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Die Rheinische Post berichtet von Ernennungen für den Aufsichtsrat der DB. Darunter sind zwei Mitglieder des Bundestages, die über das Portal Abgeordnetenwatch direkt zu Bahnthemen befragt werden können:
Björn Simon CDU Wahlkreis Offenbach Hessen
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/bjoern-simon
Uwe Schmidt SPD Wahlkreis Bremen/Bremerhaven
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/uwe-schmidt-1
Außerdem kann man den Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder CDU befragen (Wahlkreis Bitburg. Eifel, Rheinland Pfalz):
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/patrick-schnieder
Aktuell kann man bis 8. März 2026 die Kandidaten zur Landtagswahl 2026 in Baden Württemberg befragen, inbesondere zum Projekt Stuttgart 21:
www.abgeordnetenwatch.de/baden-wuerttemberg/kandidierende
Mitglieder des Bundestages die sich besonders mit Verkehrsfragen befassen finden Sie hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsausschuss#Mitglieder
Mit wenigen Klicks finden Sie die auch auf Abgeordnetenwatch
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Am 15. Dezember 2025 war der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags zur Aufarbeitung der Pandemiepolitik geladen. Spahn war von März 2018 bis Dezember 2021 Bundesgesundheitsminister und wurde in der Hochphase des 2G-Winters von Karl Lauterbach abgelöst. Er war maßgeblich an der Architektur der Pandemiepolitik beteiligt. Wie reagiert er auf kritische Fragen zu seiner Amtszeit?
Seit September 2021 proklamierten Politiker wie Herr Spahn eine medizinisch nicht vorhandene «Pandemie der Ungeimpften» und erließen Maßnahmen, die die Grundrechte ungeimpfter Bürgerinnen und Bürger massiv einschränkten. Dies geschah bewusst und entgegen der Fachexpertise der Mitarbeiter im Robert-Koch-Institut (RKI). Diese hielten in den Protokollen des RKI-Krisenstabs fest: «In den Medien wird von einer Pandemie der Ungeimpften gesprochen. Aus fachlicher Sicht nicht korrekt. Die Gesamtbevölkerung trägt bei. Soll das in der Kommunikation aufgegriffen werden?” Weiter heißt es in den Protokollen: „Dient als Appell an alle, die nicht geimpft sind, sich impfen zu lassen. Das sagt der Minister bei jeder Pressekonferenz, vermutlich bewusst, und kann eher nicht korrigiert werden.“
Auf der Seite von Abgeordnetenwatch finden Sie ganz unten oft weitere Links zu Seiten des MdB. Da ich auf X bin habe ich nach x-Konten gesucht. Facebook, Linkedin und andere finden sie über Abgeordnetenwatch oder eigene Suche. Jetzt sind Sie dran, bringen Sie durch ihre Fragen über Abgeordnetenwatch leben in die Coronaaufarbeitung. Bringen Sie gute Kommentare auf die X-Konten und folgen Sie einigen. Es lohnt sich sich dafür auf X anzumelden. Insbesondere die Sachverständigen Homburg und Nehls kann ich nur empfehlen zu abonieren.
Franziska Hoppermann CDU
Vorsitzende der Enquete-Kommission
Landesliste Hamburg
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/franziska-hoppermann
Vorbemerkung von Felix Staratschek: Bitte geben Sie bei Abgeordnetenbwatch ihre Postleitzahl ein und befragen Sie zum Thema Corona-Pandemie, WHO-Pandemievertrag und Internationale Gesundregeln die genante MdB, MdL und MdEP. https://www.abgeordnetenwatch.de/ . Sie können als Hintergrund für Ihre Frage diesen Link eingeben, wenn Sie aif den offenen Brief der MWGFD bezug nehmen, damit Frageleser und Befragte leicht sehen können worum es geht: https://www.mwgfd.org/2025/06/widerruf-der-zustimmung-zum-who-pandemievertrag/
MWGFD e.V. · Postfach 1114· 84131 Vilsbiburg
Offener Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Landtage
05. Juni 2025
Zurück zur gesundheitspolitischen Vernunft: Widerruf der Zustimmung zum WHO-Pandemievertrag
Der Verein Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD e.V.) ruft die Politik auf, zur gesundheitspolitischen Vernunft zurückzukehren.
Die Zustimmung der deutschen Delegation zum WHO-Pandemievertrag ist von der Bundesregierung unverzüglich zu widerrufen - zumindest so lange, bis sich die politischen Parteien auf Bundes- und Landesebene ausführlich und transparent mit dem Vertragswerk beschäftigt und ihm zugestimmt haben. Die in dem Vertragswerk versteckten Gefährdungen der Souveränität Deutschlands dürfen nicht auf (ministerialer) Verwaltungsebene administriert werden, sondern sind auch politisch zu verantworten.
Beide WHO-Vertragswerke haben zu unserem Bedauern weder in den Verhandlungen zur Koalitionsbildung noch im Koalitionsvertrag eine Rolle gespielt. Sowohl der Bundestag als auch die Landesparlamente blieben ausgeschlossen. Eine deutsche Fassung existiert nicht. Verhandlungsführer war ausschließlich die EU-Kommission, die nun fordert, das Verhandlungsergebnis 1:1 in den Mitgliedstaaten umzusetzen.
Schon am 1. Juni 2024 hatte die Bundesregierung auf der 77. Weltgesundheitsversammlung (WHA) unter Beweis gestellt, dass sie sich am wohl völkerrechtswidrigen und größtenteils geheim gehaltenen Zustandekommen der 60-seitigen Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) nicht zu stören schien.
Dass der ebenfalls zur Beschlussfassung anstehende Pandemievertrag (PA) dennoch nicht zustande kam, war maßgeblich den afrikanischen (Equity-)Staaten zu verdanken; die deutsche WHA-Delegation unter der Leitung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach hätte dem PA-Vertragsentwurf in jeder Fassung vermutlich bedenkenlos zugestimmt. Dies zeigt sich auch daran, dass sie das Verfahren zur Zustimmung zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) widerspruchslos akzeptiert hat – obwohl dabei geltendes Recht verletzt wurde:
Keine Frage, die AfD hat einen Erfolg, aus meiner Sicht zu unrecht. Denn die werben zwar um Corona-Maßnahmenkritiker, wie ich es einer bin, haben das aber wie das BSW im für mich sichtbaren Plakat-Wahlkampf nicht klar thematisiert. Mit der staatlichen Parteienfinanzierung und einer gezielten Spendensammlung hätte die AfD eine spezielle Aufklärungsseite zum Corona-Thema schaffen können, die mit Plakaten und einer bundesweiten Infoschrift beworben wird. Dem Auftrag des Grundgesetzes an der Willensbildung der Bevölkerung mitzuwirken ist die AfD in meinen Augen nicht nachgekommen, da die AfD hier die größten Möglichkeiten gehabt hätte. Auch kommunal habe ich zweimal keine Reaktion der AfD bemerkt, als ich in der Bürgerfragestunde die kommunale Aufarbeitung der Coronamaßnahmen anregen wollte.
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| Man halte mal ein Lineal unter die Sterbekurve, dann sieht man wie die Täler höher werden und dauerfaft mehr Leute sterben. |
Pressemitteilung // 17.10.2024
Die Nutzung nicht mehr benötigter Bahnflächen muss weiter möglich sein
(Anmerkung vom 29.05.2025: Unter Bundesverkehrsminister Patrik Schnieder scheint die CDU ernst zu machen mit der Zerstörung der Bahn: https://x.com/BMV/status/1927728195895222336 )
Der Bundestag befasst sich heute erstmals mit einem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Korrektur der von der Ampel-Koalition im vergangenen Dezember geänderten Freistellungsvoraussetzungen des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (BT-Drs. 20/13358). Diese Vorschrift regelt das Freistellungsverfahren von Liegenschaften von Bahnbetriebszwecken („Entwidmung“). Dazu können Sie den verkehrspolitischen Sprecher der Fraktion, Thomas Bareiß, und den zuständigen Berichterstatter für die Schiene, Michael Donth, gerne wie folgt zitieren:
Thomas Bareiß:
Wortlaut der Petition
Im Vorfeld der Beschlussfassung des neuen Raumordnungsgesetzes durch den Bundesrat sehen der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Allianz pro Schiene und DIE GÜTERBAHNEN erheblichen Nachbesserungsbedarf, vor allem in den Bereichen Planungsbeschleunigung und Schienenanbindung. Die Verbände teilen grundsätzlich die Zielsetzung der Gesetzesinitiative. „Doch aus unserer Sicht wird diese bislang in drei Punkten nicht gerecht: „Erstens fehlt eine ausreichende Berücksichtigung der Schienenanbindung bei Gewerbe- und Industriegebieten und ihre Priorisierung als zentraler Verknüpfungsfaktor, zweitens bleibt es bei zeitaufwändigen Doppelprüfungen bei der Unterlagenerstellung und den Umweltauswirkungen und drittens fehlt der Entfall der Befugnis der Behörde, die Raumverträglichkeitsprüfung als eigenständiges Verfahren einzuleiten. Wir zweifeln, ob so ein Beitrag zur angestrebten Halbierung der Verfahrensdauer erreicht werden kann“, erklärte VDV-Vizepräsident Joachim Berends.
Nun ist es da, das Ticket für 49 Euro für den ÖPNV in Deutschland. Aber mit Pferdefüßen, voraussichtlich ohne Zusatzfunktionen vieler Zeitkarten, wie die Personenmitnahme am Wochenende und fehlende Übertragbarkeit. Und es ist für Pendler, die das Auto nutzen, weil es deutlich schneller ist, kein Anreiz für andere Fahrten den ÖPNV zu nutzen. Pendler haben schon heute die preiswertesten Karten, da können nur bessere Angebote mehr Umsteiger bringen. Aber der Gelegenheitsverkehr ist ein ÖPNV-Wachstumspotential.
Abs. Felix Saratschek, Freiligrathstr. 2, 42477 Radevormwald