NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Mittwoch, 14. November 2018

VDV zum Bahnausbau: Vorschläge zur Ausgestaltung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III)

Baustellen dürfen das Schienennetz nicht lahmlegen. 

Allgemein, 13.11.2018

VDV zum Bahnausbau: Vorschläge zur Ausgestaltung der 
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) 


Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat Vorschläge für die weitere Ausgestaltung der neuen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) erarbeitet. Der Branchenverband sieht dabei einen wichtigen Schwerpunkt in der dauerhaften Verfügbarkeit des Schienennetzes für einen störungsfreien Betrieb, gerade auch während notwendiger Baumaßnahmen. VDV-Vizepräsident Joachim Berends weist in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf die Berücksichtigung und Umsetzung der im Runden Tisch Baustellenmanagement vereinbarten Maßnahmen hin: „Im Rahmen der neuen LuFV müssen entsprechende finanzielle Anreize für DB Netz zum kundenfreundlichen Bauen berücksichtigt werden, insbesondere bei Baumaßnahmen unter rollendem Rad, damit weniger gesperrt und umgeleitet werden muss. Zudem müssen die Mittel insgesamt an die erhöhten Planungs- und Baukosten angepasst werden.“, so Berends weiter.
 
Auch der nach wie vor immense Investitionsstau bei der Modernisierung des gesamten Schienennetzes muss nach Ansicht des VDV im Fokus der neuen Vereinbarung zwischen Bund und Deutscher Bahn stehen. Vor allem die hohen Sanierungskosten für die zahlreichen zu erneuernden Brücken sind entsprechend zu berücksichtigen. „Der ausdrückliche Wille der Politik und der Branche ist es, bis spätestens 2030 deutlich mehr Verkehr über die Schiene abzuwickeln. Das geht aber nur in einem modernen, leistungsstarken Netz. Jetzt ist deshalb der richtige Zeitpunkt, um die Modernisierung und den Ausbau des gesamten Netzes mit ausreichenden Finanzmitteln entscheidend voranzubringen. Schon in der LuFV II gab es deutlich mehr Mittel für Infrastrukturinvestitionen, doch der Bedarf ist auch aufgrund der zunehmenden Belastung des Netzes weiter gestiegen. Das gilt es zu berücksichtigen, damit uns die Wachstumserfolge bei der Eisenbahn nicht bei deren Infrastruktur wieder auf die Füße fallen“, so Berends weiter.

Ersatzinvestitionen in Anschlussweichen und Nachjustierung der Qualitätskriterien 

Ganz konkret benennt der VDV zudem zwei Punkte, die seiner Meinung nach in der neuen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung erstmals berücksichtig bzw. deutlich überarbeitet werden müssen. So fordert der Verband die Neuaufnahme von Ersatzinvestitionen in Anschlussweichen in den Anwendungsbereich der LuFV und die Nachjustierung der vereinbarten Qualitätskennzahlen, zum Beispiel beim ‚theoretischen Fahrzeitverlust‘ und bei einem Kriterium zur Kapazität des Netzes. „Es gibt eine Reihe ganz konkreter Punkte, die insgesamt dazu führen, dass im Rahmen der LuFV III noch mehr Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit entstehen. Das ist für die Unternehmen, die täglich im Schienennetz unterwegs sind wichtig, denn wir und unsere Kunden benötigen maximale Zuverlässigkeit und Planbarkeit unserer Verkehre“, so Berends abschließend.

Link zur Pressemitteilung: 

Infos auf Wikipedia

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen