NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Donnerstag, 24. Oktober 2013

"Evaluation“ der deutschen Familienpolitik nach Vorgaben der Wirtschaftslobby

Pressemeldung Verband Familienarbeit e.V.13.10.2013

Der ifo-Schnelldienst 18/2013 bewertet die „Gesamtevaluation familienbezogener Leistungen“, die drei Wirtschaftsforschungsinstitute (ifo, DIW und ZEW) im Rahmen eines bereits 2009 erfolgten Auftrags des Bundesfamilien- und des Bundesfinanzministeriums erstellt haben.
Schon lange im Vorfeld hatten z.B. Familienverbände vielen bekannt gewordenen Zuordnungen von Teilbeträgen der zur Debatte stehenden 200 Milliarden „Familienförderung“ widersprochen und vorgerechnet, dass tatsächlich nur wenige der genannten Maßnahmen direkt den Familien zugute kommen. Davon völlig unbeeindruckt beziehen sich die Gutachter in ihrem Schlussbericht erneut auf die 200 Milliarden.
Dazu nimmt die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., Gertrud Martin, Stellung: „Schon die Tatsache, dass mit der Evaluierung familienpolitischen Tuns ein Netzwerk von Wirtschaftsinstituten beauftragt wird, muss irritieren. Offensichtlich ging es der damaligen Familienministerin von der Leyen nicht darum, herauszufinden, welche familienpolitischen Maßnahmen geeignet wären, etwa den Zusammenhalt von Familien und die Erziehungskompetenz der Eltern zu fördern oder wie dem Geburtendefizit abgeholfen werden könnte. Sondern es ging ihr allein um die Wirtschaftstauglichkeit der Familien. Tatsächlich wurden also dem Gutachtenauftrag nicht Kriterien wie Kindeswohl, Wünsche und Rechte der Eltern zu Grunde gelegt, sondern die Frage, was zu tun sei, um möglichst beide Eltern - am besten in Vollzeit - den Wirtschaftsprozessen als Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen.“
Zudem sei von den Gutachtern die sachliche Sorgfaltspflicht bei der Zuordnung der Einzelleistungen missachtet worden. Als besonders krasses Beispiel nennt Martin die Kritik am Kindergeld, das im Wesentlichen Auswirkung des steuerlichen Kinderfreibetrages ist: „Mit demselben Recht, wie Erwachsene ihr Existenzminimum nicht versteuern müssen, hat das auch für Kinder zu gelten. Eine Definition des Kinderfreibetrags als Familienförderung ist bewusste Irreführung oder Ignoranz gegenüber verfassungsrechtlich garantierten Grundrechten.“
Martin ergänzt: „Neben den Ausgaben für die Familien hätte auch eine sachgerechte Berücksichtigung der von den Eltern erbrachten Gegenleistungen erfolgen müssen. In einer früheren Untersuchung des Ifo-Instituts wurde errechnet, dass der Staat im Schnitt pro Kind 77 000 € mehr profitiert als er für ein Kind ausgibt. Allein die Eltern garantieren die Zukunftsfähigkeit des Staates. Die 13 Mio € für das Gutachten wurden fehlinvestiert.“

Pressestelle Verband Familienarbeit e.V.
Frau Martin ist auch Mitglied der ÖDP.

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