NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Donnerstag, 8. März 2018

ÖDP begrüßt das Urteil des EuGH zu Schiedsgerichten

7. März 2018

ÖDP begrüßt das Urteil des EuGH zu Schiedsgerichten

Becker (ÖDP): „Jahrelanger Protest erfolgreich – Generalangriff auf Demokratie und Rechtsstaat abgewendet!“



Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zur Unzulässigkeit von privaten Schiedsgerichten innerhalb der Europäischen Union. 

Zur EU-Wahl 2014 bezog die ÖDP mit diesem Plakat Stellung gegen
CETA, TTIP und TISA und die darin enthaltenen Schiedsgerichte. 

„Der jahrelange Protest der Freihandelskritiker gegen die Aushöhlung des Rechtsstaats und der Demokratie war berechtigt und jetzt ist er erfolgreich. Das Gericht hat geurteilt, dass derartige Schiedsgerichtsvereinbarungen in zwischenstaatlichen Verträgen unzulässig sind, da diese Klausel Rechtsstreitigkeiten der gerichtlichen Überprüfung nach Unionsrecht entzieht. Einfach ausgedrückt: Es darf keine Paralleljustiz und keine privaten Gerichte geben vor denen Konzerne europäische Staaten verklagen können. Diese Entscheidung ist ein echter Grund zur Freude“, so Agnes Becker, kommissarische Bundesvorsitzende der ÖDP.



Die ÖDP sieht sich durch dieses Urteil des höchsten europäischen Gerichts in ihrer Auffassung bestätigt, dass Schiedsgerichtsvereinbarungen in Handelsverträgen unzulässig sind, soweit diese die Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit entziehen. Für CDU/CSU, SPD und FDP gab es in diesem Punkt bislang keine Einsicht, was die ÖDP und viele NGOs stets kritisiert hatten.

Das Urteil könnte auch das Ende der rund 200 Investitionsschutz-Abkommen mit Klauseln zu Investor-Staat-Schlichtungsverfahren (ISDS) zwischen EU und Drittstaaten bedeuten. „Hier muss sichergestellt werden, dass Streitigkeiten aus diesen Abkommen von einem ordentlichen Gericht unter Wahrung der Anwendung des Gemeinschaftsrechts überprüft werden können“, betont Agnes Becker. Entsprechende Klauseln in den sogenannten „Freihandelsabkommen“ sind weder mit dem Rechtsstaatsgebot noch mit dem Gemeinschaftsrecht der EU vereinbar, unterstreicht die kommissarische ÖDP-Vorsitzende.


Link zur Pressemitteilung 

Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshof:

Hier können Sie dem Mitglied des EU-Parlaments Dr. Klaus Buchner MdeP aus München (ÖDP) Fragen stellen:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/prof-dr-klaus-buchner

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