NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.
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Donnerstag, 16. April 2026

Aufschlussreiches DemoFürAlle-Symposium »Kentler · Kinder · Kirche« in Kassel / Wie die sogenannte "Sexualpädagigik der Vielfalt in die katholische Kirche eindringt

(Videos werden, sobald die veröffentlicht und gefunden sind 

hier in den Text eingebettet, damit Sie das Symposium nachholen 

können.Die Beiträge werden auch in dieser Playlist zusammen gestellt: 

https://www.youtube.com/watch?v=-B3REz6IFYM&list=PL3gBvFPuuI9wXSO__nThUDqVqST80KpgW )  

Nicht fanatisch, nicht fundamentalistisch, nicht lebensfremd, 

sondern – im Gegenteil – menschenfreundlich, vernünftig und realistisch: 

So erklärte Weihbischof em. Dr. Marian Eleganti im Eingangsvortrag 

am vergangenen Samstag in Kassel auf eindrucksvolle Weise die 

kirchliche Lehre zu Mann, Frau und Sexualität.

Sonntag, 16. November 2025

Frühsexualisierung von Kindern verhindern: Helfen Sie mit, diesen Film bekannt zu machen!

 

Vergangenes Jahr in Niedersachsen. Dieses Jahr in Schwäbisch Hall. Immer wieder schlagen Eltern Alarm, weil frühsexualisierende Konzepte in Kindergärten auftauchen. Gleichzeitig häufen sich die Missbrauchsfälle in Kindergärten und Kitas.


Die radikalen Globalisten und woken Eliten wollen unsere Werte auslöschen – doch gemeinsam sind wir stark. CitizenGO ist eine Bewegung von Millionen Menschen weltweit, die täglich für Leben, Familie und Freiheit gegen diejenigen kämpfen, die sie untergraben wollen. Wir sind treu und geben niemals auf.


https://www.citizengo.org/de 

 

Corona: Als Sachverständiger im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern: Zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen und dessen Folgen

Ein Newsletter von Bastian Barücker. Ich empfehle das Abo, es kommt nicht zu viel, aber das was bisher kam war immer mit guten Inhalten. https://www.barucker.press/ Hervorhebungen im Text durch Felix Staratschek


Stellungnahme bei der Enquete-Kommission «Jungsein in MV» im Landtag in Schwerin

Auf Einladung des Vorsitzenden war ich am 7.11.2025 als Sachverständiger zur 48. Sitzung der Enquete-Kommission „Jungsein in Mecklenburg-Vorpommern“ in den Landtag in Schwerin eingeladen. Thema dieser Sitzung waren die „Auswirkungen und Bekämpfung von Corona-Folgen“. Im Vorfeld wurde mir mitgeteilt, dass mein Statement etwa sieben Minuten lang sein dürfte. Unter den 13 Sachverständigen waren der Arzt Dr. Paul Brandenburg und ich die einzigen, die die Unwissenschaftlichkeit der Corona-Maßnahmen ansprachen und darauf hinwiesen, dass die massiven Schädigungen junger Menschen in Mecklenburg-Vorpommern vermeidbar gewesen wären.

Die anderen anwesenden Experten lieferten teilweise sehr fundierte Beiträge darüber, wie negativ sich die Pandemiepolitik auf die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ausgewirkt hat. Sowohl der Vorsitzende als auch die anwesenden Landtagsabgeordneten schienen noch nie davon gehört zu haben, dass das RKI keine Empfehlung für generelle Schulschließungen, das Tragen von Masken in der Öffentlichkeit oder anlassloses Testen ausgesprochen hat. Die von mir im Landtag vorgetragene Stellungnahme kann in der Aufzeichnung der Sitzung angesehen werden. Zum Ende der Sitzung fragte mich der Vorsitzende Christian Winter, was Deutschland aus dem schwedischen Sonderweg lernen könne.

Mein schriftlich eingereichtes Statement lautete wie folgt. Das PDF inklusive aller Quellen steht hier zum Download bereit.

«Sehr geehrte Damen und Herren, 

um in zukünftigen Krisensituationen das Wohl der Kinder angemessen zu achten, braucht es meiner Meinung nach ein Verständnis über die Entstehung der laut dem Kindheitswissenschaftler Prof. Michael Klundt durch die Maßnahmen – und nicht durch das Corona-Virus – verursachte «schwere Form der Kindeswohlgefährdung». Nur eine sorgfältige Analyse des vergangenen Geschehens kann künftig bessere Handlungsstrategien bewirken. Denn es muss dringend erkannt werden, wie es dazu kommen konnte, dass, obwohl das Kindeswohl laut geltendem Bundesgesetz vorrangig zu berücksichtigen ist, Kinder während der Pandemiepolitik enorme Eingriffe in ihre kindliche Entwicklung erleiden mussten. 

Sonntag, 12. Oktober 2025

"Sie haben mich überall herumgereicht" Rheinische Post bringt ganzseitigen Artikel über Missbrauchsfall durch Priester

Von Felix Staratschek

 Die Rheinische Post stellte laut Internetsuchmaschine am 30.9.25 einen Artikel mit Bezahlschranke ins Netz gestellt. https://rp-online.de/nrw/panorama/missbrauch-in-der-katholischen-kirche-sie-haben-mich-ueberall-herumgereicht_aid-135514157 Dort ist der Artikel während ich hier diesen Text schreibe auf den 4.10.25 datiert. In der gedruckten Ausgabe liegt mir der Artikel vom Donnerstag den 9.10.25 vor. Das ist schon eine interessant lange Zeitspanne von der Veröffentlichung im Netz bis zur Druckausgabe, weit länger als ich das bisher wahrgenommen habe. Die zweitgrößte regionale Tageszeitung Deutschlands (der Verlag ist in weiteren Zeitungen involviert) hat eine Auflage von 189.574 Exemplaren, was laut Netzfund eine Halbierung seit 1998 bedeutet. 


  

Ich werde mich hier mit diesem Artikel auseinandersetzen und Fragen stellen. Ich warne, was ich hier zitiere ist harter Toback, aber das haben mehr als 200.000 Menschen im nördlichen Nord-Rheinland (Düsseldorf/Remscheid/Leverkusen bis Kleve) auf den Frühstückstisch bekommen ohne Bezahlschranke oder Leseschutz. Ich hoffe daher, dass das was in der Zeitung stand hier diskutiert werden kann. Keine dieser Aussagen ist auf meinem Mist gewachsen. 

Es geht um einen Mann der mit Vornamen Hardy heißt. In Bergisch Gladbach Frankenforst wohnten in den Hausnummern 13 und 15 er und seine Eltern und Großeltern und gegenüber die Nummer 22 war das Pfarrhaus. Ich habe über Google Earth die Lage angesehen und die Kiebitzstraße gefunden wo die Häuser in genannter Lage und die Kirche zu finden sind. Die Nummer 13 und 15 sind jeweils zwei zusammenhängende Doppelhaushälften, die jeweils nur eine Klingel haben.

Freitag, 11. April 2025

"Die Lehrer tragen Verantwortung" - Analyse der Corona-Schulschließungen

"Vor fünf Jahren führten Corona-Maßnahmen dazu, dass Schulen über Monate hinweg geschlossen wurden. Trotz immenser psycho-sozialer, medizinischer und schulischer Folgen für Millionen von Kindern fehlt bis heute eine pädagogische Aufarbeitung."


Das Video anhören:
https://www.youtube.com/watch?v=0mkDhTPN6l4


Den Text lesen, wenn Sie gerade keinen Lautsprecher nutzen können:
www.cicero.de/kultur/fuenf-jahre-schulschliessungen-corona-aufarbeitung


Kommentar von Felix Staratschek:


Ich bin ÖPNV-Pendler und sehe die Jugend an ihren digitalen Endgeräten rumwischen. War unter den hunderten Schüler jeder Schule keiner der die vorhandenen Quellen fand, die das C-Narrativ Lügen strafte? Ich habe öfter nach dem Aussteigen in den Bus zurück gerufen: "Handys sind nicht nur zum Spielen da, recherchiert was Corona wirklich ist". Ich hatte und habe noch immer ein Protestplakat auf dem Aktenkoffer täglich dabei und habe 2020 eine Affenmaske getragen und als das nicht mehr möglich war das Protestkreuz auf die Maske geklebt.


Die jungen Menschen hätten die Revolution auslösen können, indem die sich kundig machen, dass zum Lauffeuer in der Schule machen und dann kollektiv sich der Willkür widersetzen.


Beobachtet habe ich das Gegenteil. Schüler haben alles brav mitgemacht und auch die Demos der Fridays for Future wurden mit Maske beworben und es wurden Masken getragen. Ich habe mehrere FFF-Demos besucht, wurde dort jedoch, obwohl ich nur zuhören wollte wegen meiner C-kritischen Schilder vom Platz verwiesen. Den Demozug bin ich auf der anderen Straßenseite gefolgt und überholt, bis ich mich auf einer Verkehrsinsel postieren konnte, wo die vorbei mussten. da habe ich mein Demoschild hochgehalten und solange ich friedlich blieb konnte mich da keiner vertreiben. Ich habe da einen verbalen Shitstorm ausgehalten.


War wirklich an keiner Schule ein Schüler der die Fakten über C selber ermitteln konnte und dann nach und nach das weiter gibt, biss die ganze Schülerschaft sagt, das machen wir nicht mit? Die digitalen Endgeräte, über die man das Wissen hätte finden können hat heute die Mehrheit der Schüler. Wie kam es, dass eine Generation die sich für so kritisch und fähig beim Umgang mit der digitalen Welt hält, hier so versagt hat?


Sonntag, 2. April 2023

Bahnbrechender Zwischenbericht zu neuer Studie veröffentlicht: Helmut Kentler war selbst pädosexueller Täter!

https://www.youtube.com/watch?v=U7LsOeWn8oU



Pressemitteilung vom 19. Dezember 2022

Bahnbrechender Zwischenbericht zu neuer Studie veröffentlicht:
Helmut Kentler war selbst pädosexueller Täter!

 Universität Hildesheim und Berliner Senat veröffentlichen Zwischenbericht zu neuer Studie über die pädosexuellen Netzwerke um Helmut Kentler.

 Laut dem Zwischenbericht hat Helmut Kentler selbst mehrere Minderjährige in seiner Berliner Wohnung sexuell missbraucht.

 Hedwig v. Beverfoerde sieht die DemoFürAlle-Forderung bestätigt, dass die
Sexualpädagogik Kentlers nicht länger in Kitas und Schulen angewandt werden darf.

Magdeburg – Fast zwei Monate später als ursprünglich angekündigt, erschien heute am 19. Dezember 2022 der Zwischenbericht zur Studie „Helmut Kentlers Wirken in der Berliner Kinder- und Jugendhilfe – Aufarbeitung der organisationalen Verfahren und Verantwortung des Berliner Landesjugendamtes“. Die Studie wird erneut von Wissenschaftlern der Universität Hildesheim im Auftrag der Berliner Senatsverwaltung durchgeführt. Bis zum 30.09.2023 soll die Studie abgeschlossen werden.

„Kita“ – ein irreführender Begriff / Warum mehr zwischen U3 und Ü3 differnziert werden muss

 Die Pädagogik der gemeinsamen Betreuung von Vorschulkindern geht auf Friedrich Fröbel zurück und verbreitete sich wie auch die Bezeichnung „Kindergarten“ weltweit. Dieser Begriff brachte zum Ausdruck, dass kleine Kinder weder nur verwahrt noch im schulischen Sinne belehrt werden sollten, sondern in natürlicher Umgebung zu „hegen“ seien wie Blumen in einem Garten. Dabei sollte das von Erwachsenen angeregte Spiel als altersgemäße Beschäftigung im Vordergrund stehen. Dieses Konzept hat sich für Kinder ab 3 Jahren bewährt. Für Fröbel war aber klar, dass im U3-Alter die Beziehung zur Hauptbezugsperson, meist der Mutter, im Vordergrund stehen muss, um das für die persönliche Sicherheit erforderliche Urvertrauen zu erwerben.

Samstag, 5. November 2022

Beeinträchtigt die Krippenbetreuung von U3-Kindern deren spätere schulische Entwicklung? Elternverband fordert Klärung

 Der IQB-Bildungstrend (1) 2021 zeigt bundesweit deutliche Einbrüche in Deutsch und Mathematik bei Viertklässlern, also im Alter von 10 Jahren. Das lässt zunächst an coronabedingten Schulausfall in den letzten zwei Jahren denken. Aber diese Entwicklung hat schon in den Jahren vor der Pandemie begonnen. Als Ursache kommt auch die hohe Zahl der Zuwandererkinder in Frage. Aber die Verschlechterung zeigt sich auch bei einheimischen Kindern. Es ist also eine weitere Ursache dafür zu vermuten.

Nun waren die letzten Jahrgänge der Viertklässler vor 10 Jahren im U3-Alter der zunehmenden, durch das Elterngeldgesetz geförderten Krippenbetreuung ausgesetzt. Aus Hormonuntersuchungen wissen wir, dass der Krippenaufenthalt zu erheblichem Stress für viele Kinder führt, der deren soziale Entwicklung beeinträchtigen kann. Eine große Untersuchung in den USA (NICHD-Studie) kam zum Ergebnis, dass die Risiken für die spätere soziale Entwicklung bis zum 15. Lebensjahr umso größer waren, je früher und je umfangreicher in den ersten drei Lebensjahren eine Betreuung außerhalb der Familie erfolgte (2). Die Bindung zu den Eltern ist offensichtlich entscheidend für die Selbstsicherheit des Kindes. Das kann auch wesentlich sein für das sich daraus ergebende Neugierverhalten als Grundlage für die Lernbereitschaft. Es wäre demnach durchaus plausibel, dass frühe Fremdbetreuung einen negativen Einfluss auf die spätere schulische Entwicklung haben könnte. Bisher ist das nur eine Spekulation, der aber ohne Vorurteile nachgegangen werden sollte. Sicher spielt in den ersten Jahren die Sprachentwicklung eine große Rolle, die aber nicht durch den Kontakt mit anderen Kleinkindern gefördert wird, sondern durch die Beziehung zu Erwachsenen, meist den eigenen Eltern.

Der Verband Familienarbeit e.V. fordert eine saubere wissenschaftliche Abklärung der Beziehung zwischen der Zunahme der Fremdbetreuung im U3-Alter einerseits und der späteren Verschlechterung schulischer Ergebnisse andererseits. Wenn es um unsere Kinder geht, sollten alle ideologischen Scheuklappen abgelegt werden.

Quellen:
(1) IQB-Bildungstrend – erstellt vom „Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen“ der Humboldt-Uni Berlin
(2) Rainer Böhm, „Die dunkle Seite der Kindheit“, Glanzlichter der Wissenschaft 2012, herausgegeben vom Deutschen Hochschulverband


 
Bild: Wem dient diese Flexibilität? Den Kindern oder dem Druck den Arbeitgeber auf Eltern ausüben können? Tickt das kindliche Leben evt. doch anders, als es die FDP und auch andere Parteien meinen?

 

Sonntag, 5. Juni 2022

Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weicht ernsthafter Diskussion um Beitragsgerechtigkeit für Eltern im Sozialsystem aus

Teilerfolg und Widersprüche durch Beschluss des BVerfG vom 7.4.2022

Mit großer Spannung und großen Hoffnungen haben die deutschen Familienverbände, einschließlich unseres Verbands, die Veröffentlichung eines Beschlusses am 25.05. erwartet, der bereits am 7.04. gefasst wurde. Geklagt hatten Eltern, weil sie gleich hohe Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wie Kinderlose leisten müssen und damit ihr zusätzlicher generativer Beitrag in Form der Kindererziehung unberücksichtigt bleibt. Eine Berücksichtigung erfolgt bisher aufgrund eines Urteils im Jahre 2001 lediglich bei der Gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV), bei der Kinderlose einen geringfügig höheren finanziellen Beitrag leisten müssen als Eltern.

Diese Regelung bei der GPV wurde jetzt als verfassungswidrig beurteilt, weil der höhere Aufwand von Eltern mehrerer Kinder gegenüber den Eltern mit einem Kind nicht berücksichtigt werde. Für die Mehr-Kind-Eltern ergebe sich aufgrund ihres höheren Einsatzes kein wesentlicher Vorteil, weil die Pflegeleistungen für die mitversicherten Kinder zu vernachlässigen seien. Dieser Anteil des Beschlusses ist zu begrüßen. Der Gesetzgeber hat mit Jahresfrist zu reagieren.

Bei der Renten- und Krankenversicherung müssten Eltern dagegen bei den Beiträgen nicht entlastet werden, weil ihrem höheren Aufwand ein anderweitiger Nutzen entspreche. In der GRV seien das die drei Kindererziehungsjahre und in der GKV die „kostenlose“ Mitversicherung der Kinder.

Unbeachtet blieb, dass ein Elternteil 15 Kinder erziehen müsste, um damit eine „Standardrente“ zu begründen. Schon dieser Vergleich zeigt, dass die Erziehungsjahre, wenn auch nicht wertlos, jedoch kein angemessener Ausgleich für den Erziehungsaufwand sind.

Unbeachtet blieb auch, dass etwa die Hälfte der gesamten Krankheitskosten erst im Rentenalter anfallen, aber vollkommen von den Kindern der Rentnergeneration zu bezahlen sind, während die Kinder selbst nur etwa 15% der gesamten Krankheitskosten verursachen. Auch machen die Krankheitskosten der Kinder nur einen kleinen Teil der gesamten Kinderkosten aus.

Diese Fakten waren sicher auch den Richtern bekannt. Aber offensichtlich wollten sie einer sachlichen Diskussion mit Fachleuten ausweichen. Dafür spricht auch, dass trotz der großen Bedeutung von einer mündlichen Verhandlung abgesehen wurde, bei der auch zuständige Fachleute zu Wort gekommen wären.

Fazit: Das BVerfG scheut eine ernsthafte sachgerechte Auseinandersetzung mit den finanziellen Belastungen der Familien durch unser Sozialsystem und flüchtet in fragwürdige nicht näher geprüfte Behauptungen. – Für die familienpolitisch aktiven Verbände bleibt also noch viel zu tun.


  

Sonntag, 5. Dezember 2021

"Verband Familienarbeit! zum Ampel-Koalitionsvertrag: Immer weiter gegen die Wand

https://familienarbeit-heute.de/ampel-koalitionsvertrag-immer-weiter-gegen-die-wand

Der neue Koalitionsvertrag macht viele Versprechungen, ohne dass erkennbar wird, wie diese finanziert werden sollen. Das gilt auch für die Gesetzliche Rentenversicherung. Dabei wird das demographische Defizit, das unser Sozialsystem und namentlich die Rentenversicherung immer weiter aushöhlt, mit keinem Wort erwähnt. Auch eine Kapitaldeckung kann den Eltern nicht zusätzlich abverlangt werden. So ähnelt das ganze Konzept dem Versprechen eines mittelalterlichen Wunderheilers.


Der Krebsschaden unserer Rentenversicherung besteht nach wie vor im einseitigen Umlageverfahren zugunsten allein der Alten: 

Die Erwerbstätigen bezahlen die Renten der ehemaligen Arbeitnehmer. 

Das kann aber nur dann funktionieren, wenn es auch für die Erziehung der nachrückenden Generation, die die Renten der heute Erwerbstätigen bezahlen soll, eine gleichwertige Finanzierung gibt. 

Fazit: 

Alle Erwerbstätigen haben für die Kinderkosten zu zahlen. Diese Selbstverständlichkeit bleibt in diesem Vertrag wieder völlig unbeachtet. Das einseitige Umlageverfahren ist eine Enteignung der Eltern und führt zwangsläufig zur fortschreitenden Verarmung der Familien in einer sonst reicher werdenden Gesellschaft und zerstört unser Sozialsystem.

Als Ausweg wird erneut eine noch stärkere Auslagerung der Kindererziehung aus der Familie propagiert, um möglichst alle Eltern zugunsten eines größeren Profits der Finanzlobby in Vollerwerbsarbeit zu drängen. 

Wird gefragt, was die Eltern selbst wollen? 

Wird gefragt, was für die Kinder gut ist? 

Wird gefragt, was das Grundgesetz fordert? 

Nein! 

Die Verstaatlichung der Kindererziehung wird als „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ und als „frühkindliche Bildung“ schön geredet.

Diese Politik ist familienfeindlich, grundgesetzwidrig* und nicht zukunftsfähig. Sie fährt infolge des sich daraus ergebenden Geburtenmangels auch unser Sozialsystem gegen die Wand.

Wir fordern: Der Betrag, mit dem heute ein Krippenplatz subventioniert wird, ist den Eltern auszuhändigen, damit sie selbst entscheiden können, ob sie mit diesem Geld eine Fremd- oder Eigenbetreuung finanzieren wollen. Nur bei Missbrauch hat der Staat ein Eingriffsrecht.

*Aus dem Urteil des BVerfG vom 10.11.1998 (2 BvR 1057/91, Rn 64)

Nach Art.6 Abs.1 GG steht die Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. 

Das Wächteramt des Staates (Art.6 Abs. 2 Satz 2 GG) berechtigt den Staat aber nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder zu drängen. 

Das Grundgesetz überlässt die Entscheidung über das Leitbild der Erziehung den Eltern, die über die Art und Weise der Betreuung des Kindes, seine Begegnungs- und Erlebnismöglichkeiten sowie den Inhalt seiner Ausbildung bestimmen. 

Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.

“http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1998/11/rs19981110_2bvr105791.html


Fragen an die Politiker im Bundestag: 



 
"Kinder haben Armut nicht gewählt"
stand auif einem Straßengraphiti vor der 
Bundedstagswahl 2021 in Düsseldorf. 



Freitag, 22. Oktober 2021

Joseph Beuys (1921-1986) – ein Vorkämpfer für die Gleichberechtigung der Geschlechter

2021 jährt sich der Geburtstag des bedeutenden Künstlers der Nachkriegszeit zum 100. Mal. Fast unbekannt ist, dass er neben der Kunst auch politisch aktiv war. So trat er für eine gleichwertige Behandlung der überwiegend von Frauen geleisteten elterlichen Kindererziehung ein und forderte bereits 1972 deren finanzielle Anerkennung. Seine Aktivität trug auch zur Gründung des Verbandes Familienarbeit e.V. im Jahr 1979 bei (damals unter dem Namen „Deutsche Hausfrauengewerkschaft“). Seitdem fordert unser Verband die Honorierung der elterlichen Erziehungsarbeit.

Dienstag, 19. Oktober 2021

Neuer Farbanschlag auf 1000plus in München – Wenn der Hass keine Grenzen mehr kennt

  Neuer Farbanschlag auf 1000plus in München – Wenn der Hass keine Grenzen mehr kennt








Montag, den 18. Oktober 2021

Neuer Farbanschlag auf 1000plus in München – wenn der Hass keine Grenzen mehr kennt


Iin der Nacht von Donnerstag auf Freitag (14./14.10.21) der vergangenen Woche haben linksextremistische Gewalttäter zum nunmehr dritten Mal eines unserer Beratungszentren „angegriffen“ und die Fassade unserer Münchner Büroräume mit Farbe beschmiert.

Man könnte meinen, dass sich beim dritten Vorfall dieser Art innerhalb von zwei Jahren so etwas wie Routine einstellt. Aber dem ist nicht so. Der blinde Hass, der sich in einer solchen Aktion manifestiert, entsetzt und erschüttert immer wieder aufs Neue.

Angesichts der Geschichte Deutschlands im vergangenen Jahrhundert fällt es nicht schwer, sich auszumalen, wohin diese „erste Stufe“ der Gewalt gegen unsere Einrichtungen in Zukunft noch führen kann.


Die Saat der Lüge und der Verleumdung geht auf

Freitag, 11. Dezember 2020

Stellungnahme zu Aussagen des Frauenrates zur Erziehungsarbeit - Wie steht es um die Anerkennung der gesellschaftlichen Leistung der Eltern?

(Text-Layout wie Hervorhebungen, Untertreichungen, etc,: Viertürmeblog)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit folgendem Link verweise ich auf eine Stellungnahme des Deutschen Frauenrates vom 9. Nov. 2020. Dort wird eine zunehmende Verbreitung von „reaktionären Frauen- und Familienbildern“ behauptet. Obwohl nicht näher beschrieben wird, was damit gemeint ist, entsteht der Eindruck, die Wertschätzung der Elternrolle solle in die Nähe von „Populismus“ oder gar „Rechtsextremismus“ gerückt werden:
https://www.frauenrat.de/positionierung-des-deutschen-frauenrats-fuer-menschenrechte-und-demokratie/


Kein Zweifel: Die Nazis haben Mutter- und Elternrolle im Rahmen ihrer Kriegspropaganda missbraucht. Das darf aber nicht zur Diffamierung von Eltern führen, die ihre Erziehungsaufgabe ernst nehmen. Solche Andeutungen verteidigen nur eine Politik der Aufwertung der Erwerbsarbeit auf Kosten der elterlichen Erziehungsarbeit mit einseitiger Krippenförderung auf Kosten selbst betreuender Eltern. Das höhlt das wichtigste Kinderrecht, nämlich das Recht auf Betreuung durch die eigenen Eltern, immer mehr aus, obwohl gleichzeitig eine Stärkung der Kinderrechte propagiert wird. Daneben werden Frauenrechte gegen Kinderrechte ausgespielt und das dann als „Feminismus“ verkauft.

Als Verband Familienarbeit sehen wir uns veranlasst, zur irreführenden Stellungnahme des Frauenrates unsererseits Stellung zu nehmen. Wir wollen damit eine Diskussion anstoßen, die wir schon längst für überfällig halten. Wir wollen zurück zu einer sachlichen Debatte. Dazu anhängender offener Brief.

Freundliche Grüße
Johannes Resch
Verband Familienarbeit e.V.
www.familienarbeit-heute.de

Verband Familienarbeit, 
Villingen, 07.12.2020
Gertrud Martin • Seb.-Kneipp-Str. 110 • 78048 VS-Villingen 

z. Hd. Frau Josefine Paul Axel-Springer-Str. 54a 10117 Berlin

Offener Brief an den 
Deutscher Frauenrat

Sehr geehrte Frau Paul,

mit diesem Schreiben beziehen wir uns auf die „Positionierung des Deutschen Frauenrats für Menschenrechte und Demokratie“ vom 09.11.2020, die Sie als Vorstandsmitglied des Deutschen Frauenrats (DF) für diesen abgegeben haben. Diese Erklärung richtet sich gegen “rechtspopulistische und rechtsextremistische Kräfte, die unsere Demokratie unterwandern“. Davon betroffen seien „besonders auch Akteur*innen, die sich für Gleichstellung und Frauenpolitik stark machen“. 

Wörtlich: „Frauenpolitische Maßnahmen werden diffamiert, Frauen- und Geschlechterforschung wird kategorisch abgelehnt, reaktionäre Frauen- und Familienbilder werden verbreitet und instrumentalisiert.“. 

In einem ergänzenden Appell kündigt der DF an, sein Engagement für eine „vielfältige, demokratische und solidarische Gesellschaft zu verstärken“, „antifeministischen, antisemitischen, antimuslimischen, neofaschistischen und rassistischen Tendenzen entschieden entgegen(zu)treten“ sowie „für eine progressive Gleichstellungspolitik und einen zeitgemäßen Familienbegriff (zu) werben“.

 
Sind Kinder, die von den eigenen Eltern umsorgt werden 
nicht betreut? Diese Darstellung in der Westdeutschen Zeitung 
(auch Remschieder Generalanzeiger RGA) erweckt 
diesen Anschein. Es wird nicht gefragt, was das Beste für die 
Kinder ist, es geht einzig darum, die Leute den Firmen 
verfügbar zu machen.
(Bild und Text: Felix Staratschek, Copyleft)

 

Der Vorstand des Verband Familienarbeit e.V., wendet sich nun mit diesem offenen Brief an den Deutschen Frauenrat um zu erfahren, wo er nach dessen Beurteilung sein familienpolitisches Engagement für „die Förderung der eigenständigen finanziellen und sozialen Sicherung bei Familienarbeit“ in diesem so umrissenen frauen- und gesellschaftspolitischen Tableau zu verorten hat.

Sonntag, 1. November 2020

Die fremdbestimmte Betreuung / Die Politik der „Vereinbarung von Familie und Beruf“ widerspricht der Realität, wie die Betreuung der unter Dreijährigen zeigt

Die Politik der „Vereinbarung von Familie und Beruf“ widerspricht der Realität, wie die Betreuung der unter Dreijährigen zeigt.
von Johannes Resch und unterstützt eine 
Petition, die noch bis zum 5. November unterstützt werdenkann: Link zur Petition.


Die gegenwärtige Familienpolitik betrachtet die Betreuung von Kleinkindern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres nahezu ausschließlich unter Profitgesichtspunkten von Konzernen und Finanzwirtschaft. 

Ziel ist, möglichst alle Eltern ab dem zweiten Lebensjahr eines Kindes in eine Vollerwerbsarbeit zu bringen. 

So kann das Arbeitskräfteangebot wesentlich erhöht und dadurch das Lohnniveau niedrig und die Profite hochgehalten werden. Dazu ist eine Fremdbetreuung der Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr zu organisieren. 

Um die wahren Zielvorstellungen zu verschleiern, wird diese Politik als „Vereinbarung von Familie und Beruf“ schöngeredet und als „frühkindliche Bildung“ verklärt.
 

Samstag, 19. September 2020

Die düsteren Wurzeln der "Sexualpädagogik der Vielfalt" Berichte von der Tour des Bus der Meinungsfreiheit

Es war eine sehr anstrengende, aber auch sehr erfolgreiche Woche: unsere Deutschland-Rundfahrt mit dem “Bus der Meinungsfreiheit”, mit der wir auf "KentlerGate" (die pädophilen Experimente Helmut Kentlers) und die übergriffige, auf Kentlers “emanzipatorischer Sexualkunde” beruhende Sexualpädagogik der Vielfalt aufmerksam gemacht und aufgeklärt haben, ist am vergangenen Samstag, 12. September 2020, in München zu Ende gegangen.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Rundfahrt, die wir gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Demo für Alle unter der Überschrift “Schützt unsere Kinder” durchgeführt haben, war es, neben den beiden Kundgebungen in Erfurt und Berlin jene Orte zu besuchen, an denen Helmut Kentler gewirkt hat, bzw. an denen sein unheilvolles Wirken fortgeführt wird.
 
Der Bus der Meinungsfreiheit 2018 vor dem Kölner Hbf. 

 

Neben Berlin, dem Ort des pädophilen Kentler-Experiments, das sich über mehrere Jahrzehnte hingezogen hat, waren dies vor allem 
---das Institut für Pädagogik der Universität Kiel, an dem der Kentler-Schüler Uwe Sielert jahrzehntelang aktiv war, 
---die Universität Hannover, an der Kentler mehr als 20 Jahre lang als Professor lehrte, und 
---das Institut für Sozialpädagogik in Koblenz.


Wenn Sie die gesamte Tour nachvollziehen wollen, empfehle ich Ihnen den Blog “Bus der Meinungsfreiheit”, auf dem sie kurze tägliche Berichte zu den einzelnen Stationen chronologisch nachlesen können:
https://bus-der-meinungsfreiheit.com

Eine Sammlung von Bildern von der Tour finden Sie in unserem Fotoalbum:
https://www.flickr.com/photos/citizengo/albums/72157715874515876


Ganz besonders möchte ich Ihnen einige Videos mit empfehlen, die wir während der Rundfahrt aufgenommen haben (Die Videos sind weiter unten eingebettet in diesen Artikel: 

Übergriffige Sexualpädagogik raus aus Schulen und Kitas!
https://youtu.be/nVVnCfQLy_w


Besuch beim Institut für Sexualpädagogik: Wie stehen Sie zu den Verbrechen von Helmut Kentler?
https://youtu.be/9U8az_ITHnA


Die düsteren Wurzeln der "Sexualpädagogik der Vielfalt" - Interview mit Prof. Werner Patzelt
https://youtu.be/xBybYcZJvJQ

Meinen besonderen Dank möchte ich im Namen des gesamten Teams von CitizenGO allen aussprechen, die diese Rundfahrt durch Spenden ermöglicht, und durch Gebet unterstützt haben, sowie den jungen Freiwilligen, die uns begleitet haben, und an allen Orten, an denen der Bus gehalten hat, durch kleine Aktionen auf unsere Anliegen aufmerksam gemacht, das Gespräch gesucht, und Informationsmaterial verteilt haben!


Vielen herzlichen Dank!

Natürlich freuen wir uns über jede kleine Spende zur Deckung der Kosten der Deutschlandrundfahrt und weiterer Aktivitäten! Bitte klicken Sie hier, wenn Sie spenden möchten!

Danke für alles, das Sie tun!

Eduard Pröls und das gesamte Team von CitizenGO

--
CitizenGO ist eine Gemeinschaft aktiver Bürger, die sich dafür einsetzen, dass das menschliche Leben, die Familie und unsere Freiheit weltweit geachtet werden. Mitglieder von CitizenGO leben in fast jeder Nation dieser Welt. Unser Team ist ist über 16 Länder in 5 Kontinenten verteilt und arbeitet in 12 Sprachen. Finden Sie hier mehr über CitizenGO heraus oder folgen Sie uns auf Facebook oder Twitter.






Dienstag, 15. September 2020

Verband Familienarbeit: Mainstream-Medien ohne Empathie für Familien

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie die aktuelle Pressemitteilung unseres Verbandes Familienarbeit zur Rolle der Mainstream-Medien in der Familienpolitik.
Sie kann auch unter folgendem Link erreicht und weitergeleitet werden:
https://familienarbeit-heute.de/mainstream-medien-ohne-empathie-fuer-familien
Außerdem füge ich nochmals den Link zum dazu passenden „Aufruf zur Wende in der Frühbetreuung von Kindern“ bei:
https://gute-erste-kinderjahre.de/aufruf-vollstaendige-version/

Beste Grüße
Dr. Johannes Resch
Verband Familienarbeit e.V. www.familienarbeit-heute.de


Pressemeldung 10.09.2020 
Verlinkunmgen im Text und Bilder: Felix Staratschek, alles Copyleft


Mainstream-Medien ohne Empathie für Familien


Nach aktuellen Verlautbarungen der Bertelsmann-Stiftung verlieren Frauen ein Vermögen, wenn sie Mutter werden. 

Diese Botschaft wurde umgehend über die Massenmedien des Bertelsmann-Konzerns in die Welt posaunt und von vielen Medien kritiklos übernommen, einschließlich der Sichtweise, es gehe hier um ein „Geschlechterproblem“. 

Zugleich wurde aber ausdrücklich betont, dass es bei kinderlosen Frauen kaum noch einen Abstand zum Lebenseinkommen von Männern gibt. Demnach handelt es sich gar nicht um eine „Frauenfrage“, sondern um die Frage, ob Kinder zu betreuen sind. Das betrifft ebenso die Väter wie die Mütter, da sie in der Regel die Benachteiligung der Mütter mittragen. Es geht also um Eltern- bzw. Familienpolitik. Nur die Neue Westfälische titelte wirklichkeitsnäher „System bleibt grundlegend familienfeindlich“.



Dazu äußert sich der Vorstand des Verband Familienarbeit e.V.: 

„Die Familienfeindlichkeit unseres Sozialsystems wurde im Fünften Familienbericht für die Bundesregierung (1994) als „strukturelle Rücksichtslosigkeit gegenüber Familien“ beschrieben, ohne dass sich seitdem etwas gebessert hätte. 

Mittwoch, 12. August 2020

Kinder gehören nicht in Zwangsisolation - ÖDP schockiert über Corona-Maßnahmen

11.08.2020

Kinder in Zwangsisolation - ÖDP schockiert über Corona-Maßnahmen

„Kranke Kinder brauchen Liebe und Nähe. Sie bei Verdacht auf Corona in ihrer eigenen Familie total zu isolieren, verstößt gegen ihr Recht auf seelische Unversehrtheit.“ Der Bundesvorsitzende der ÖDP, Christoph Raabs, kann es kaum glauben, was deutsche Behörden in offiziellen Anweisungen von Familien verlangen, die von Corona betroffen sind.

„Ich habe viel Verständnis für die Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus, aber hier gehen etliche Kommunalverwaltungen zu weit: Besonders die Androhung von Zwangsmaßnahmen bei Verstößen, die Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen, ist durch nichts zu rechtfertigen“, stellt auch der Generalsekretär der ÖDP, Dr. Claudius Moseler, klar.

Befremden lösen Stellenanzeigen aus, in denen Personal für solche geschlossenen staatlichen Einrichtungen gesucht wird. Darin ist von großzügigen Handy- und Medienregelungen die Rede. „Für die Kinder und Jugendlichen steht hierfür unter anderem ein Netflix-Account zur Verfügung“, heißt es wörtlich in einer Aufgabenbeschreibung.

Am 1. August 2020 demonstrierten mindestens 80.000 Menschen 
gegen den Umgang mit Corona und die Panikmache mit 
Pseudostatistiken. Am 29.8.20 findet in Berlin die nächste 
Demo statt. 
(Bild und Bildtext: Felix Staratschek, Copyleft)


„Es kann doch nicht sein, dass der Staat sämtliche Erkenntnisse der Pädagogik ignoriert und den betroffenen Kindern zu den Symptomen von Covid-19 auch noch seelische Wunden durch Isolation und Reizüberflutung zumutet,“ kritisiert Christoph Raabs, der Bundesvorsitzende der ÖDP.

Selbst wenn die Kinder nicht von ihren Eltern getrennt werden, sollen sie laut der Behörden im Haushalt möglichst allein gelassen werden. Gemeinsame Mahlzeiten sind nach Vorstellungen der staatlichen Stellen nicht gestattet. Nach Presseberichten über diese Vorgaben versuchen die Behörden, sich mit gegenseitigen Schuldzuweisungen aus der Affäre zu ziehen. Die ÖDP steht mit ihrer Kritik daran nicht allein da. Auch der Kinderschutzbund hat die geplanten Maßnahmen verurteilt. „Es handelt sich um psychische Gewalt gegenüber Kindern, wenn solche Pläne umgesetzt werden. Allein die Androhung solcher Maßnahmen gegenüber Familien ist grausam und lässt jede Verhältnismäßigkeit vermissen. Die Eltern brauchen wie ihre Kinder konkrete Hilfen, keine Drohungen“, macht der Generalsekretär der ÖDP, Dr. Claudius Moseler deutlich.

Link zur Pressemitteilung

Donnerstag, 23. Juli 2020

Transgender: Besonders betroffen ist das „schwache Geschlecht“ - iDAF_Nachricht 5/2020

Zitat des Monats, 5 / 2020

Der Hype der Geschlechtsumwandlung: Welche Rolle spielt das Internet

„2006 haben sich bei mir in Bochum drei transidente Kinder vorgestellt, dieses Jahr waren es schon mehr als 200, im Alter zwischen drei und 18 Jahren. Insgesamt betreuen wir zurzeit um die 600 Kinder und Jugendliche. Dabei behandeln wir noch nicht einmal alle, die sich uns vorstellen. … Bis vorletztes Jahr hätte ich gesagt, dass es viele Komponenten hat: epigenetische, genetische oder umweltbedingte. … Mittlerweile denke ich aber, dass auch ein gewisser Hype hinzukommt: Zu uns kommen weibliche Jugendliche, die Probleme mit sich, Gott und der Welt haben, sie fühlen sich nicht richtig bei den Mädchen aufgehoben, sie haben Angststörungen, sie ritzen sich, sie haben Depressionen, und dann finden sie im Internet den Begriff Transgender“.

Die Kinder- und Jugendmedizinerin Anette Richter-Unruh im Interview mit der FAZ vom 07.09.2019, https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/interview-mit-aerztin-ueber-den-aktuellen-transgender-hype-16371774.html?premium


Nachricht des Monats, 5 / 2020

Transgender: Besonders betroffen ist das „schwache Geschlecht“

Braucht es Beratungsstellen für „Geschlechtsidentität“? Solche Beratungsstellen fordern die Grünen in einem Gesetzentwurf zur „Anerkennung der selbstbestimmten Geschlechtsidentität“. Dieses sog. Selbstbestimmungsgesetz (SelbstBestG) sieht einen Rechtsanspruch auf Beratung für Menschen vor, die ihre „Geschlechtsidentität“ im Widerspruch zu ihren „körperlichen Merkmalen“ definieren (1). Das Gesetz soll das Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen. Dieses sieht vor, dass für die Änderung des Geschlechtseintrags im Personenregister Gutachten unabhängiger Sachverständiger vorliegen müssen. Das lehnen die Grünen ab, weil die Geschlechtsidentität „nicht fremdbegutachtet“ werden und die Begutachtung deshalb ohnehin nur wiedergeben könnte, „was der Mensch über sich selbst berichtet“ (2).

Mittwoch, 22. Juli 2020

Corona-Pandemie verdeutlicht den Wert der Familie / Dr. Johannes Resch (ÖDP): „Die Abwertung der Familie als Lebensform ist nicht nachhaltig.“

„In der gegenwärtigen Covid 19-Epidemie wird von den Eltern verlangt, dass sie ihre kleinen Kinder plötzlich wieder selbst betreuen, statt sie in Fremdbetreuung zu geben. Zeitweise sollten sie sogar ihre Kinder selbst beschulen oder zumindest dabei behilflich sein. Besonders alleinerziehende Eltern, die besonders auf eigenes Erwerbseinkommen angewiesen sind, werden hier überfordert. Auf der anderen Seite haben Altenheime Aufnahmestopp, weil sie mit der Betreuung alter Menschen aufgrund der Epidemie an ihre Grenzen kommen. Ist das alles eine Rolle rückwärts zu traditionellen Lebensformen?“ fragt Dr. Johannes Resch, der Vorsitzende des Bundesarbeitskreises Familie, Soziales, Gesundheit der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP).

Die ÖDP will zugunsten der Kinder die Familie fördern und setzt sich
für ein rentewirksames Erziehungsgehalt ein. 


Dazu Dr. Johannes Resch weiter: 

„Die Epidemie zeigt, dass die Vergemeinschaftung von Aufgaben, die traditionell im Rahmen der Familien erfolgten, kein Königsweg ist, wie unterschiedliche politische Strömungen seit Jahrzehnten behaupten. Das zeigt sich schon darin, dass sie die Ausbreitung einer Epidemie fördern. 

Das menschliche Zusammenleben ist von Natur aus darauf angelegt, sich vor allem in der familiären Gemeinschaft zu entfalten. Eine Vergesellschaftung familiärer Arbeit fördert nicht nur die Gefahr von Infektionen aller Art, sondern auch die Gefahr, dass einseitige Ideologien bestimmend werden und damit das gesellschaftliche Diskussionsklima vergiften. 

Die gesellschaftliche Vielfalt kann am besten durch die natürliche Vielfalt der Familien erhalten werden und ist der beste Schutz gegen totalitäre Strukturen. Die Abwertung der Familie als Lebensform ist nicht nachhaltig.“

Die finanzielle Absicherung von Alter und Elternschaft kann im Interesse größerer sozialer Sicherheit durchaus staatlich organisiert werden. Die Sozialgesetzgebung darf aber nicht zu einer Umverteilung zulasten von Familien führen, wie das bei uns zur Zeit der Fall ist. Bei Vergesellschaftung der Kosten der Alterssicherung hat das in gleichem Maße für die Kosten der Kindererziehung zu gelten. Andernfalls müssen Familien verarmen, was die Grundlagen der Gesellschaft zerstört. 

„Allerdings darf die Entlastung für die Eltern nicht an ein vorgegebenes Verhalten gebunden werden, indem z.B. ein Ausgleich der Erziehungskosten nur in Form von Krippenbetreuung erfolgt“, betont Resch.

Die Lehre aus der gegenwärtigen Krise sollte sein: „Stärkung der Familien durch soziale Absicherung bei Erhalt ihrer Freiheit.“ Das hat in gleicher Weise für die Absicherung von Alter wie für Elternschaft zu gelten. Das folgt schon aus dem inneren Zusammenhang zwischen Kindererziehung und Altersversorgung. 

Nicht Erwerbstätigkeit sichert das Alter einer Generation, wie irrtümlicherweise immer wieder behauptet wird, sondern allein die Erziehung einer ausreichend großen Zahl leistungsbereiter und leistungsfähiger Kinder. Wird das Alter um der sozialen Sicherheit willen im Umlageverfahren abgesichert, hat das in gleichem Umfang auch für Elternschaft zu gelten. „Auf eine kurze Formel gebracht heißt das: Gesetzliche Umlagerente setzt eine gesetzliche Absicherung der Kindererziehung durch Erziehungsentgelt voraus“, so der ÖDP-Politiker.


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Sonntag, 19. Juli 2020

Lebensrechtsorganisation "ALfA": Gewissensfreiheit für Ärzte bei Abtreibungsfrage

AUGSBURG , 10 July, 2020 / 10:45 AM (CNA Deutsch).-
(Verlinkung und Bilder: Felix Staratschek, Copyleft, für ehrenamtliches Engagement frei verwendbar.)


Darf man Ärzte zwingen, gegen ihr Gewissen eine Abtreibung vorzunehmen? Die Lebensrechtsorganistion "Aktion Lebensrecht für Alle" (ALfA) hat einen Vorstoß der Baden-Württembergischen Landesregierung kritisiert, der Ärzte künftig dazu verpflichten soll, eine Abtreibung durchzuführen. Bisher kann ein Arzt einen solchen Eingriff mit Verweis auf die Gewissensfreiheit verweigern.

 
Modell eines ungeborenen Kindes in der 12. Schwangerschaftswoche.
Nach einer Beratung darf dieser kleine Mensch getötet werden. Die
Politik steht in der Pflicht einen Rahmen zu schaffen, dass es seltener
zu ungewollten Schwangerschaften kommt und dass Frauen und Familien
so geholfen wird, dass die Entscheidung für die Abtreibung die große
Ausnahme ist. 


Die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, sagte am Mittwoch in Augsburg:


"Ärzte auch nur ansatzweise zu nötigen, an Abtreibungshandlungen in irgendeiner Form mitzuwirken, widerspricht zutiefst dem hippokratischen Eid. Ärztliches Handeln ist immer darauf ausgerichtet, Krankheiten zu heilen, Leben zu schützen und zu bewahren - aber niemals darauf, Tötungshandlungen durchzuführen. Insbesondere dann nicht, wenn der zu tötende Mensch ein wehrloses Kind ist."

"Mit gutem Grund" sinke die Zahl der Ärzte, die dies tun wollen, kontinuierlich, so Kaminski weiter. Jeder, der ein ungeborenes Baby im Mutterleib schon einmal per Ultraschall habe beobachten können und gesehen hat "wie es strampelt und am Daumen lutscht, hat ein Problem damit, es einfach abzusaugen, zu zerstückeln oder tot zu spritzen".

Kaminski wies darauf hin, dass im Einzelfall mit solchen Nötigungen von Ärzten auch ein Straftatbestand vorliegen könne, wenn Ärzte beispielsweise zu unethischen oder Tötungshandlungen genötigt werden.

Es ist nach Ansicht der Lebensrechtlerin "nahezu grotesk", dass eine Landesregierung nun prüfe, inwieweit Ärzte zu solchen Handlungen verpflichtet werden sollen. Sie verstoße dabei auch gegen die europäische Menschenrechtskonvention, die in Artikel 9 ausdrücklich die Gewissensfreiheit gewährleistet. Kaminski erinnerte dabei auch an die Regelungen des deutschen Strafrechts:


"Nach wie vor und aus gutem Grund handelt es sich bei Abtreibungen um Straftaten, die lediglich unter bestimmten Bedingungen ausnahmsweise straffrei gestellt sind."

Die baden-württembergischen Staatssekretärin im Landessozialministerium, Barbara Mielich (Die Grünen) hatte das Vorhaben der Landesregierung in einem Interview mit der "taz" dargelegt.

Die "ALfA" bezeichnet in ihrer Stellungnahme vom Mittwoch diesen Vorstoß als einen weiteren Versuch "Ärzte zum Teil auch gegen deren Willen mit den Mitteln des Arbeitsrechts gefügig zu machen". Auch die Frauen lasse man dadurch im Stich, so der Verein:


"Eine Abtreibung ist für die allerwenigsten Frauen die Lösung ihres Problems, sondern nur der Beginn einer neuen Phase des Leidens. Echte Hilfe und finanzielle Unterstützung von jungen Müttern und Familien, die ihnen Mut machen und eine Perspektive für ein Leben mit Kind ermöglichen, wären die wirkliche Aufgabe einer Landesregierung."


 
Viele Menschen vergessen, dass wir alle mal ganz klein angefangen haben.
Hatte irgendwann in unserem Leben das Recht uns zu töten?
Oder mpssen nicht Staat und Gesellschaft alles tun, dass das Handeln dem
Leben dient, so wie in der frühen Phase eines jedem seinem Leben
gedient wurde?