NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.
Posts mit dem Label Johannes Resch werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Johannes Resch werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Dienstag, 20. Juli 2021

Der 9. Familienbericht – Auftragswissenschaft für die Bundesregierung

Pressemitteilung des Verband Familienarbeit (für die finanzielle und soziale Absicherung häuslicher Eltern- und Pflegearbeit) https://familienarbeit-heute.de/der-9-familienbericht-auftragswissenschaft-fuer-die-bundesregierung

Im Jahr 1965 verpflichtete der Bundestag die Bundesregierungen im Abstand einiger Jahre unabhängige Wissenschaftler zu beauftragen, die Situation der Familien in Deutschland zu beurteilen, um das dann mit einer Stellungnahme der Regierung zu veröffentlichen. Die ersten Berichte waren tatsächlich sehr kritische Bewertungen der Familienpolitik. 

Noch der 5. Familienbericht (1994) stellte eine „strukturelle Rücksichtslosigkeit der Gesellschaft gegenüber den Familien“ fest (S. 21). Das wurde damit begründet, dass die Familien die Hauptlast der Investitionen in Kinder tragen, aber aufgrund unseres Sozialsystems weniger davon profitieren als andere, die keine Kinder und damit auch weniger Kinderkosten hatten. Als Hauptgrund wurde die fehlende Bewertung der in der Regel von den Müttern geleisteten Betreuungs- und Erziehungsarbeit angegeben. Die Wissenschaftler sahen auch einen Zusammenhang mit Geburtendefizit und steigenden Scheidungsziffern.


Dr. Johannes Resch vom Verband Familienarbeit äußert sich weiter dazu: Beim 7. und 8. Bericht (2006 und 2012) hatten die Regierungen einen Weg gefunden, der lästigen Kritik auszuweichen, indem sie Wissenschaftler beauftragten, die von vornherein auf Regierungslinie lagen. So stellten diese Berichte eine Art Hofberichterstattung dar. Die im 5. Bericht geschilderten Mängel wurden ignoriert, ohne zu fragen, ob inzwischen eine Besserung eingetreten sei.

Auch der im März 2021 veröffentlichte 9. Bericht rechtfertigt lediglich die ideologischen Inhalte der Regierungspolitik. Zwar wird auf die Familienarmut hingewiesen und dass sich Eltern mehr Zeit für ihre Kinder wünschen. Als Ausweg gilt aber nicht die naheliegende Honorierung der elterlichen Erziehungsarbeit, wie sie sowohl von unserem Verband als auch vom Deutschen Familienverband gefordert wird. Stattdessen wird die „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ propagiert, die Eltern immer mehr in ein Hamsterrad drängt und ihnen noch weniger Zeit für ihre Kinder lässt. So wird die Wahlfreiheit der Eltern, ihr Leben nach eigenen Vorstellungen zu organisieren, immer weiter eingeschränkt.

Statt auf die im 5. Bericht beklagte Polarisierung zwischen Familien und Restgesellschaft einzugehen, werden soziale Unterschiede zwischen den Familien thematisiert und so von der Nichtbewertung der elterlichen Erziehungsarbeit abgelenkt. Obwohl angeblich die Gleichberechtigung der Frauen angestrebt wird, wird weiter die männliche Denkweise bedient, die herkömmliche „Frauenrolle“ nicht als lohnwerte Arbeit anzuerkennen und gleichzuberechtigen.

So ergibt auch der 9. Familienbericht keine realistischen Ansatzpunkte zur Lösung der drängenden Probleme wie Familienarmut, Streit zwischen Eltern mit Förderung von Scheidungen, Geburtenmangel mit Aushöhlung der Sozialsysteme, die ohne funktionierende Familien versagen müssen.


 
 
"Kitas so flexibel wie das Leben" fordert die FDP 
auf diesem Plakat. Wer bestimmt denn was im Leben wie flexibel sein soll?
Und ist dies das, was die Kinder wollen oder gar brauchen?

Donnerstag, 3. Juni 2021

Zukunft der Familie - Elterliche Erziehungsarbeit als Arbeit anerkennen!



Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie vermutlich wissen, tritt unser Verband seit über 40 Jahren für eine finanzielle Anerkennung der Familienarbeit ein. Wir verstehen darunter die Betreuung und Erziehung eigener Kinder sowie die Versorgung anderer hilfsbedürftiger Angehöriger. Besonders die Honorierung der Erziehungsarbeit begründen wir damit, dass diese heute vor allem über unser Rentenrecht der sozialen Sicherheit aller Erwerbstätigen zugutekommt, im Gegensatz zur Zeit zuvor, in der die Kinder nur ihren alten oder kranken Eltern verpflichtet waren. 

Die Vergesellschaftung der Altersversorgung ohne entsprechenden Ausgleich für die Kindererziehung stellt letztlich eine Enteignung der Eltern dar, die die Funktionsfähigkeit der Familien immer mehr beeinträchtigt hat und sogar zunehmend zerstört. 

Hinter dieser Entwicklung stehen nicht nur Ideologien, die den Wert der Familie verdrängen oder leugnen, sondern auch Mechanismen unserer Gesellschaft, die die Interessen von Eltern und damit auch der Kinder systematisch vernachlässigen. Dazu gehört, dass in allen demokratisch organisierten Ländern den Kindern kein Gewicht bei den Wahlen zugeordnet wird. Das allein führt schon dazu, dass die staatliche Gesetzgebung tendenziell zumindest unbewusst zur Familienfeindlichkeit neigt.

Es gibt durchaus Politiker, die diesen politischen Mechanismus erkannt haben und deshalb vorschlagen, den Eltern das Recht zu geben, für ihre unmündigen Kinder ebenfalls eine Stimme abzugeben. Z. B. ist dabei der aktive Politiker Jens Spahn zu nennen, der erst kürzlich wieder äußerte: „Ich bin unbedingt dafür, Jüngeren und Familien mehr Stimmrecht zu geben“. Ausführlicher hat er sich dazu schon vor Jahren geäußert. Dazu der Link:

https://www.wiwo.de/politik/deutschland/demografischer-wandel-cdu-politiker-spahn-plaediert-fuer-familienwahlrecht/13596068.html

Als Verband sind wir freilich in besonderem Maße gefordert, eine Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, um die Folgen der familienfeindlichen Politik zu thematisieren und Korrekturen zu fordern. Dazu soll auch das folgende Video zu einem Interview mit unserer Ehrenvorsitzenden Wiltraud Beckenbach und mir dienen:

https://videogold.de/ist-die-familie-in-gefahr/
oder
https://www.youtube.com/watch?v=30WdO_pwJ_c

Wer unsere Arbeit unterstützen will, ist als Mitglied hoch willkommen. Unserer Webseite www.familienarbeit-heute.de sind weitere Infos und auch ein Mitgliedsantrag zu entnehmen. Wer sich über eine Mitgliedschaft hinaus engagieren möchte, kann z.B. gern an der nächsten Mitglieder-Jahresversammlung, die für November geplant ist, teilnehmen und u.U. dort für ein Vorstandsamt kandidieren. Wer Info-Material bestellen will, kann über den Link mehr erfahren oder Kontakadressen finden.

Freundliche Grüße

Johannes Resch

Verband Familienarbeit e.V.
www.familienarbeit-heute.de 

Sonntag, 1. November 2020

Die fremdbestimmte Betreuung / Die Politik der „Vereinbarung von Familie und Beruf“ widerspricht der Realität, wie die Betreuung der unter Dreijährigen zeigt

Die Politik der „Vereinbarung von Familie und Beruf“ widerspricht der Realität, wie die Betreuung der unter Dreijährigen zeigt.
von Johannes Resch und unterstützt eine 
Petition, die noch bis zum 5. November unterstützt werdenkann: Link zur Petition.


Die gegenwärtige Familienpolitik betrachtet die Betreuung von Kleinkindern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres nahezu ausschließlich unter Profitgesichtspunkten von Konzernen und Finanzwirtschaft. 

Ziel ist, möglichst alle Eltern ab dem zweiten Lebensjahr eines Kindes in eine Vollerwerbsarbeit zu bringen. 

So kann das Arbeitskräfteangebot wesentlich erhöht und dadurch das Lohnniveau niedrig und die Profite hochgehalten werden. Dazu ist eine Fremdbetreuung der Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr zu organisieren. 

Um die wahren Zielvorstellungen zu verschleiern, wird diese Politik als „Vereinbarung von Familie und Beruf“ schöngeredet und als „frühkindliche Bildung“ verklärt.
 

Mittwoch, 22. Juli 2020

Corona-Pandemie verdeutlicht den Wert der Familie / Dr. Johannes Resch (ÖDP): „Die Abwertung der Familie als Lebensform ist nicht nachhaltig.“

„In der gegenwärtigen Covid 19-Epidemie wird von den Eltern verlangt, dass sie ihre kleinen Kinder plötzlich wieder selbst betreuen, statt sie in Fremdbetreuung zu geben. Zeitweise sollten sie sogar ihre Kinder selbst beschulen oder zumindest dabei behilflich sein. Besonders alleinerziehende Eltern, die besonders auf eigenes Erwerbseinkommen angewiesen sind, werden hier überfordert. Auf der anderen Seite haben Altenheime Aufnahmestopp, weil sie mit der Betreuung alter Menschen aufgrund der Epidemie an ihre Grenzen kommen. Ist das alles eine Rolle rückwärts zu traditionellen Lebensformen?“ fragt Dr. Johannes Resch, der Vorsitzende des Bundesarbeitskreises Familie, Soziales, Gesundheit der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP).

Die ÖDP will zugunsten der Kinder die Familie fördern und setzt sich
für ein rentewirksames Erziehungsgehalt ein. 


Dazu Dr. Johannes Resch weiter: 

„Die Epidemie zeigt, dass die Vergemeinschaftung von Aufgaben, die traditionell im Rahmen der Familien erfolgten, kein Königsweg ist, wie unterschiedliche politische Strömungen seit Jahrzehnten behaupten. Das zeigt sich schon darin, dass sie die Ausbreitung einer Epidemie fördern. 

Das menschliche Zusammenleben ist von Natur aus darauf angelegt, sich vor allem in der familiären Gemeinschaft zu entfalten. Eine Vergesellschaftung familiärer Arbeit fördert nicht nur die Gefahr von Infektionen aller Art, sondern auch die Gefahr, dass einseitige Ideologien bestimmend werden und damit das gesellschaftliche Diskussionsklima vergiften. 

Die gesellschaftliche Vielfalt kann am besten durch die natürliche Vielfalt der Familien erhalten werden und ist der beste Schutz gegen totalitäre Strukturen. Die Abwertung der Familie als Lebensform ist nicht nachhaltig.“

Die finanzielle Absicherung von Alter und Elternschaft kann im Interesse größerer sozialer Sicherheit durchaus staatlich organisiert werden. Die Sozialgesetzgebung darf aber nicht zu einer Umverteilung zulasten von Familien führen, wie das bei uns zur Zeit der Fall ist. Bei Vergesellschaftung der Kosten der Alterssicherung hat das in gleichem Maße für die Kosten der Kindererziehung zu gelten. Andernfalls müssen Familien verarmen, was die Grundlagen der Gesellschaft zerstört. 

„Allerdings darf die Entlastung für die Eltern nicht an ein vorgegebenes Verhalten gebunden werden, indem z.B. ein Ausgleich der Erziehungskosten nur in Form von Krippenbetreuung erfolgt“, betont Resch.

Die Lehre aus der gegenwärtigen Krise sollte sein: „Stärkung der Familien durch soziale Absicherung bei Erhalt ihrer Freiheit.“ Das hat in gleicher Weise für die Absicherung von Alter wie für Elternschaft zu gelten. Das folgt schon aus dem inneren Zusammenhang zwischen Kindererziehung und Altersversorgung. 

Nicht Erwerbstätigkeit sichert das Alter einer Generation, wie irrtümlicherweise immer wieder behauptet wird, sondern allein die Erziehung einer ausreichend großen Zahl leistungsbereiter und leistungsfähiger Kinder. Wird das Alter um der sozialen Sicherheit willen im Umlageverfahren abgesichert, hat das in gleichem Umfang auch für Elternschaft zu gelten. „Auf eine kurze Formel gebracht heißt das: Gesetzliche Umlagerente setzt eine gesetzliche Absicherung der Kindererziehung durch Erziehungsentgelt voraus“, so der ÖDP-Politiker.


Link zur Pressemitteilung

 







Sonntag, 17. Mai 2020

15.Mai: Internationaler Tag der Familie - und keiner spricht davon?

PM zum „Tag der Familie“. Sie ist auch über folgenden Link  aufzurufen:



                                      Pressemeldung                            14.05.2020

Hat Familie eine Zukunft? Bei einem „Weiter so“ hat sie das nicht 

[Anläßlich des internatioanlen Tages der Familie am 15. Mai erinnert der Verband Familienarbeit an einen schweren Fehler in unserem Sozialsystem. Die Erziehungsleistung der Eltern wird noch immer nicht als vollwertige, mit einem rentenwirksamen Einkommen versehene Arbeit angesehen und entsprechend vergütet. Vielen Eltern ist es gar nicht bewusst, wie unser Sozialsystem deren Leistung abschöpft, ohne diese Leistung entsprechend anzuerkennen. Kinder werden so zum wirtschaftlichen Nachteil. Einschub von Felix Staratschek] 

Dazu äußert sich Dr. Johannes Resch vom Vorstand des Verband Familienarbeit e.V.: „Familie beruhte seit Jahrtausenden auf einem ungeschriebenen Generationenvertrag: Eltern versorgten ihre Kinder und wurden im Gegenzug selbst wieder von ihren Kindern versorgt, wenn sie alt oder krank wurden. Erst unsere Sozialgesetzgebung hat die Altersversorgung von der Sorge um die eigenen Kinder getrennt und die erwachsen gewordenen Kinder zur Versorgung aller Alten verpflichtet. Völlig neu dabei war, dass die Kinder jetzt auch die kinderlosen Alten mitversorgen müssen, die früher ihr eigenes Alter selbst zu finanzieren hatten, indem sie das für Kinder nicht benötigte Geld für diesen Zweck ansparen mussten.“

 
So wird die Familie ignoriert. Kinder, die nicht in die
Krippe abgegeben werden werden nach dieser Darstellung
nicht betreut. Die Familie spielt keine Rolle, erstrebenswert
scheinen nur Strukturen zu sein, die große Teile des Familienlebens
ersetzen. Ob diese U3-Fremdbetreuung wirklich das ist, was Kindern
gut tut, darf bezweifelt werden. 
 
 

Der Verband Familienarbeit beschäftigt sich seit über 40 Jahren mit den Folgen dieser Enteignung der durch Kindererziehung erarbeiteten Wertschöpfung für die Lebensfähigkeit der Familie. Grundsätzlich bekennt sich auch der Verband zu einer versicherungsrechtlichen Regelung der Altersversorgung und der besonders im Alter hohen Krankheitskosten. Schließlich konnte der früher geltende Vertrag zwischen Eltern und Kindern auch versagen, z. B. wenn Kinder vorzeitig starben oder erkrankten und so als soziale Sicherheit für alte Eltern ausfielen. Nach unserer Ansicht darf eine solche Regelung aber nicht zu einer Entsolidarisierung gegenüber den Eltern führen wie unser Sozialsystem.

Resch weiter: “Wenn um der sozialen Sicherheit willen die Altersversorgung gemeinsam geregelt wird, dann hat das auch für die Kosten der Kindererziehung zu gelten. Leider blieb das unbeachtet oder wurde nur in kläglichen Ansätzen erfüllt. Die Folge war eine zunehmende Familienarmut in einer sonst reicher werdenden Gesellschaft. Familie verlor dadurch seit Jahrzehnen immer mehr an Attraktivität, da der Eindruck entstand, soziale Sicherheit sei ohne Kinder möglich und werde allein durch Erwerbsarbeit erzielt. Das kann aber nur funktionieren, so lange Eltern dieses betrügerische System hinnehmen, unter dem auch die Kinder leiden. Inzwischen besteht eine trostlose Lage: Eltern werden in Vollerwerbsarbeit gedrängt und Kinder werden zur Last. Erwerbstätige werden durch Sozialabgaben überfordert. Trotzdem wird das Sozialsystem brüchiger. Immer mehr Familien scheitern an den geschaffenen Bedingungen.“

Wir fordern alle Eltern auf: Schließt euch unserem Verband an und setzt dieser Entwicklung ein „Kein Weiter so!“ entgegen! Wenn wir uns nicht wehren, gibt es keine Zukunft, weder für die Familien noch für die Gesellschaft überhaupt. 

Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.

Samstag, 7. September 2019

ÖDP für mehr Nachhaltigkeit im Sozialsystem: Dr. Johannes Resch (ÖDP): „Familienarbeit aufwerten!“

5. September 2019
ÖDP für mehr Nachhaltigkeit im Sozialsystem:  Dr. Johannes Resch (ÖDP): „Familienarbeit aufwerten!“
(Bilder und Verlinkung: Felix Staratschek, Copyleft)


Laut Statistischem Bundesamt wird auch heute noch die große Mehrheit der pflegebedürftigen Erwachsenen (76 %) von Angehörigen betreut. Ähnliches gilt für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren. „Diese Familienarbeit wird aber weit schlechter oder gar nicht honoriert im Vergleich zur gleichen Arbeit in Pflegeheimen und Kinderkrippen“, sagt Dr. Johannes Resch, Vorsitzender des Bundesarbeitskreises Familie, Soziales, Gesundheit der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP).

 
"Erziehungsgehalt jetzt!" war die familienpolitische Forderung
auf diesem Plakat der ÖDP zur Bundestagswahl 2017. 

Dr. Johannes Resch meint dazu: „Die bessere Bezahlung von stationärer Pflege und Krippenbetreuung im Vergleich zur Betreuung in der Familie wird oft durch die 'größere Professionalität' gerechtfertigt. Bei sachlicher Betrachtung ist diese Argumentation aber nicht haltbar. Abgesehen von einer Minderheit besonders gelagerter Fälle macht die persönliche Nähe den Vorteil der ‚Professionalität‘ allemal wett. In aller Regel lassen sich Pflegebedürftige lieber zu Hause betreuen. Auch die Betreuung von Kleinkindern durch die eigenen Eltern birgt nach allem, was wir heute wissen, in der Regel die geringsten Risiken für die weitere Entwicklung. Es wird Zeit, die heutige Bewertung von Erwerbsarbeit und Familienarbeit neu zu überdenken.“

„Die Überbewertung der Erwerbsarbeit gegenüber der Familienarbeit geht zurück auf männliche Denker wie Karl Marx, der in der Familienarbeit nichts Produktives sah und neoliberale Ideologen wie Milton Friedman, in dessen profitorientiertem Denken Familienarbeit ebenfalls keinen Platz hatte. Diese linken und rechten Ideologien wurzeln im Patriarchat. Sie bestimmen bis heute unsere Politik und verhindern eine menschlichere Gesellschaft“, so Dr. Resch (Facebook) abschließend.


Link zur Pressemitteilung

Hier können Sie dem Mitglied des EU-Parlaments Dr. Klaus Buchner MdeP aus München (ÖDP) Fragen stellen:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/prof-dr-klaus-buchner

Sonntag, 28. Juli 2019

Gewollte Armut: Der Auftrag unseres Grundgesetzes zum Schutz der Familie wird seit über 60 Jahren missachtet.

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie meinen Beitrag in „Rubikon“: https://www.rubikon.news/artikel/gewollte-armut-2
Er kann beliebig verbreitet werden.
Beste Grüße
Johannes Resch
www.johannes-resch.de
Stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.
www.familienarbeit-heute.de 

Johannes Resch ist Mitglied der Familienpartei und der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP) und setzt sich in beiden Gruppen für eine bessere Familienpolitik ein.
Verlinkung im Text, Bilder und Bildtexte: Felix Staratschek, Copyleft


Dienstag, 18. Juni 2019, 15:00 Uhr~10 Minuten Lesezeit
Gewollte Armut
Der Auftrag unseres Grundgesetzes zum Schutz der Familie wird seit über 60 Jahren missachtet.
von Johannes Resch


Artikel 6 GG stellt die Familie „unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“. Tatsächlich hat aber die staatliche Gesetzgebung den Familien die wirtschaftliche Anerkennung ihrer Leistung entzogen und sie dadurch destabilisiert. Ihre abnehmende Funktionsfähigkeit wird inzwischen zum Vorwand für zunehmende Bevormundung genommen, wobei familienfremde Interessen bestimmend sind. Das schadet nicht nur den einzelnen Familien, sondern zerstört die Grundlagen unserer Gesellschaft überhaupt.


Der ehemalige Sozialrichter Dr. Jürgen Borchert, der sich ein Leben lang wissenschaftlich und beruflich mit dem deutschen Rentenrecht befasst hat, charakterisierte die „große Rentenreform von 1957“ so:

Freitag, 14. Juni 2019

"Verband Familienarbeit" besorgt: Sollen Elternrechte abgeschafft werden?



Pressemeldung                            11.06.2019


Sollen Elternrechte abgeschafft werden?
Am 6. Juni debattierte der Bundestag über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz (GG).  Das geht auf eine Koalitionsvereinbarung der CDU-CSU-SPD-Regierung zurück, wird aber auch von Grünen und Linken unterstützt. So ist eine für die GG-Änderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestages durchaus realistisch.
Ein konkreter Formulierungsvorschlag der Koalition liegt noch nicht vor. Die Grünen schlagen folgende Ergänzung von Art. 6 GG vor:
"Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung. Bei allen Angelegenheiten, die das Kind betreffen, ist es entsprechend Alter und Reife zu beteiligen; Wille und zuvörderst Wohl des Kindes sind maßgeblich zu berücksichtigen."
Der stellvertretende Vorsitzende des Verbandes Familienarbeit, Johannes Resch,  nimmt zu dem Vorhaben Stellung:
„Auf den ersten Blick klingt der Vorschlag der Grünen gut. Auch von CDU und SPD sind ähnliche Formulierungsvorschläge zu erwarten. Aber halten solche Vorschläge auch einem zweiten und einem dritten Blick stand?
Der zweite Blick
Warum eine besondere Erwähnung der Kinderrechte? Auch Rechte von Rentnern oder Kranken werden im GG nicht besonders erwähnt. Kinder sind zweifellos vollwertige Menschen. Sie sind daher ebenso durch die in Art. 1 unseres GG garantierten Menschenrechte geschützt wie Rentner, Kranke und alle anderen Menschen auch:
  1. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
  2. Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Diese Sätze lassen keinen Hinweis erkennen, Kinder könnten damit nicht gemeint sein. Erst wenn „Kinderrechte“ gesondert aufgeführt würden, kann der Eindruck entstehen, Kinder seien doch keine vollwertigen Mitglieder „jeder menschlichen Gemeinschaft“.
Der dritte Blick
Eine Sonderstellung nehmen Kinder insofern ein, als sie ihre Rechte in der Regel nicht selbst vertreten können, sondern dabei auf Erwachsene angewiesen sind. Diesem Umstand trägt Art. 6, Abs. 2 GG Rechnung:

„(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“
Hier kommt die Verantwortung der Eltern für ihre Kinder klar zum Ausdruck. Nur wenn das Kindeswohl gefährdet ist, darf und muss die „staatliche Gemeinschaft“ eingreifen. Das ist ein starker Schutz der Kinder vor Übergriffen des Staates. Die Eltern bilden also einen verfassungsrechtlich garantierten Schutzschirm für ihre Kinder. Nur wenn dieser Schutzschirm versagt, z.B. bei verwaisten, misshandelten oder anders gefährdeten Kindern ist der Staat gefordert.
Werden aber „Kinderrechte“ im GG gesondert angeführt, kann und wird sich der Staat neben den Eltern als gleichberechtigter Schützer aller Kinder verstehen. Durch seine Macht sitzt er gegenüber den Eltern immer am längeren Hebel. Damit bestünden die rechtlichen Voraussetzungen, den Eltern ihre Rechte zu entziehen und zwar in allen Fällen, in denen es der Staat für richtig hält. Die Gefährdung des Kindeswohls wäre dann keine Bedingung mehr. Manche Akteure haben vermutlich dieses Ziel. Andere sind zu naiv und gutgläubig, um die Gefahr zu erkennen.
Es ist gar nicht so weit hergeholt, dass in absehbarer Zukunft alle Eltern gezwungen werden könnten, ihre Kleinkinder in Krippen zu geben mit der Begründung, dass ihre Kinder ein „Recht“ darauf hätten. Eine mildere Form wäre es, diesen Zwang zunächst auf die Eltern auszuüben, die sich nicht „politisch korrekt“ verhalten. Wenn erst mal das in Art. 6, Abs. 2 garantierte Elternrecht relativiert ist, ist es zu dessen faktischer Abschaffung nicht mehr weit. Die staatlichen Behörden könnten dann argumentieren, dass die Eltern den Entzug ihres Erziehungsrechts doch vermeiden könnten, indem sie sich an die staatlichen Vorgaben halten.
Kurzum: Die besondere Erwähnung von Kinderrechten würde eine Situation schaffen, wie sie etwa in der DDR bestand. Dort war Kindesentzug auch ohne Gefährdung des Kindeswohls möglich.  Aber es gibt auch heute schon im westlich geprägten Europa Staaten, in denen der Entzug von Kindern, unter dem Vorwand, deren Rechte zu schützen, leicht möglich ist, wie etwa in Norwegen.
Als Argument, Kinderrechte im GG zu betonen, wird oft angeführt, der Staat werde dann stärker gegen Kinderarmut vorgehen. Aber das ist abwegig. Der Gesetzgeber ist ja selbst dafür verantwortlich, dass die Kinderkosten bei den Eltern verblieben, obwohl der Kindernutzen per Rentenrecht allen Erwerbstätigen zugutekommt. Hier liegt die wichtigste Ursache für die Armut von Eltern und damit auch ihrer Kinder. 
Die Auffassung, der Staat könne die Kinderrechte besser schützen als die Eltern, ist eine populistische Vorstellung, die verheerende Folgen für Kinder und Eltern haben kann.“

https://www.youtube.com/watch?v=eg7D4fn6hsA&list=PLYE3FxlSdO9WStxxovecA2hvmpJth0zIb


Man sollte meinen, dass diejenigen, die für Kinderrechte streiten alles tun,
das Familien sich gut um ihre Kinder kümmern können. Diese Videos zeigen
jedoch, wie es wirklich auissieht. (Hinzugefügrt und zusammengestellt von
Felix Staratschek)

Mittwoch, 1. Mai 2019

"Verband Familienarbeit": Relative Verarmung von Familien statistisch bestätigt

Pressemeldung 30.04.2019
(Bilder und Bildtexte sowie Teile der Verlinkung: Felix Staratschek, Copyleft)

Relative Verarmung von Familien statistisch bestätigt

Der Verband Familienarbeit e.V. weist seit Jahrzehnten darauf hin, dass unser Sozialsystem zu einer fortschreitenden Verarmung von Familien in einer reicher werden Gesellschaft geführt hat und weiterhin führt.

Was meint die SPD mit dem Spruch
"Kinder fordern Eltern. Wir fördern Eltern."
Sollen Eltern direkt dafür bezahlt werden, dass diese Kinder erziehen
oder sollen nur Institutionen bezahlt werden, die den Eltern einen Teil
der Kindererziehung abnehmen? Wie wollen eigentlich Eltern gefördert
werden, wenn man denen wirklich alle vorhandenen Konzepte der Politik,
die Familien betrifft, vorstellt?
Plakat der Bundestagswahl 2017.
Die Mitteilung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg vom 23.4.2019 bestätigt das.* Das durchschnittliche Geldvermögen von Paaren mit Kindern beträgt nur 73 % des Geldvermögens kinderloser Paare. Das Geldvermögen alleinerziehender Eltern beträgt sogar nur 38 % im Vergleich zu alleinstehenden Personen.

Samstag, 20. April 2019

Die Gleichstellungs-Lüge: Der Staat missbraucht den Gleichheitsgrundsatz, um Mann und Frau gleichermaßen schlecht zu behandeln.

Von Dr. Johannes Resch www.johannes-resch.de 
Vorstandsmitglied bei www.familienarbeit-heute.de 
Erstmals erschienen im "Rubikon", Verbreitung mit Quellenangabe erlaubt.
https://www.rubikon.news/artikel/die-gleichstellungs-luge 
Verlinkungen, Bilder und Bildtexte von Felix Staratschek (Copyleft) - freigegeben für den Einsatz für eine bessere Familienpolitik)

In Politik und Medien werden die Begriffe „Gleichstellung“ und „Gleichberechtigung“ oft wie Synonyme behandelt. Das führt zu Missverständnissen, weil beides unterschiedliche Dinge sind. Gleiche Rechte für alle sind notwendig; gleichermaßen eingespannt zu sein in den Produktionsprozess, ist dagegen ein fragwürdiges „Recht“. Der Staat agiert da eher als Erfüllungsgehilfe der Wirtschaft und setzt sich über die wahren Bedürfnisse der Menschen hinweg. Wünschenswert wäre eine ganz andere Art der Gleichstellung: der zwischen Erwerbsarbeit und Familienarbeit.

Dienstag, 8. Januar 2019

Verband Familienarbeit - Was will die SPD?

Pressemeldung: Verband Familienarbeit - Was will die SPD?


http://familienarbeit-heute.de/?p=5074
Johannes Resch
Stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.
www.familienarbeit-heute.de
www.johannes-resch.de

Pressemeldung 02.01.2019

Was will die SPD?

Die SPD in Baden-Württemberg strebt ein Volksbegehren an, um die Gebühren für den Kita-Besuch der Kinder abzuschaffen.


Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., kommentiert: “Die Abschaffung der Kita-Gebühren ist ein Schritt auf dem Weg, den Karl Marx, einer der Vordenker der SPD-Politik, schon im Kommunistischen Manifest vorgegeben hat. Darin fordert er `die öffentliche und unentgeltliche Erziehung aller Kinder` und die `Vereinigung der Erziehung mit der materiellen Produktion`.* Ihm ging es dabei vorrangig um die Überwindung des Kapitalismus. Dieses Ziel hat sich heute ins Gegenteil gewendet, indem grade die Finanzlobby fordert, die Eltern uneingeschränkt dem Arbeitsmarkt zuzuführen mithilfe öffentlicher Betreuungsangebote, selbst für Kleinstkinder. Auch viele Eltern merken nicht, wie ihnen ihr grundgesetzlich festgeschriebenes Erstrecht, ihre Kinder nach eigenen Vorstellungen zu erziehen (GG 6.2) durch die einseitige massive Subventionierung der öffentlichen Kinderbetreuung abgekauft wird. Den Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, wurden sogar die 150 € Betreuungsgeld entzogen. Diese familienfeindliche Politik wird inzwischen auch von anderen Parteien vertreten und als Familienförderung verkauft. Das Kindeswohl der U-3-Kinder, die vorrangig Bindung brauchen, spielt dabei keine Rolle. Solange aber die elterliche Erziehungsarbeit, im Gegensatz zur gleichen Arbeit in einer Betreuungseinrichtung, nicht als lohnwerte Leistung anerkannt und wie die herkömmliche Erwerbsarbeit honoriert wird, wird sich die Aushöhlung der Familie fortsetzen und die Gleichberechtigung von Mann und Frau eine Illusion bleiben.“

 
Zur Bundestagswahl 2017 versprach die SPD, dass diese Eltern fördert.
Haben die Genossen schon vergessen, wer dazu beigetragen hat,
dass vielen Eltern, die ihr Elternnsein ernst nehmen, das
Betreuungsgeld geraubt wurde? 


Der Neurologe und Psychiater Dr. Johannes Resch, stellvertretender Vorsitzender im Verband, ergänzt: „Die SPD muss sich entscheiden, ob sie sich weiter an den 170 Jahre alten Vorstellungen von Karl Marx oder an ihrem heutigen Anspruch, für soziale Gerechtigkeit einzutreten, orientieren will. Marx konnte noch nicht wissen, wie wichtig die Bindung eines Kindes an seine Eltern für dessen spätere Bildungsfähigkeit und soziale Entwicklung ist. Er machte soziale Gerechtigkeit ausschließlich am Verhältnis von Erwerbsarbeit und Kapital fest. Heute wissen wir dagegen, dass das Missverhältnis der Bewertung von Erwerbs- und häuslicher Erziehungsarbeit in unserer Sozialgesetzgebung eine vergleichbar große Rolle spielt. Die Armut von heute wird weitgehend durch die Missachtung der elterlichen Erziehungsarbeit verursacht (Armut Alleinerziehender, kinderreicher Familien, alter Mütter und Eltern mit geringem Verdienst). Will sich die SPD an den heutigen Problemen ausrichten oder immer noch an einer im 19. Jahrhundert wurzelnden Erwerbsideologie festhalten? Die ausschließliche Orientierung an der Erwerbsarbeit wie bei Karl Marx dient heute ohnehin in erster Linie der Profitmaximierung des Kapitals. Deshalb wird die gegenwärtige Krippenpolitik ganz offen mit den `Erfordernissen des Arbeitsmarktes` begründet. Das Kindeswohl war weder für Marx ein Thema noch ist es das für die heutige Lobby der Kapitalbesitzer."



* Manifest der Kommunistischen Partei (1848) II, S. 481, Nr.10





Freitag, 23. November 2018

Endlich? Hat Jens Spahn den Konstruktionsfehler unseres Sozialrechts begriffen? Wer Kinder hat, investiert – wer keine hat, profitiert.

Verband Familienarbeit e.V. www.familienarbeit-heute.de
Pressemeldung 22.11.2018

Endlich? Hat Jens Spahn den Konstruktionsfehler unseres Sozialrechts begriffen?
Wer Kinder hat, investiert – wer keine hat, profitiert.


Auf diesen Missstand weist der Verband Familienarbeit seit seiner Gründung vor 40 Jahren hin. Eingeleitet wurde diese Perversion des natürlichen Generationenvertrages von der CDU-geführten Regierung unter Adenauer durch die Rentenreform 1957. Dabei wurde der Rentenanspruch nahezu ausschließlich an Erwerbsarbeit gebunden, obwohl die Renten aller Empfänger allein von den Kindern dieser Rentnergeneration gezahlt werden müssen und daher ausschließlich nur von den Eltern erarbeitet werden. Spahn hat den Mut, diesen Fehler seiner eigenen Partei zu thematisieren. Wer das als „schräge Idee“ bezeichnet (Hubertus Heil von der SPD) hat auch heute noch nichts begriffen.

 
Gerne machen Parteien, wie die SPD mit dem Thema Familie und Kinder wWerbung.
Aber das Betreuungsgeld hat die SPD den Familien nicht gegönnt.
SPD-Plakat zur Bundestagswahl 2017.


Die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit, Gertrud Martin dazu:
“Es ist zu erwarten, dass Jens Spahn (CDU) für seinen sachlich richtigen Vorstoß, von Kinderlosen höhere Beiträge zur Renten- und Pflegeversicherung zu verlangen, von vielen Seiten Prügel beziehen wird mit der Unterstellung, Kinderlose bestrafen zu wollen. Offensichtlich soll sein Vorstoß wie frühere ähnliche Initiativen zerredet werden. – Aber die Folgen des fehlerhaften Sozialrechts in Form zunehmender Familienarmut sind nicht mehr zu übersehen. Sie haben auch zum Geburtendefizit beigetragen, was wiederum unser Rentensystem untergraben hat. Das künftige Absinken des Rentenniveaus wird zwar thematisiert, aber dessen Ursachen werden verschwiegen. Diese Fakten lassen sich durch manipulierte Informationen („Die Rente ist sicher!“) nicht mehr so leicht verdrängen, wie das bisher der Fall war.“

 
Nur leere Floskeln bot die CDU zur Bundestagwahl 2017. 


Der stellvertretende Vorsitzende des Verbands, Dr. Johannes Resch, ergänzt: “Nicht nur bei der Gesetzlichen Rentenversicherung werden Eltern betrogen. Auch bei der Kranken- und Pflegeversicherung werden Familien benachteiligt, weil über die Hälfte der Krankheitskosten von den Rentnern verursacht werden, aber nur 10% von den Kindern, Pflegekosten werden fast vollständig von Rentnern verursacht. Der um 0,25% höhere Pflegekosten-Beitrag bei Kinderlosigkeit spielt dabei nur eine symbolische Rolle. Eine vom Bundesverfassungsgericht vor Jahren geforderte familiengerechte Reform von Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung steht nach wie vor aus.“



Resch weist auf einen weiteren Fehler unseres Sozialsystems hin, der darin liege, dass nur abhängig Beschäftigte in die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung einbezogen seien, nicht jedoch Selbständige und Beamte. Ein echter Generationenvertrag müsse aber alle umfassen, da Eltern und Kinder nicht unbedingt zur gleichen Gruppe gehören.

 
Parteien, wie die ÖDP, die Familienpartei oder Bündnis C fordern die
Anerkennung der Familienarbeit durch ein Erziehungsgehalt. 
 


Montag, 11. Juni 2018

Psychotherapeuten zum "Tag des Kindes": U3-Betreuung ist nur Notlösung

(Verlinkung und Bilder: Felix Staratschek)

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 1. Juni ist “Tag des Kindes”. Es ist zu erwarten, dass wieder ein Mangel an “Betreuungsplätzen” beklagt wird. - Es steht aber zu befürchten, dass das wichtigste Recht eines Kindes, nämlich in seinen ersten Lebensjahren von den eigenen Eltern betreut zu werden, nicht thematisiert wird. Diese Recht wurde von der Politik in letzter Zeit immer weiter eingeschränkt, indem es den Eltern immer schwerer gemacht wurde, die eigenen Kinder zu betreuen. Die Folgen haben vor allem die Kinder zu tragen, was später in erster Linie von den Psychotherapeuten bemerkt wird und behandelt werden muss. Der Tag des Kindes ist eine geeignete Gelegenheit der von kinderfremden Interessen geleiteten Politik die Sichtweise von Psychotherapeuten gegenüberzustellen. Deshalb haben wir als Verband Familienarbeit e.V. einige profilierte und erfahrene Fachleute gebeten, eine Stellungnahme dazu abzugeben. Diese ist bewusst sehr kurz gehalten, um leicht verbreitet werden zu können, soll aber Wesentliches zum Ausdruck bringen.Wir bitten um Beachtung und wünschen eine möglichst weite Verbreitung und Kommentierung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Johannes Resch
stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.
www.familienarbeit-heute.de
(Anmerkung des Viertürmeblog: Dr. Johannes Resch ist Mitglied der Familienpartei und der ÖDP, weil beide Parteien die hier genannten Forderungen im Programm haben und deshalb für alle, die die Wichtigkeit der Familie erkannt haben, die erste Wahl sein sollten.
www.johannes-resch.de ) 


Zur Bundestagswahl 2017 warb die SPD mit dem Thema Kinder.
Aber was versteht die SPD und Förderung der Eltern?
Die Schaffung von U3-Plätzen, damit Eltern einer
Erwerbsarbeit nachgehen können?


Psychotherapeuten gegen staatliche Förderung der Fremdbetreuung von U3-Kindern:

Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft

Das soziale Verhalten eines Erwachsenen wird wesentlich von den frühen Entwicklungsbedingungen geprägt. Entwicklungspsychologische Erkenntnisse, die Bindungsforschung, die Säuglings- und Kleinkind- und die Hirnforschung geben wissenschaftlich gesicherte Auskunft über hilfreiche und schädigende Einflüsse auf die Kindesentwicklung.

Verkürzt gelten dabei die Aussagen:
---Gute Beziehung verbessert die Chancen von Erziehung!

---Bindung ist die wichtigste Voraussetzung für Bildung!

---Die Fähigkeit für demokratisches, freiheitliches und tolerantes Verhalten wird durch die frühe Beziehungsqualität zwischen Eltern und Kind gewonnen!

 
Das nennt die ÖDP Wahlfreiheit, wen durch ein Erziehungsgehalt
die Elternarbeit finanziell anerkannt wird und so eine familiäre Betreuung
der U3-Kinder vielen Eltern ermöglicht. 
 



Deshalb ist eine Politik zu fordern, die optimale Entwicklungsbedingungen für Kinder fördert. Wir treten daher für eine Familienpolitik ein, die es den Eltern erlaubt, ihre Kleinkinder selbst zu betreuen.

Wir fordern:
---ein Grundgehalt für Eltern für die ersten drei Jahre eines Kindes (incl. sozialer Absicherung), das alternativ auch zur Finanzierung einer außerhäuslichen Betreuung nach Wahl der Eltern verwendet werden kann,
---Erleichterung von Teilzeitarbeit von Eltern bei gleichzeitigem Karriereschutz, z.B. in Form von Home office-Arbeitsplätzen,
---Kostenlose Angebote für „Eltern-Schulen“ zur Verbesserung der Beziehungsfähigkeit von Eltern und als Hilfe zur Konfliktbewältigung.
---Kinderkrippen für Kinder unter drei Jahren sollten nur aus Not- und Ausnahmegründen vorgehalten werden mit optimalen Betreuungsmöglichkeiten durch einen hohen Personalschlüssel (2 – 3 Kinder/Krippenbetreuer).


Zur Landtagswahl 2017 in Nordrhein Westfalen warben auch die Grünen
mit dem Thema Kinder. Aber ist die U3-Betreuung die beste Förderung der
Kinder oder verbaut die im späteren Leben viele Chancen? 


Diese Stellungnahme haben unterzeichnet:

---Dr. Hans-Joachim Maaz, Psychoanalytiker und Psychiater
https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Joachim_Maaz
---Dr. Rainer Böhm, Leitender Arzt Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Bethel
http://www.institut-bindung.de/de/experten-praxis/dr-med-r-boehm
https://www.youtube.com/watch?v=Tf9k23zw6JE
---Dr. Gerald Hüther, Neurobiologe
https://www.gerald-huether.de/
---Prof. Dr. Hans Sachs, Psychotherapeut, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
http://professorsachs.de/
---Prof. Dr. Serge Sulz, Psychiater, Psychologe, Psychotherapeut
http://www.serge-sulz.de/
sowie die Mitglieder des Bündnisses „Rettet die Familie“:
---Antje Kräuter, Diplompsychologin, Psychologische Psychotherapeutin
http://www.fruehe-kindheit.net/antjekraeuter.html
---Marlies Wildberg, Diplompsychologin, Psychologische Psychotherapeutin

 
Nichtssagend: Die CDU fordert zur Bundestagswahl
"mehr Respekt vor Familien", teilt aber nicht mit,
ob diese Haltung auch politische Konsequenzen hat?


Freitag, 18. Mai 2018

Entgelt der Kleinkindbetreuung in Höhe der Krippenkosten gerechtfertigt

Entgelt der Kleinkindbetreuung in Höhe der Krippenkosten gerechtfertigt


Jenniffer Ehry-Gissel, Mutter von zwei kleinen Kindern und Vorstandsmitglied im Verband Familienarbeit, zum Muttertag am 13. Mai 2018: 
Einmal im Jahr wird sie geehrt. Idealerweise darf die Mutter am sogenannten Muttertag, an ihrem Ehrentag, ausschlafen, Sie bekommt ein üppiges Frühstück ans Bett serviert, und ihre Familie hält Dankesreden und Lobpreisungen ob der täglichen Höchstleistungen, die sie gekonnt vollbringt. Selbstgebasteltes und Selbstgemaltes wird überreicht und sie darf sich wünschen, was an diesem Tag gemeinsam unternommen wird. Das tut der Mama-Seele gut.


Kein Wunder, vollbringen Mütter doch tatsächlich Großes: Sie müssen immer präsent sein, auf Abruf rund um die Uhr, egal an welchen Wochentagen. Sie haben keinen Anspruch auf Urlaub und Krankheitstage. Sie sind ständig auf den Beinen. Sie sind Krankenschwester, Lehrerin, Chauffeur, Köchin, Waschfrau, Putzfrau, Managerin, Entertainerin.


Wie sehen die restlichen 364 Tage des Jahres für diese Mütter aus? Die Arbeit, die eine Mutter leistet, wird in der Gesellschaft schlichtweg nicht anerkannt. Weder finanziell noch ideell. Betreut eine Mutter ihre Kinder selbst und ständig, wird sie müde belächelt. Gibt sie ihr Kind nach dem ersten Geburtstag in eine Kinderkrippe und geht einer Erwerbstätigkeit nach, erfährt sie Anerkennung.

Das gilt auch dann, wenn ihr Erwerbsarbeitsplatz eine Kinderkrippe ist. Wenn sie fremde Kinder betreut, ist das angesehen. Betreut sie eigene Kinder, gilt das als Nichtstun. Warum ist das so? Es ist so, weil das eine bezahlt wird und das andere nicht.


Ehry-Gissel weist darauf hin, dass inzwischen nachgewiesen sei, dass sich ein Kind in den ersten Jahren zu Hause, meist bei der Mutter, am wohlsten fühlt und dort am ehesten eine feste Bindung zu den Eltern entwickelt, als beste Grundlage für eine stabile Psyche fürs ganze Leben. Durch Messung von Hormonspiegeln sei auch bekannt, dass die Fremdbetreuung in frühen Jahren meist ein gewaltiger Stress für das Kind ist, so dass es eher dazu neigt, Angstgefühle zu entwickeln, die die spätere Entwicklung belasten.


Ehry-Gissel: „Es besteht für den Staat kein sachlicher Grund, für eine Betreuung in der Krippe mehr Geld auszugeben als für eine Betreuung zu Hause. Eine Arbeit darf nicht danach bewertet werden, wie sie bezahlt wird, sondern muss danach bezahlt werden, was sie wert ist.


Ein Erziehungsentgelt in den ersten drei Jahren in Höhe der Krippenkosten, also etwa von 1000 €, ist sachlich gerechtfertigt und ermöglicht die Gleichberechtigung aller Mütter. Unsere Politik fordert dagegen die Gleichstellung der Frauen im Erwerbsleben und verhindert so echte Gleichberechtigung. Und was noch schlimmer ist: Sie schadet in vielen Fällen den Kindern. – Das Erziehungsentgelt kann dagegen auch dazu verwendet werden, eine Fremdbetreuung eigener Wahl zu finanzieren.“


Johannes Resch

Stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit

www.familienarbeit-heute.de

www.johannes-resch.de


Anmerkung von Felix Staratschek:

Bei Mindestlohn und einer Arbeitszeit von 38,5 Stunden pro Woche müsste der Lohn gut 1300 Euro für das erste Kind betragen. Schlechter, als eine normale Erwerbsarbeit zum Mindestlohn sollte das Erziehungsgehalt nicht ausfallen.  Wegen Synergieeffekten kann der Betrag für jedes weitere Kind kleiner ausfallen. 1000 Euro entspricht einen Stundenlohn von 6,5 Euro. Und da Erziehungsarbeit keine Zeitgrenzen kennt, wird der Stundenlohn von Erwerbsarbeit eh nicht erreicht, aber der Ausfall an Erwerbseinkommen sollte mindestens auf dem Niveau des Mindestlohns ausgeglichen werden. Ich wäre sogar für 1500 Euro Netto für das erste Kind und für jedes weitere Kind 500 Euro netto dazu. Beim ersten oder einen Kind wird der Verlust an Erwerbsarbeit ausgeglichen und die Erziehungsleistung anerkannt, bei jedem weiteren Kind muss nur die zusätzlich erbrachte Leistung ausgeglichen werden, die das weitere Kind notwendig macht. Damit wäre die häusliche Kindererziehung günstiger, als in der Krippe oder im Kindergarten. Eine Mutter von 4 Kindern würde immerhin 3000 Euro netto verdienen. Dieses Geld bekommen natürlich alle Väter, die zu Hause bleiben. Und mit diesem Geld kann man sich auch Erziehungsleistung einkaufen, wenn man lieber einer klassischen Erwerbsarbeit nachgehen will.  

Mittwoch, 7. März 2018

Video zu Kinderrechten und Grundgesetz

Verband Familienarbeit e.V.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher wissen, gibt es zur Zeit eine Diskussion um die Aufnahme von “Kinderrechten” ins Grundgesetz. So schön das klingt, sehen wir dabei aber auch die erhebliche Gefahr, dass der Staat sich dann veranlasst sieht, unter Verfechtung angeblicher Kinderrechte die Rechte der Eltern immer weiter einzuschränken, was den Kindern letztlich mehr schaden als nutzen würde.

Aufgrund unserer Bedenken haben wir ein Video gemacht, um die Problematik anschaulich zu schildern. Und zum zweiten wollen wir als Verband selbst eine Formulierung der “Kinderrechte” für das Grundgesetz vorschlagen, die den Vorrang der Eltern bei der Vertretung der Rechte ihrer Kinder noch deutlicher zum Ausdruck bringt, als das bereits bisher im Grundgesetz festgelegt ist, um einer noch stärkeren Bevormundung der Eltern durch den Staat entgegenzuwirken.

So schicke ich einmal das Video mit dem Link:

https://youtu.be/w2Ja_zoVw44




Bemerkung zum Video:

Verschiedentlich wurde kritisiert, dass das Video (unter 10 Min.) zu sehr mit Informationen überfrachtet sei.

Aber bedenken Sie bitte:
---Das Video kann zu jedem Zeitpunkt angehalten werden, wenn eine Denkpause benötigt wird.
---Es kann stückweise zurückgespult werden.
---Es ist wiederholt anzusehen.
---Wer sich auf die Bilder konzentrieren will, kann einfach mal den Ton abstellen.
---Wer sich auf den Ton konzentrieren will, kann die Augen schließen usw.

Es wäre schön, wenn Sie das Video weiterverbreiten würden. Das würde die notwendige Diskussion befördern. Bitte sehen Sie es sich an und schicken es an Freunde, Bekannte usw.
Sie können es auch “liken” (Daumen nach oben) und teilen, z.B. bei Facebook, Twitter usw.
Es ist das erste Mal, das wir als Verband überhaupt ein Video gemacht haben. Videos sprechen gerade jüngere Menschen eher an als trockener Text. Durch möglichst große Verbreitung können Sie dazu beitragen, dass es bekannter wird.
Je größer die Klickzahl eines Videos, desto interessanter ist es für andere, die nach dem Thema suchen.
Die Klickzahl können Sie verfolgen. Sie ist nach Aufruf des Videos unten links angegeben.
Sie können auch die Kommentarfunktion nutzen.

Wer von unserem Verband keine vergleichbaren Mitteilungen mehr erhalten will, bitte melden.

Freundliche Grüße

Johannes Resch
stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit

www.familienarbeit-heute.de

www.johannes-resch.de

Sonntag, 18. Februar 2018

Verband Familienarbeit: Koalitionsvertrag – enttäuschend für Familien und Rentner

"Kinder fordern Eltern. Wir fördern Eltern. Zeit für mehr Gerechtigkeit"
So warb die SPD zur Bundestagswahl 2017
Verband Familienarbeit e.V, Pressemeldung, 13.02,2018
Bilder: Felix Staratschek

Koalitionsvertrag – enttäuschend für Familien und Rentner

Zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD nimmt Dr. Johannes Resch, stellvertretender Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V., Stellung:


„Der im Vertrag behauptete Anspruch, Familien und Rentnern gerecht zu werden, wird nicht erfüllt. Der Vertrag ignoriert nach wie vor den wichtigsten Konstruktionsfehler unseres Sozialsystems, der darin besteht, dass das Gleichgewicht zwischen Kinder- und Alterssicherung missachtet wird. Er ignoriert weiter die elterliche Erziehungsarbeit, die Voraussetzung für eine im Umlageverfahren zwischen den Generationen organisierte Alterssicherung ist. Dieser Fehler wurde schon von den männlichen Vordenkern sowohl der neoliberalen wie der marxistischen Theorie im 19. Jahrhundert gemacht. die die traditionell von Frauen geleistete Arbeit nicht achteten. So orientiert sich auch dieser Vertrag wieder an überholten Ideologien ohne Zukunftsperspektive.“

Resch weist daraufhin, dass das Kindergeld seit 2002 real nicht erhöht wurde, während die Löhne zumindest leicht gestiegen seien. Das habe die Situation der Familien verschlechtert. Ob die angekündigte Erhöhung des Kindergelds um 25 € in den nächsten 4 Jahren daran etwas ändern werde, hänge von der künftigen Inflationsrate ab. Die Wirkung sei aber auch dann nur geringfügig.

 
"Für mehr Respekt vor Familien" warb die CDU zur Bundestagswahl 2017.
Offen bleibt bei allen Plakaten von CDU und SPD, was die damit meinen. 
 

Eine aktuelle Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung zeigt, dass die Kinder- und Elternarmut in Deutschland weit größer ist als bisher angenommen, während die üblichen vor allem von der OECD veröffentlichten Berechnungen die Kosten der Kinder nur ungenügend berücksichtigen.

Dazu Resch: „Die Berechnungen der OECD sollen einen internationalen Vergleich ermöglichen. Zur OECD gehören aber viele Länder, die kein mit Deutschland vergleichbares Alterssicherungssystem haben (Türkei, USA, Mexiko, Chile u.a.). China, Indien, Brasilien und Südafrika sollen Neumitglieder werden. Ein Vergleich bei völlig verschiedenen Sozialsystemen ist aber irreführend. In den genannten Ländern müssen kinderlose Personen für ihr Alter selbst vorsorgen, während in Deutschland deren Renten von den Kindern der Eltern bezahlt werden. Das wird bei den Vergleichen der OECD nicht berücksichtigt, was dazu führt, dass Familien in Deutschland reicher erscheinen, als sie wirklich sind.“

Resch weiter: „Die angestrebte Gleichstellung der Eltern bei der Erwerbsarbeit wird weiter als Gleichberechtigung verkauft, obwohl sie eine Bevormundung und Diskriminierung ist. Wenn Eltern in das gleiche Erwerbskorsett gepresst werden wie Arbeitnehmer/innen ohne Kinder, führt das zur Überforderung der Eltern und damit mittelbar zur Gefährdung des Kindeswohls.

Selbst beim angekündigten dritten Erziehungsjahr für Geburten vor 1992 bei der Rente werden die meisten Mütter gleich wieder ausgeschlossen, nämlich die mit einem oder zwei Kindern.“


* http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_83186500/studie-der-bertelsmann-stiftung-mit-jedem-kind-steigt-das-armutsrisiko.html


     
"Unsere Familienpolitik ist genauso: laut und fordernd. Zeit für mehr Gerechtigkeit"
warb die SPD mit Großplakaten zur Bundestagswahl 2017. 
 



Dr. Johannes Resch
stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.
Verband zur Förderung der eigenständigen finanziellen und sozialen Absicherung häuslicher Eltern- und Pflegearbeit
www.familienarbeit-heute.de

www.johannes-resch.de

   
Zur Bundestagswahl war Familienpolitik auch Thema von Einzelbewerbern und der ÖDP,
die das Konzept des Verband Familienarbeit unterstützen. 
 

Freitag, 8. September 2017

Wahl-O-Mat? Familienpolitik kommt nicht vor / Kindeswohl und Elternrechte spielen keine Rolle

Pressemitteilung des Bündnis “Rettet die Familie”

Wahl-O-Mat? Familienpolitik kommt nicht vor!
Kindeswohl und Elternrechte spielen keine Rolle

Der zur Bundestagswahl von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) entwickelte Wahl-O-Mat wird auch vom Bündnis „Rettet die Familie“ grundsätzlich als eine gute Idee angesehen, die die Meinungsbildung der Wähler/innen erleichtern kann.
Kritik wird allerdings an der sehr einseitigen Themenauswahl geübt. Der stellv. Vorsitzende des Bündnisses, Dr. Johannes Resch, äußert sich dazu: „Die einseitige Themenauswahl, wie z.B. das Weglassen der Familienpolitik, ist offensichtlich auch dadurch bedingt, dass die Bundeszentrale auf solche Fragen verzichtet hat, die zwischen den etablierten Parteien nicht strittig sind. Familienpolitik gehört dazu. Aber unfair ist das gegenüber den restlichen Parteien, die z.T. durchaus abweichende Akzente in der Familienpolitik setzen, die jedoch im Wahl-O-Mat nicht erkennbar werden, aber für Eltern wichtig sind.

Wahlplakat mit Familienpolitik des Einzelbewerbers Felix Staratschek
mit Zweitstimmenempfehlung für die ÖDP.


So wird das BAFÖG angesprochen, das Kindergeld aber nicht. Studenten sind eben Wähler und Kinder nicht. Die Thematisierung der Ganztagsbetreuung der Kinder lässt den Anspruch des Finanzkapitals durchschimmern, das möglichst alle Eltern zwecks Lohnsenkung in Vollerwerbstätigkeit sehen will. Vom Anspruch selbstbetreuender Eltern auf Gleichberechtigung ist dagegen nicht die Rede. Wie sollen Eltern zu einer vernünftigen Wahlentscheidung kommen, wenn sowohl die zunehmende Familienarmut als auch die Bevormundung der Eltern mit keiner einzigen Frage angesprochen wird?

Diskriminierung der Eltern im Rentenrecht – kein Thema! 



Diskriminierung junger Eltern und von Mehr-Kind-Eltern beim 
Elterngeld – kein Thema! 

 Bevormundung statt Wahlfreiheit bei der Kindererziehung – kein Thema!

Der Wahl-O-Mat demonstriert, wie berechtigt es war, dass das Bündnis den Parteien Wahlprüfsteine vorgelegt hat, die im Gegensatz zum Wahl-O-Mat eine echte Entscheidungshilfe für Eltern sind.“



Die Wahlprüfsteine sind nachzulesen unter den Links:
http://www.rettet-die-familie.de/rdf_files/images/content/WPS_BTW_2017_Antworten.df 
und
http://familienarbeit-heute.de/?p=4817

Der Wahlomat:
https://www.wahl-o-mat.de/bundestagswahl2017/ 

Für ein Wahlrecht ab der Geburt: 
http://wahlrecht.jetzt/