Beides ist grundsätzlich gleichwertig. Aber das eine wird bezahlt und vom Staat hochsubventioniert, das andere nicht. Gleiche Bezahlung von gleichwertiger Arbeit käme in hohem Maße den Frauen, besonders den Müttern, aber auch den Vätern zugute, die sich mehr an der Familienarbeit beteiligen wollen. Das wäre ein großer Schritt zur Gleichberechtigung der Geschlechter.

Die aktuelle Diskussion beschäftigt sich aber vorwiegend mit einer angeblich „gendergerechten Sprache“, deren Durchsetzung an den tatsächlichen Verhältnissen aber gar nichts ändern würde. Statt von „Ärzten“ und „Lehrern“ zu sprechen solle es heißen „Ärztinnen und Ärzte“ oder „Lehrkräfte“, um zu verdeutlichen, dass es dabei nicht nur um Männer geht. Aber selbst wenn dieses Bestreben erfolgreich wäre, bliebe es immer unvollständig, weil Begriffe wie „Arzt“ auch Grundlage für Eigenschaftswörter und für zusammengesetzte Wörter sind (z.B „ärztlich“ und „Ärztekammer“). Sollte es also besser heißen die „ärzt- und ärztinliche Verantwortung“ und „die Ärztinnen- und Ärz- tekammer“. Das wäre absurd. 

Sprache ist etwas Lebendiges, das sich selbst durch Praxis ausbildet und nicht vergewaltigt werden kann. Es ist aber schade, dass für diesen Sprachkrieg viel Energie vergeudet wird, die zur Durchsetzung der echten Gleichberechtigung besser angelegt wäre.

Literatur zum Thema: Judith Sevinc Basad, „Schäm dich, Wie Ideologinnen und Ideologen bestimmen, was gut und böse ist“, Westend-Verlag, Frankfurt/Main 2021




Kommentar:
Gendern könnte auf einem Irrtum berruhen. Denn alle Zuschreibungen beziehen sich im Kern nicht auf das Geschlecht, sondern auf das Menschsein. Somit kann man eigentlich grundsätzlich auf eine Nennung des Geschlechtes in der Sprache verzichten. Anreden, die beide Geschlechter nennen sind aus Höfflichkeit immer möglich, könnten jedoch bei der heutigen psychischen Verfassung mancher Zeitgenossen dazu führen, dass diese sich in ihrer gefühlten Geschechtlichkeit, die nicht mit Mann oder Frau auszudrücken  ist unerwähnt und damit diskriminiert werden. Ich denke es ist ein Fehler Sprache zur Bewusstseinarbeit zu missbrauchen. Die normale Spracher bezieht sich auf Identitäten, da die  nur Bezug auf das Menschsein hat und nicht auf eine biologische oder psychologische Ausprägung der Identität. Und wenn man übereinkommt das mit Damen und Herren alle gemeint sind, kann das auch als Grußform weiter genutzt werden. Für die individuelle Anrede kann ja jeder sagen, mit was er angeredet werden will, solltev das dann aber auch irgendwie kenntlich machen, falls eine größere Zahl der heute denkbaren Geschlechter bei einer Versammung zugegen ist. Es ist niemanden zuzumuten weit über 60 Identitätsformen zu kennen und bei einem Treffen im Kopf zu behalten, wer jetzt was sein will. Fest  steht, wir sind alle Menschen. Somit kann man jede Auzssage auf das Menschsein beziehen und damit das ganze Gender-Gaga aushebeln mit dem Ergebnis dass man weniger Psychogeschlechter diskriminiert als mit allen eingebauten "Innen", das streng genommen nur 2 Geschlechter kennt. Und der Genderstern ist nun mal nicht zum Vorlesen geeignet, auch wenn ich das, so ich auf den treffe, immer gerne mache. 

Recht hat die SPD, die Frage ist nur, 
wo trifft das noch zu. da wo ich gearbeitet haben waren die 
Löhne gleich. Aber viele Frauen arebiten in schlechter bezahlten 
Berufen, woi auch die wenigen da vorkommenden Männer wenig
verdienen. Und die SPD übersieht ganz, dass fareun einen
Großteil der gesellschaftlich notwendigen Sorge-Arbeit
umsonst machen, also dannn bis 100% weniger verdienen.   

  

Sonntag, 10. April 2022

Familienpolitische Wahlprüfsteine für die Landtagswahl 2022 in Nordrhein-Westfalen

Das Bündnis „Rettet die Familie“, in dem unser Verband Mitglied ist, hat wieder an die Parteien Wahlprüfsteine übersandt, deren Beantwortung in der angehängten Datei zusammengestellt sind.

 Bitte beachten Sie dabei, inwieweit wirklich auf die gezielten Fragen geantwortet und inwieweit ihnen eher ausgewichen wird.

Die Fragen und Antworten können beliebig weitergeleitet werden, zumal sie auch etwas über die Haltung der Parteien auf Bundesebene aussagen.

 Die Antworten sind auch auf unserer Webseite verlinkt:

 https://familienarbeit-heute.de/wahlpruefsteine-fuer-die-landtagswahl-mai-2022-in-nordrhein-westfalen

 Beste Grüße

 Johannes Resch

Verband Familienarbeit e.V.

www.familienarbeit-heute.de

www.johannes-resh.de



1. Betreuungsgeld

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 21. Juli 2015 die Zuständigkeit für ein Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder unter drei Jahren nicht in einer Krippe oder bei einer staatlich anerkannten Tagesmutter betreuen lassen, den Ländern zugeordnet. Damit liegt es im Verantwortungsbereich der Länder, die Benachteiligung selbst betreuender Eltern, die sich bisher aufgrund der einseitigen Subventionierung der Fremdbetreuung (Kinderkrippen und Tagesmütter) ergibt, zu vermindern bzw. ganz abzubauen.

Unsere Frage:

Sonntag, 5. Dezember 2021

"Verband Familienarbeit! zum Ampel-Koalitionsvertrag: Immer weiter gegen die Wand

https://familienarbeit-heute.de/ampel-koalitionsvertrag-immer-weiter-gegen-die-wand

Der neue Koalitionsvertrag macht viele Versprechungen, ohne dass erkennbar wird, wie diese finanziert werden sollen. Das gilt auch für die Gesetzliche Rentenversicherung. Dabei wird das demographische Defizit, das unser Sozialsystem und namentlich die Rentenversicherung immer weiter aushöhlt, mit keinem Wort erwähnt. Auch eine Kapitaldeckung kann den Eltern nicht zusätzlich abverlangt werden. So ähnelt das ganze Konzept dem Versprechen eines mittelalterlichen Wunderheilers.


Der Krebsschaden unserer Rentenversicherung besteht nach wie vor im einseitigen Umlageverfahren zugunsten allein der Alten: 

Die Erwerbstätigen bezahlen die Renten der ehemaligen Arbeitnehmer. 

Das kann aber nur dann funktionieren, wenn es auch für die Erziehung der nachrückenden Generation, die die Renten der heute Erwerbstätigen bezahlen soll, eine gleichwertige Finanzierung gibt. 

Fazit: 

Alle Erwerbstätigen haben für die Kinderkosten zu zahlen. Diese Selbstverständlichkeit bleibt in diesem Vertrag wieder völlig unbeachtet. Das einseitige Umlageverfahren ist eine Enteignung der Eltern und führt zwangsläufig zur fortschreitenden Verarmung der Familien in einer sonst reicher werdenden Gesellschaft und zerstört unser Sozialsystem.

Als Ausweg wird erneut eine noch stärkere Auslagerung der Kindererziehung aus der Familie propagiert, um möglichst alle Eltern zugunsten eines größeren Profits der Finanzlobby in Vollerwerbsarbeit zu drängen. 

Wird gefragt, was die Eltern selbst wollen? 

Wird gefragt, was für die Kinder gut ist? 

Wird gefragt, was das Grundgesetz fordert? 

Nein! 

Die Verstaatlichung der Kindererziehung wird als „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ und als „frühkindliche Bildung“ schön geredet.

Diese Politik ist familienfeindlich, grundgesetzwidrig* und nicht zukunftsfähig. Sie fährt infolge des sich daraus ergebenden Geburtenmangels auch unser Sozialsystem gegen die Wand.

Wir fordern: Der Betrag, mit dem heute ein Krippenplatz subventioniert wird, ist den Eltern auszuhändigen, damit sie selbst entscheiden können, ob sie mit diesem Geld eine Fremd- oder Eigenbetreuung finanzieren wollen. Nur bei Missbrauch hat der Staat ein Eingriffsrecht.

*Aus dem Urteil des BVerfG vom 10.11.1998 (2 BvR 1057/91, Rn 64)

Nach Art.6 Abs.1 GG steht die Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. 

Das Wächteramt des Staates (Art.6 Abs. 2 Satz 2 GG) berechtigt den Staat aber nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder zu drängen. 

Das Grundgesetz überlässt die Entscheidung über das Leitbild der Erziehung den Eltern, die über die Art und Weise der Betreuung des Kindes, seine Begegnungs- und Erlebnismöglichkeiten sowie den Inhalt seiner Ausbildung bestimmen. 

Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.

“http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1998/11/rs19981110_2bvr105791.html


Fragen an die Politiker im Bundestag: 



 
"Kinder haben Armut nicht gewählt"
stand auif einem Straßengraphiti vor der 
Bundedstagswahl 2021 in Düsseldorf. 



Freitag, 22. Oktober 2021

Joseph Beuys (1921-1986) – ein Vorkämpfer für die Gleichberechtigung der Geschlechter

2021 jährt sich der Geburtstag des bedeutenden Künstlers der Nachkriegszeit zum 100. Mal. Fast unbekannt ist, dass er neben der Kunst auch politisch aktiv war. So trat er für eine gleichwertige Behandlung der überwiegend von Frauen geleisteten elterlichen Kindererziehung ein und forderte bereits 1972 deren finanzielle Anerkennung. Seine Aktivität trug auch zur Gründung des Verbandes Familienarbeit e.V. im Jahr 1979 bei (damals unter dem Namen „Deutsche Hausfrauengewerkschaft“). Seitdem fordert unser Verband die Honorierung der elterlichen Erziehungsarbeit.

Donnerstag, 23. September 2021

IEF Sondernewsletter - Petition Assistenz zum Leben

https://www.openpetition.eu/petition/online/offener-brief-beihilfe-zum-suizid-erlaubt-aber-wo-bleibt-die-beihilfe-zum-leben


Der ehemalige ÖVP-Behindertensprecher, Franz-Joseph Huainigg, der Präsident der Lebenshilfe, Germain Weber, und die Expertin für Behindertenarbeit, Dorothea Brozek, haben vor kurzem eine an den Nationalrat gerichtete Petition mit dem Titel 


gestartet. Die Petition fordert unter anderem eine adäquate Assistenz und Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen, Zugang zu Palliativ- und Hospizmedizin für alle, Beratungen, Unterstützungsmöglichkeiten und psychotherapeutische Begleitung zur Suizidprävention sowie eine verfassungsrechtliche Absicherung des Verbots der Tötung auf Verlangen.

Das Institut für Ehe und Familie (IEF) unterstützt diese Petition, vor allem angesichts der aktuellen Debatte um die Legalisierung der Beihilfe zum Suizid durch den Verfassungsgerichtshof. Denn es braucht
einen Anspruch auf Hospiz- und Palliativversorgung
eine Absicherung des Verbots der Tötung auf Verlangen
einen Ausbau der Krisenintervention und SuizidpräventionWir möchten Sie daher ermutigen,
die Petition selbst zu unterschreiben
und Familienangehörige, Freunde und Bekannte aufzufordern, dasselbe zu tun.Nützen Sie dafür die "teilen"-Funktion am Ende der openPetition-Maske über Facebook, Twitter, WhatsApp oder E-Mail an ausgewählte Kontakte.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Mit besten Grüßen



Mag. Johannes Reinprecht
Direktor des Instituts für Ehe und Familie



 

 

Dienstag, 20. Juli 2021

Der 9. Familienbericht – Auftragswissenschaft für die Bundesregierung

Pressemitteilung des Verband Familienarbeit (für die finanzielle und soziale Absicherung häuslicher Eltern- und Pflegearbeit) https://familienarbeit-heute.de/der-9-familienbericht-auftragswissenschaft-fuer-die-bundesregierung

Im Jahr 1965 verpflichtete der Bundestag die Bundesregierungen im Abstand einiger Jahre unabhängige Wissenschaftler zu beauftragen, die Situation der Familien in Deutschland zu beurteilen, um das dann mit einer Stellungnahme der Regierung zu veröffentlichen. Die ersten Berichte waren tatsächlich sehr kritische Bewertungen der Familienpolitik. 

Noch der 5. Familienbericht (1994) stellte eine „strukturelle Rücksichtslosigkeit der Gesellschaft gegenüber den Familien“ fest (S. 21). Das wurde damit begründet, dass die Familien die Hauptlast der Investitionen in Kinder tragen, aber aufgrund unseres Sozialsystems weniger davon profitieren als andere, die keine Kinder und damit auch weniger Kinderkosten hatten. Als Hauptgrund wurde die fehlende Bewertung der in der Regel von den Müttern geleisteten Betreuungs- und Erziehungsarbeit angegeben. Die Wissenschaftler sahen auch einen Zusammenhang mit Geburtendefizit und steigenden Scheidungsziffern.


Dr. Johannes Resch vom Verband Familienarbeit äußert sich weiter dazu: Beim 7. und 8. Bericht (2006 und 2012) hatten die Regierungen einen Weg gefunden, der lästigen Kritik auszuweichen, indem sie Wissenschaftler beauftragten, die von vornherein auf Regierungslinie lagen. So stellten diese Berichte eine Art Hofberichterstattung dar. Die im 5. Bericht geschilderten Mängel wurden ignoriert, ohne zu fragen, ob inzwischen eine Besserung eingetreten sei.

Auch der im März 2021 veröffentlichte 9. Bericht rechtfertigt lediglich die ideologischen Inhalte der Regierungspolitik. Zwar wird auf die Familienarmut hingewiesen und dass sich Eltern mehr Zeit für ihre Kinder wünschen. Als Ausweg gilt aber nicht die naheliegende Honorierung der elterlichen Erziehungsarbeit, wie sie sowohl von unserem Verband als auch vom Deutschen Familienverband gefordert wird. Stattdessen wird die „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ propagiert, die Eltern immer mehr in ein Hamsterrad drängt und ihnen noch weniger Zeit für ihre Kinder lässt. So wird die Wahlfreiheit der Eltern, ihr Leben nach eigenen Vorstellungen zu organisieren, immer weiter eingeschränkt.

Statt auf die im 5. Bericht beklagte Polarisierung zwischen Familien und Restgesellschaft einzugehen, werden soziale Unterschiede zwischen den Familien thematisiert und so von der Nichtbewertung der elterlichen Erziehungsarbeit abgelenkt. Obwohl angeblich die Gleichberechtigung der Frauen angestrebt wird, wird weiter die männliche Denkweise bedient, die herkömmliche „Frauenrolle“ nicht als lohnwerte Arbeit anzuerkennen und gleichzuberechtigen.

So ergibt auch der 9. Familienbericht keine realistischen Ansatzpunkte zur Lösung der drängenden Probleme wie Familienarmut, Streit zwischen Eltern mit Förderung von Scheidungen, Geburtenmangel mit Aushöhlung der Sozialsysteme, die ohne funktionierende Familien versagen müssen.


 
 
"Kitas so flexibel wie das Leben" fordert die FDP 
auf diesem Plakat. Wer bestimmt denn was im Leben wie flexibel sein soll?
Und ist dies das, was die Kinder wollen oder gar brauchen?

Donnerstag, 3. Juni 2021

Zukunft der Familie - Elterliche Erziehungsarbeit als Arbeit anerkennen!



Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie vermutlich wissen, tritt unser Verband seit über 40 Jahren für eine finanzielle Anerkennung der Familienarbeit ein. Wir verstehen darunter die Betreuung und Erziehung eigener Kinder sowie die Versorgung anderer hilfsbedürftiger Angehöriger. Besonders die Honorierung der Erziehungsarbeit begründen wir damit, dass diese heute vor allem über unser Rentenrecht der sozialen Sicherheit aller Erwerbstätigen zugutekommt, im Gegensatz zur Zeit zuvor, in der die Kinder nur ihren alten oder kranken Eltern verpflichtet waren. 

Die Vergesellschaftung der Altersversorgung ohne entsprechenden Ausgleich für die Kindererziehung stellt letztlich eine Enteignung der Eltern dar, die die Funktionsfähigkeit der Familien immer mehr beeinträchtigt hat und sogar zunehmend zerstört. 

Hinter dieser Entwicklung stehen nicht nur Ideologien, die den Wert der Familie verdrängen oder leugnen, sondern auch Mechanismen unserer Gesellschaft, die die Interessen von Eltern und damit auch der Kinder systematisch vernachlässigen. Dazu gehört, dass in allen demokratisch organisierten Ländern den Kindern kein Gewicht bei den Wahlen zugeordnet wird. Das allein führt schon dazu, dass die staatliche Gesetzgebung tendenziell zumindest unbewusst zur Familienfeindlichkeit neigt.

Es gibt durchaus Politiker, die diesen politischen Mechanismus erkannt haben und deshalb vorschlagen, den Eltern das Recht zu geben, für ihre unmündigen Kinder ebenfalls eine Stimme abzugeben. Z. B. ist dabei der aktive Politiker Jens Spahn zu nennen, der erst kürzlich wieder äußerte: „Ich bin unbedingt dafür, Jüngeren und Familien mehr Stimmrecht zu geben“. Ausführlicher hat er sich dazu schon vor Jahren geäußert. Dazu der Link:

https://www.wiwo.de/politik/deutschland/demografischer-wandel-cdu-politiker-spahn-plaediert-fuer-familienwahlrecht/13596068.html

Als Verband sind wir freilich in besonderem Maße gefordert, eine Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, um die Folgen der familienfeindlichen Politik zu thematisieren und Korrekturen zu fordern. Dazu soll auch das folgende Video zu einem Interview mit unserer Ehrenvorsitzenden Wiltraud Beckenbach und mir dienen:

https://videogold.de/ist-die-familie-in-gefahr/
oder
https://www.youtube.com/watch?v=30WdO_pwJ_c

Wer unsere Arbeit unterstützen will, ist als Mitglied hoch willkommen. Unserer Webseite www.familienarbeit-heute.de sind weitere Infos und auch ein Mitgliedsantrag zu entnehmen. Wer sich über eine Mitgliedschaft hinaus engagieren möchte, kann z.B. gern an der nächsten Mitglieder-Jahresversammlung, die für November geplant ist, teilnehmen und u.U. dort für ein Vorstandsamt kandidieren. Wer Info-Material bestellen will, kann über den Link mehr erfahren oder Kontakadressen finden.

Freundliche Grüße

Johannes Resch

Verband Familienarbeit e.V.
www.familienarbeit-heute.de 

Freitag, 11. Dezember 2020

Stellungnahme zu Aussagen des Frauenrates zur Erziehungsarbeit - Wie steht es um die Anerkennung der gesellschaftlichen Leistung der Eltern?

(Text-Layout wie Hervorhebungen, Untertreichungen, etc,: Viertürmeblog)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit folgendem Link verweise ich auf eine Stellungnahme des Deutschen Frauenrates vom 9. Nov. 2020. Dort wird eine zunehmende Verbreitung von „reaktionären Frauen- und Familienbildern“ behauptet. Obwohl nicht näher beschrieben wird, was damit gemeint ist, entsteht der Eindruck, die Wertschätzung der Elternrolle solle in die Nähe von „Populismus“ oder gar „Rechtsextremismus“ gerückt werden:
https://www.frauenrat.de/positionierung-des-deutschen-frauenrats-fuer-menschenrechte-und-demokratie/


Kein Zweifel: Die Nazis haben Mutter- und Elternrolle im Rahmen ihrer Kriegspropaganda missbraucht. Das darf aber nicht zur Diffamierung von Eltern führen, die ihre Erziehungsaufgabe ernst nehmen. Solche Andeutungen verteidigen nur eine Politik der Aufwertung der Erwerbsarbeit auf Kosten der elterlichen Erziehungsarbeit mit einseitiger Krippenförderung auf Kosten selbst betreuender Eltern. Das höhlt das wichtigste Kinderrecht, nämlich das Recht auf Betreuung durch die eigenen Eltern, immer mehr aus, obwohl gleichzeitig eine Stärkung der Kinderrechte propagiert wird. Daneben werden Frauenrechte gegen Kinderrechte ausgespielt und das dann als „Feminismus“ verkauft.

Als Verband Familienarbeit sehen wir uns veranlasst, zur irreführenden Stellungnahme des Frauenrates unsererseits Stellung zu nehmen. Wir wollen damit eine Diskussion anstoßen, die wir schon längst für überfällig halten. Wir wollen zurück zu einer sachlichen Debatte. Dazu anhängender offener Brief.

Freundliche Grüße
Johannes Resch
Verband Familienarbeit e.V.
www.familienarbeit-heute.de

Verband Familienarbeit, 
Villingen, 07.12.2020
Gertrud Martin • Seb.-Kneipp-Str. 110 • 78048 VS-Villingen 

z. Hd. Frau Josefine Paul Axel-Springer-Str. 54a 10117 Berlin

Offener Brief an den 
Deutscher Frauenrat

Sehr geehrte Frau Paul,

mit diesem Schreiben beziehen wir uns auf die „Positionierung des Deutschen Frauenrats für Menschenrechte und Demokratie“ vom 09.11.2020, die Sie als Vorstandsmitglied des Deutschen Frauenrats (DF) für diesen abgegeben haben. Diese Erklärung richtet sich gegen “rechtspopulistische und rechtsextremistische Kräfte, die unsere Demokratie unterwandern“. Davon betroffen seien „besonders auch Akteur*innen, die sich für Gleichstellung und Frauenpolitik stark machen“. 

Wörtlich: „Frauenpolitische Maßnahmen werden diffamiert, Frauen- und Geschlechterforschung wird kategorisch abgelehnt, reaktionäre Frauen- und Familienbilder werden verbreitet und instrumentalisiert.“. 

In einem ergänzenden Appell kündigt der DF an, sein Engagement für eine „vielfältige, demokratische und solidarische Gesellschaft zu verstärken“, „antifeministischen, antisemitischen, antimuslimischen, neofaschistischen und rassistischen Tendenzen entschieden entgegen(zu)treten“ sowie „für eine progressive Gleichstellungspolitik und einen zeitgemäßen Familienbegriff (zu) werben“.

 
Sind Kinder, die von den eigenen Eltern umsorgt werden 
nicht betreut? Diese Darstellung in der Westdeutschen Zeitung 
(auch Remschieder Generalanzeiger RGA) erweckt 
diesen Anschein. Es wird nicht gefragt, was das Beste für die 
Kinder ist, es geht einzig darum, die Leute den Firmen 
verfügbar zu machen.
(Bild und Text: Felix Staratschek, Copyleft)

 

Der Vorstand des Verband Familienarbeit e.V., wendet sich nun mit diesem offenen Brief an den Deutschen Frauenrat um zu erfahren, wo er nach dessen Beurteilung sein familienpolitisches Engagement für „die Förderung der eigenständigen finanziellen und sozialen Sicherung bei Familienarbeit“ in diesem so umrissenen frauen- und gesellschaftspolitischen Tableau zu verorten hat.

Sonntag, 1. November 2020

Die fremdbestimmte Betreuung / Die Politik der „Vereinbarung von Familie und Beruf“ widerspricht der Realität, wie die Betreuung der unter Dreijährigen zeigt

Die Politik der „Vereinbarung von Familie und Beruf“ widerspricht der Realität, wie die Betreuung der unter Dreijährigen zeigt.
von Johannes Resch und unterstützt eine 
Petition, die noch bis zum 5. November unterstützt werdenkann: Link zur Petition.


Die gegenwärtige Familienpolitik betrachtet die Betreuung von Kleinkindern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres nahezu ausschließlich unter Profitgesichtspunkten von Konzernen und Finanzwirtschaft. 

Ziel ist, möglichst alle Eltern ab dem zweiten Lebensjahr eines Kindes in eine Vollerwerbsarbeit zu bringen. 

So kann das Arbeitskräfteangebot wesentlich erhöht und dadurch das Lohnniveau niedrig und die Profite hochgehalten werden. Dazu ist eine Fremdbetreuung der Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr zu organisieren. 

Um die wahren Zielvorstellungen zu verschleiern, wird diese Politik als „Vereinbarung von Familie und Beruf“ schöngeredet und als „frühkindliche Bildung“ verklärt.
 

Samstag, 19. September 2020

Die düsteren Wurzeln der "Sexualpädagogik der Vielfalt" Berichte von der Tour des Bus der Meinungsfreiheit

Es war eine sehr anstrengende, aber auch sehr erfolgreiche Woche: unsere Deutschland-Rundfahrt mit dem “Bus der Meinungsfreiheit”, mit der wir auf "KentlerGate" (die pädophilen Experimente Helmut Kentlers) und die übergriffige, auf Kentlers “emanzipatorischer Sexualkunde” beruhende Sexualpädagogik der Vielfalt aufmerksam gemacht und aufgeklärt haben, ist am vergangenen Samstag, 12. September 2020, in München zu Ende gegangen.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Rundfahrt, die wir gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Demo für Alle unter der Überschrift “Schützt unsere Kinder” durchgeführt haben, war es, neben den beiden Kundgebungen in Erfurt und Berlin jene Orte zu besuchen, an denen Helmut Kentler gewirkt hat, bzw. an denen sein unheilvolles Wirken fortgeführt wird.
 
Der Bus der Meinungsfreiheit 2018 vor dem Kölner Hbf. 

 

Neben Berlin, dem Ort des pädophilen Kentler-Experiments, das sich über mehrere Jahrzehnte hingezogen hat, waren dies vor allem 
---das Institut für Pädagogik der Universität Kiel, an dem der Kentler-Schüler Uwe Sielert jahrzehntelang aktiv war, 
---die Universität Hannover, an der Kentler mehr als 20 Jahre lang als Professor lehrte, und 
---das Institut für Sozialpädagogik in Koblenz.


Wenn Sie die gesamte Tour nachvollziehen wollen, empfehle ich Ihnen den Blog “Bus der Meinungsfreiheit”, auf dem sie kurze tägliche Berichte zu den einzelnen Stationen chronologisch nachlesen können:
https://bus-der-meinungsfreiheit.com

Eine Sammlung von Bildern von der Tour finden Sie in unserem Fotoalbum:
https://www.flickr.com/photos/citizengo/albums/72157715874515876


Ganz besonders möchte ich Ihnen einige Videos mit empfehlen, die wir während der Rundfahrt aufgenommen haben (Die Videos sind weiter unten eingebettet in diesen Artikel: 

Übergriffige Sexualpädagogik raus aus Schulen und Kitas!
https://youtu.be/nVVnCfQLy_w


Besuch beim Institut für Sexualpädagogik: Wie stehen Sie zu den Verbrechen von Helmut Kentler?
https://youtu.be/9U8az_ITHnA


Die düsteren Wurzeln der "Sexualpädagogik der Vielfalt" - Interview mit Prof. Werner Patzelt
https://youtu.be/xBybYcZJvJQ

Meinen besonderen Dank möchte ich im Namen des gesamten Teams von CitizenGO allen aussprechen, die diese Rundfahrt durch Spenden ermöglicht, und durch Gebet unterstützt haben, sowie den jungen Freiwilligen, die uns begleitet haben, und an allen Orten, an denen der Bus gehalten hat, durch kleine Aktionen auf unsere Anliegen aufmerksam gemacht, das Gespräch gesucht, und Informationsmaterial verteilt haben!


Vielen herzlichen Dank!

Natürlich freuen wir uns über jede kleine Spende zur Deckung der Kosten der Deutschlandrundfahrt und weiterer Aktivitäten! Bitte klicken Sie hier, wenn Sie spenden möchten!

Danke für alles, das Sie tun!

Eduard Pröls und das gesamte Team von CitizenGO

--
CitizenGO ist eine Gemeinschaft aktiver Bürger, die sich dafür einsetzen, dass das menschliche Leben, die Familie und unsere Freiheit weltweit geachtet werden. Mitglieder von CitizenGO leben in fast jeder Nation dieser Welt. Unser Team ist ist über 16 Länder in 5 Kontinenten verteilt und arbeitet in 12 Sprachen. Finden Sie hier mehr über CitizenGO heraus oder folgen Sie uns auf Facebook oder Twitter.






Dienstag, 15. September 2020

Verband Familienarbeit: Mainstream-Medien ohne Empathie für Familien

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie die aktuelle Pressemitteilung unseres Verbandes Familienarbeit zur Rolle der Mainstream-Medien in der Familienpolitik.
Sie kann auch unter folgendem Link erreicht und weitergeleitet werden:
https://familienarbeit-heute.de/mainstream-medien-ohne-empathie-fuer-familien
Außerdem füge ich nochmals den Link zum dazu passenden „Aufruf zur Wende in der Frühbetreuung von Kindern“ bei:
https://gute-erste-kinderjahre.de/aufruf-vollstaendige-version/

Beste Grüße
Dr. Johannes Resch
Verband Familienarbeit e.V. www.familienarbeit-heute.de


Pressemeldung 10.09.2020 
Verlinkunmgen im Text und Bilder: Felix Staratschek, alles Copyleft


Mainstream-Medien ohne Empathie für Familien


Nach aktuellen Verlautbarungen der Bertelsmann-Stiftung verlieren Frauen ein Vermögen, wenn sie Mutter werden. 

Diese Botschaft wurde umgehend über die Massenmedien des Bertelsmann-Konzerns in die Welt posaunt und von vielen Medien kritiklos übernommen, einschließlich der Sichtweise, es gehe hier um ein „Geschlechterproblem“. 

Zugleich wurde aber ausdrücklich betont, dass es bei kinderlosen Frauen kaum noch einen Abstand zum Lebenseinkommen von Männern gibt. Demnach handelt es sich gar nicht um eine „Frauenfrage“, sondern um die Frage, ob Kinder zu betreuen sind. Das betrifft ebenso die Väter wie die Mütter, da sie in der Regel die Benachteiligung der Mütter mittragen. Es geht also um Eltern- bzw. Familienpolitik. Nur die Neue Westfälische titelte wirklichkeitsnäher „System bleibt grundlegend familienfeindlich“.



Dazu äußert sich der Vorstand des Verband Familienarbeit e.V.: 

„Die Familienfeindlichkeit unseres Sozialsystems wurde im Fünften Familienbericht für die Bundesregierung (1994) als „strukturelle Rücksichtslosigkeit gegenüber Familien“ beschrieben, ohne dass sich seitdem etwas gebessert hätte. 

Mittwoch, 12. August 2020

Kinder gehören nicht in Zwangsisolation - ÖDP schockiert über Corona-Maßnahmen

11.08.2020

Kinder in Zwangsisolation - ÖDP schockiert über Corona-Maßnahmen

„Kranke Kinder brauchen Liebe und Nähe. Sie bei Verdacht auf Corona in ihrer eigenen Familie total zu isolieren, verstößt gegen ihr Recht auf seelische Unversehrtheit.“ Der Bundesvorsitzende der ÖDP, Christoph Raabs, kann es kaum glauben, was deutsche Behörden in offiziellen Anweisungen von Familien verlangen, die von Corona betroffen sind.

„Ich habe viel Verständnis für die Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus, aber hier gehen etliche Kommunalverwaltungen zu weit: Besonders die Androhung von Zwangsmaßnahmen bei Verstößen, die Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen, ist durch nichts zu rechtfertigen“, stellt auch der Generalsekretär der ÖDP, Dr. Claudius Moseler, klar.

Befremden lösen Stellenanzeigen aus, in denen Personal für solche geschlossenen staatlichen Einrichtungen gesucht wird. Darin ist von großzügigen Handy- und Medienregelungen die Rede. „Für die Kinder und Jugendlichen steht hierfür unter anderem ein Netflix-Account zur Verfügung“, heißt es wörtlich in einer Aufgabenbeschreibung.

Am 1. August 2020 demonstrierten mindestens 80.000 Menschen 
gegen den Umgang mit Corona und die Panikmache mit 
Pseudostatistiken. Am 29.8.20 findet in Berlin die nächste 
Demo statt. 
(Bild und Bildtext: Felix Staratschek, Copyleft)


„Es kann doch nicht sein, dass der Staat sämtliche Erkenntnisse der Pädagogik ignoriert und den betroffenen Kindern zu den Symptomen von Covid-19 auch noch seelische Wunden durch Isolation und Reizüberflutung zumutet,“ kritisiert Christoph Raabs, der Bundesvorsitzende der ÖDP.

Selbst wenn die Kinder nicht von ihren Eltern getrennt werden, sollen sie laut der Behörden im Haushalt möglichst allein gelassen werden. Gemeinsame Mahlzeiten sind nach Vorstellungen der staatlichen Stellen nicht gestattet. Nach Presseberichten über diese Vorgaben versuchen die Behörden, sich mit gegenseitigen Schuldzuweisungen aus der Affäre zu ziehen. Die ÖDP steht mit ihrer Kritik daran nicht allein da. Auch der Kinderschutzbund hat die geplanten Maßnahmen verurteilt. „Es handelt sich um psychische Gewalt gegenüber Kindern, wenn solche Pläne umgesetzt werden. Allein die Androhung solcher Maßnahmen gegenüber Familien ist grausam und lässt jede Verhältnismäßigkeit vermissen. Die Eltern brauchen wie ihre Kinder konkrete Hilfen, keine Drohungen“, macht der Generalsekretär der ÖDP, Dr. Claudius Moseler deutlich.

Link zur Pressemitteilung

Donnerstag, 23. Juli 2020

Transgender: Besonders betroffen ist das „schwache Geschlecht“ - iDAF_Nachricht 5/2020

Zitat des Monats, 5 / 2020

Der Hype der Geschlechtsumwandlung: Welche Rolle spielt das Internet

„2006 haben sich bei mir in Bochum drei transidente Kinder vorgestellt, dieses Jahr waren es schon mehr als 200, im Alter zwischen drei und 18 Jahren. Insgesamt betreuen wir zurzeit um die 600 Kinder und Jugendliche. Dabei behandeln wir noch nicht einmal alle, die sich uns vorstellen. … Bis vorletztes Jahr hätte ich gesagt, dass es viele Komponenten hat: epigenetische, genetische oder umweltbedingte. … Mittlerweile denke ich aber, dass auch ein gewisser Hype hinzukommt: Zu uns kommen weibliche Jugendliche, die Probleme mit sich, Gott und der Welt haben, sie fühlen sich nicht richtig bei den Mädchen aufgehoben, sie haben Angststörungen, sie ritzen sich, sie haben Depressionen, und dann finden sie im Internet den Begriff Transgender“.

Die Kinder- und Jugendmedizinerin Anette Richter-Unruh im Interview mit der FAZ vom 07.09.2019, https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/interview-mit-aerztin-ueber-den-aktuellen-transgender-hype-16371774.html?premium


Nachricht des Monats, 5 / 2020

Transgender: Besonders betroffen ist das „schwache Geschlecht“

Braucht es Beratungsstellen für „Geschlechtsidentität“? Solche Beratungsstellen fordern die Grünen in einem Gesetzentwurf zur „Anerkennung der selbstbestimmten Geschlechtsidentität“. Dieses sog. Selbstbestimmungsgesetz (SelbstBestG) sieht einen Rechtsanspruch auf Beratung für Menschen vor, die ihre „Geschlechtsidentität“ im Widerspruch zu ihren „körperlichen Merkmalen“ definieren (1). Das Gesetz soll das Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen. Dieses sieht vor, dass für die Änderung des Geschlechtseintrags im Personenregister Gutachten unabhängiger Sachverständiger vorliegen müssen. Das lehnen die Grünen ab, weil die Geschlechtsidentität „nicht fremdbegutachtet“ werden und die Begutachtung deshalb ohnehin nur wiedergeben könnte, „was der Mensch über sich selbst berichtet“ (2).

Mittwoch, 22. Juli 2020

Corona-Pandemie verdeutlicht den Wert der Familie / Dr. Johannes Resch (ÖDP): „Die Abwertung der Familie als Lebensform ist nicht nachhaltig.“

„In der gegenwärtigen Covid 19-Epidemie wird von den Eltern verlangt, dass sie ihre kleinen Kinder plötzlich wieder selbst betreuen, statt sie in Fremdbetreuung zu geben. Zeitweise sollten sie sogar ihre Kinder selbst beschulen oder zumindest dabei behilflich sein. Besonders alleinerziehende Eltern, die besonders auf eigenes Erwerbseinkommen angewiesen sind, werden hier überfordert. Auf der anderen Seite haben Altenheime Aufnahmestopp, weil sie mit der Betreuung alter Menschen aufgrund der Epidemie an ihre Grenzen kommen. Ist das alles eine Rolle rückwärts zu traditionellen Lebensformen?“ fragt Dr. Johannes Resch, der Vorsitzende des Bundesarbeitskreises Familie, Soziales, Gesundheit der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP).

Die ÖDP will zugunsten der Kinder die Familie fördern und setzt sich
für ein rentewirksames Erziehungsgehalt ein. 


Dazu Dr. Johannes Resch weiter: 

„Die Epidemie zeigt, dass die Vergemeinschaftung von Aufgaben, die traditionell im Rahmen der Familien erfolgten, kein Königsweg ist, wie unterschiedliche politische Strömungen seit Jahrzehnten behaupten. Das zeigt sich schon darin, dass sie die Ausbreitung einer Epidemie fördern. 

Das menschliche Zusammenleben ist von Natur aus darauf angelegt, sich vor allem in der familiären Gemeinschaft zu entfalten. Eine Vergesellschaftung familiärer Arbeit fördert nicht nur die Gefahr von Infektionen aller Art, sondern auch die Gefahr, dass einseitige Ideologien bestimmend werden und damit das gesellschaftliche Diskussionsklima vergiften. 

Die gesellschaftliche Vielfalt kann am besten durch die natürliche Vielfalt der Familien erhalten werden und ist der beste Schutz gegen totalitäre Strukturen. Die Abwertung der Familie als Lebensform ist nicht nachhaltig.“

Die finanzielle Absicherung von Alter und Elternschaft kann im Interesse größerer sozialer Sicherheit durchaus staatlich organisiert werden. Die Sozialgesetzgebung darf aber nicht zu einer Umverteilung zulasten von Familien führen, wie das bei uns zur Zeit der Fall ist. Bei Vergesellschaftung der Kosten der Alterssicherung hat das in gleichem Maße für die Kosten der Kindererziehung zu gelten. Andernfalls müssen Familien verarmen, was die Grundlagen der Gesellschaft zerstört. 

„Allerdings darf die Entlastung für die Eltern nicht an ein vorgegebenes Verhalten gebunden werden, indem z.B. ein Ausgleich der Erziehungskosten nur in Form von Krippenbetreuung erfolgt“, betont Resch.

Die Lehre aus der gegenwärtigen Krise sollte sein: „Stärkung der Familien durch soziale Absicherung bei Erhalt ihrer Freiheit.“ Das hat in gleicher Weise für die Absicherung von Alter wie für Elternschaft zu gelten. Das folgt schon aus dem inneren Zusammenhang zwischen Kindererziehung und Altersversorgung. 

Nicht Erwerbstätigkeit sichert das Alter einer Generation, wie irrtümlicherweise immer wieder behauptet wird, sondern allein die Erziehung einer ausreichend großen Zahl leistungsbereiter und leistungsfähiger Kinder. Wird das Alter um der sozialen Sicherheit willen im Umlageverfahren abgesichert, hat das in gleichem Umfang auch für Elternschaft zu gelten. „Auf eine kurze Formel gebracht heißt das: Gesetzliche Umlagerente setzt eine gesetzliche Absicherung der Kindererziehung durch Erziehungsentgelt voraus“, so der ÖDP-Politiker.


Link zur Pressemitteilung

 







Sonntag, 17. Mai 2020

15.Mai: Internationaler Tag der Familie - und keiner spricht davon?

PM zum „Tag der Familie“. Sie ist auch über folgenden Link  aufzurufen:



                                      Pressemeldung                            14.05.2020

Hat Familie eine Zukunft? Bei einem „Weiter so“ hat sie das nicht 

[Anläßlich des internatioanlen Tages der Familie am 15. Mai erinnert der Verband Familienarbeit an einen schweren Fehler in unserem Sozialsystem. Die Erziehungsleistung der Eltern wird noch immer nicht als vollwertige, mit einem rentenwirksamen Einkommen versehene Arbeit angesehen und entsprechend vergütet. Vielen Eltern ist es gar nicht bewusst, wie unser Sozialsystem deren Leistung abschöpft, ohne diese Leistung entsprechend anzuerkennen. Kinder werden so zum wirtschaftlichen Nachteil. Einschub von Felix Staratschek] 

Dazu äußert sich Dr. Johannes Resch vom Vorstand des Verband Familienarbeit e.V.: „Familie beruhte seit Jahrtausenden auf einem ungeschriebenen Generationenvertrag: Eltern versorgten ihre Kinder und wurden im Gegenzug selbst wieder von ihren Kindern versorgt, wenn sie alt oder krank wurden. Erst unsere Sozialgesetzgebung hat die Altersversorgung von der Sorge um die eigenen Kinder getrennt und die erwachsen gewordenen Kinder zur Versorgung aller Alten verpflichtet. Völlig neu dabei war, dass die Kinder jetzt auch die kinderlosen Alten mitversorgen müssen, die früher ihr eigenes Alter selbst zu finanzieren hatten, indem sie das für Kinder nicht benötigte Geld für diesen Zweck ansparen mussten.“

 
So wird die Familie ignoriert. Kinder, die nicht in die
Krippe abgegeben werden werden nach dieser Darstellung
nicht betreut. Die Familie spielt keine Rolle, erstrebenswert
scheinen nur Strukturen zu sein, die große Teile des Familienlebens
ersetzen. Ob diese U3-Fremdbetreuung wirklich das ist, was Kindern
gut tut, darf bezweifelt werden. 
 
 

Der Verband Familienarbeit beschäftigt sich seit über 40 Jahren mit den Folgen dieser Enteignung der durch Kindererziehung erarbeiteten Wertschöpfung für die Lebensfähigkeit der Familie. Grundsätzlich bekennt sich auch der Verband zu einer versicherungsrechtlichen Regelung der Altersversorgung und der besonders im Alter hohen Krankheitskosten. Schließlich konnte der früher geltende Vertrag zwischen Eltern und Kindern auch versagen, z. B. wenn Kinder vorzeitig starben oder erkrankten und so als soziale Sicherheit für alte Eltern ausfielen. Nach unserer Ansicht darf eine solche Regelung aber nicht zu einer Entsolidarisierung gegenüber den Eltern führen wie unser Sozialsystem.

Resch weiter: “Wenn um der sozialen Sicherheit willen die Altersversorgung gemeinsam geregelt wird, dann hat das auch für die Kosten der Kindererziehung zu gelten. Leider blieb das unbeachtet oder wurde nur in kläglichen Ansätzen erfüllt. Die Folge war eine zunehmende Familienarmut in einer sonst reicher werdenden Gesellschaft. Familie verlor dadurch seit Jahrzehnen immer mehr an Attraktivität, da der Eindruck entstand, soziale Sicherheit sei ohne Kinder möglich und werde allein durch Erwerbsarbeit erzielt. Das kann aber nur funktionieren, so lange Eltern dieses betrügerische System hinnehmen, unter dem auch die Kinder leiden. Inzwischen besteht eine trostlose Lage: Eltern werden in Vollerwerbsarbeit gedrängt und Kinder werden zur Last. Erwerbstätige werden durch Sozialabgaben überfordert. Trotzdem wird das Sozialsystem brüchiger. Immer mehr Familien scheitern an den geschaffenen Bedingungen.“

Wir fordern alle Eltern auf: Schließt euch unserem Verband an und setzt dieser Entwicklung ein „Kein Weiter so!“ entgegen! Wenn wir uns nicht wehren, gibt es keine Zukunft, weder für die Familien noch für die Gesellschaft überhaupt. 

Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.

Sonntag, 22. März 2020

Coronavirus offenbart Defizite im Jugendmedienschutz im Internet

Sehr geehrter Felix Staratschek,
viele Eltern, die wegen der Coronavirus-Krise ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, werden nun feststellen, dass sie viel Zeit für den Schutz vor Gefahren im Internet aufbringen müssen.
In der neuen Ausgabe der Fachzeitschrift „Jugendmedienschutz-Report“ finden sich drei Artikel, die den Zustand des heutigen Jugendmedienschutzes deutlich machen.


Die Überschriften:


Kaum ein beliebtes Online-Angebot für Kinder bietet ausreichenden Schutz.

Eltern bewerten Bemühungen der Online-Anbieter beim Kinder- und Jugendschutz durchweg als unzureichend.

Wenig Unterstützung von Kindern für deren sichere Online-Nutzung


Zu diesen Problemfeldern müssten noch die schädlichen Inhalte Pornografie und Gewaltverherrlichung hinzugefügt werden.
Diese Aufzählung beschreibt ein Skandal.
Ja, denn niemandem – vor allem nicht unseren Politikern – kann verborgen geblieben sein, dass gerade bei Kindern die Nutzung digitaler Angebote in den letzten Jahren rasant gestiegen sind.
Auch ist allgemein bekannt, dass die Gefahren im Internet für die Kinder drastisch angestiegen sind:
Pädophilie, Mobbing, Cybergrooming und die schon erwähnten Pornografie und Gewaltverherrlichung.


Das Desinteresse unserer Politiker für den Schutz der Kinder im Internet ist deshalb so empörend, weil sie in dieser Zeit ja keineswegs passiv waren, was Internet und die Digitalisierung angeht.
Der Bundestag hat nämlich zwei gigantische Gesetzestexte verabschiedet:
Das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ gegen Hass und üble Nachrede und die EU-Datenschutzverordnung.
Unsere Politiker muten also Anbietern und Betreibern durchaus viel zu.
Nun ist ständig die Rede davon, Kommunalpolitiker müssten besser vor Hass und Hetze im Internet geschützt werden.
Der Schutz der Kinder bleibt aber offenbar zweitrangig.


Dabei sind die Zahlen erdrückend:


„Etwas mehr als die Hälfte (55 %) gab an, dass ihr Kind bereits negative Erfahrungen bei der Mediennutzung im Internet gemacht habe“.


„Die Bemühungen der Online-Anbieter für den Kinder- und Jugendschutz bewerteten die Eltern durchweg als unzureichend.“


Jugendmedienschutz muss wieder zur Chefsache werden!


Unsere Aktion „Kinder in Gefahr“ wird sich mit Petitionen und E-Mail-Aktionen auch an der öffentlichen Diskussion um dem neuen Jugendmedienschutz beteiligen.
Zuerst müssen wir die Menschen über die extremen Gefahren in den Medien sensibilisieren, die einen ernsthaften und effizienten Schutz unserer Kinder notwendig machen.
Deshalb möchte ich Sie bitten, uns bei der Verbreitung unseres Buches „Horror, Gewaltverherrlichung und Okkultismus in den Medien“ zu helfen.


Bestellen Sie noch heute Ihr Exemplar gegen eine Spende von 10 Euro.
Mit jedem bestellten Exemplar helfen Sie uns, die Kampagnen von „Kinder in Gefahr“ zu finanzieren.


Medien-Problem Nummer 2 ist die grassierende Pornoflut im Internet.
Unser Buch „Achtung: Pornographie-Falle!“ (gerade ist die 2. Auflage eingetroffen) beschreibt detailreich (aber in zurückhaltender Sprache), welche Katastrophe die Porno-Seuche für Kinder und Jugendliche bedeutet.



Nur eine starke Bürgerbewegung wird unsere Kinder vor den Gefahren im Internet und in den Medien schützen.

Bitte helfen Sie uns, diese starke Schutzmauer für unsere Kinder zu errichten.

Mit freundlichen Grüßen
Mathias von Gersdorff

DVCK e.V. 
Anschrift : 
Emil-von-Behring-Str. 43 in 
60439 Frankfurt am Main 
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