NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Samstag, 4. August 2012

ESM- Klagen: Roman Huber von Mehr Demokratie antwortet auf Veröffentlichungen im Viertürmeblog

Herr Roamn Huber von Mehr Demokratie e.V. hat mir geantwortet. Damit sich jeder seine Meinung bilden kann, gebe ich seinen Brief hier wieder, mit Einschüben von mir als Antwort an ihn. Die her veröffentlichlichten Texte wurden selbstverständlich auch per E- Mail in mehreren Verteilern bekannt gemacht, darunter auch im Verein Mehr Demokratie und der ÖDP.


Sehr geehrter Herr Roman Huber!

Danke für ihren Brief.

Am 31. Juli 2012 20:46 schrieb Roman Huber




Guten Tag Herr Staratschek,
Sie haben mehrfach zu unserer Verfassungsbeschwerde Texte verfasst. Zu einigen Punkten, die Sie darin angesprochen haben, z.B. eine angebliche Befangenheit des Berichterstatters Peter Huber, haben wir auf unserer Webseite
www . verfassungsbeschwerde . eu unter "Häufige Fragen" Stellung genommen. Wir bitten Sie dies zur Kenntnis zu nehmen. Einen anderen zentralen Gedankengang zu Art. 146 möchte ich Ihnen hier kurz darlegen.

a) Unsere inhaltliche Linie ist: Wir fordern einen Volksentscheid über ESM und Fiskalvertrag.


Muss man nicht zuerst mal fragen, ob das, was da vorliegt reif ist für einen Volksentscheid oder sind die Inhalte dessen, was Sie da zur Abstimmung bringen wollen derart antidemokratisch und ethisch- kriminell, dass man dagegen inhaltlich vorgehen müsste, um eine verbesserte Vorlage zu erreichen, über die dann abgestimmt werden kann. Aber in der ÖDP- Zeitung haben Sie - nicht zum ersten mal - die Katze aus dem Sack gelassen, sie wollen über diesen ESM und Fiskalpakt abstimmen. 


   Wie kommen wir nun zu einem Volksentscheid? Die Grundnorm ist in Artikel 20 Absatz zwei GG angelegt, die Staatsgewalt, heißt es hier, wird in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt. Zu dieser Frage brauchen wir endlich eine Änderung des Grundgesetzes, in der die direktdemokratischen Verfahren in ihren Grundzügen geregelt werden (darüber hinaus braucht es noch ein Ausführungsgesetz).


Sind ihnen die Protokolle des Parlamentarischen Rates nicht bekannt, wo die Väter des Grundgesetzes ganz klar sagten, sie wollen Volksabstimmungen? Dafür braucht es keine Grundgesetzänderung, sondern ein Ausführungsgesetz. Das war auch mal der Vorläufergruppe von Mehr Demokratie bekannt. Warum versuchen Sie nicht wenigstens diesen Weg? Wenn es im Bundestag eine Mehrheit für Volksentscheide gibt, bringen Sie diese doch dazu, ein einfaches Durchführungsgesetz zu beschließen. Wenn dann dagegen jemand klagt, werden wir Klarheit bekommen. Wenn nicht, haben wir den Volksentscheid auf Bundesebene auf jeden Fall. Im Lissabonurteil kann man lesen, wie das BVG bei der Bewertung von Gesetzen deren Entstehgungsgeschichte einbezieht.


Wir fordern die Einführung von 
1. Volksinititiative, Volksbegehren und Volksentscheid über jedes Thema über das auch der Bundestag entscheiden darf.


Stimme ich voll zu. Und ich bin der Überzeugung, ESM und Fiskalpakt widersprechen so unserem Grundgesetz, dass die der Bundestag nicht annehmen darf. Also darf es hier keinen Volksentscheid geben, sondern es muss gegen die Inhalte geklagt werden.


2. Fakultatives Referendum zu jedem Gesetz, dass der Bundestag erlassen hat (z.B. das ESMFinG)


Stimme ich nur eingeschränkt zu. Bei Gesetzen zu denen Verfassungsklagen anstehen oder angekündigt werden, sollte zunächst immer der Richterspruch abgewartet werden, sofern das Gerichtsverfahren aufschiebende Wirkung hat.


3. Obligatorische Referenden zu GG-Änderungen und Hoheitsabgaben gemäß Art. 23 und Art. 24


Hier sollte Artikel 79 Absatz 3 beachtet werden. Hoheitsabgaben müssen zum einen rückholbar sein (Lissabonurteil) und sie dürfen die Identität des Grundgesetzes nicht aushebeln. Verfassungsklagen müssen Vorrang vor Volksentscheiden haben, sonst droht der demokratische Rechtsstaat zu einem Demokratiedarwinismus zu werden. 


 Wie wir uns das genau vorstellen finden Sie hier im Überblick.

Einen Gesetzentwurf (den wir gerade auch noch in einigen Punkten überarbeiten) und ein Schaubild dazu finden Sie hier.


Bekanntlich gibt es auf Bundesebene diese Rechte noch nicht. Ein Ausführungsgesetz wie oben lässt sich leider juristisch vor dem Verfassungsgericht nicht zwingend einfordern,


Aber das Ausführungsgesetz lässt sich mit einfacher Mehrheit im Bundestag schon heute beschließen! Das Gericht ist ja kein Gesetzgeber!
  

eine Volksabstimmung bekommen wir nur über den "Umweg" Artikel 146.


Die Betonung muss aber auch auf "eine" liegen. Wie die neue Verfassung erstellt wird und was darin vorkommt, dass kann "Mehr Demokratie" kaum beeinflussen. Es ist auch nicht sicher, ob da dann die Abstimmungen im Artikel 20 bleiben oder der Artikel 79 Absatz 3. Was "Mehr Demokratie" hier tut, ist der Politik einen unausgefüllten unterschriebenen Blankoscheck auszuhändigen. Gnade uns Gott, was die Politiker mit diesem Scheck anstellen werden!


b) Juristischer Ansatz der Verfassungsbeschwerde:

Im Lissabonurteil vom 30.6.2009 eröffnet das Gericht z.B. in der Randnotizen 232 im Umkehrschluss diesen Weg.


          Weiter dazu in 233
"Auch eine weitgehende Verselbständigung politischer Herrschaft für die Europäische Union durch die Einräumung stetig vermehrter Zuständigkeiten und eine allmähliche Überwindung noch bestehender Einstimmigkeitserfordernisse oder bislang prägender Regularien der Staatengleichheit kann aus der Sicht des deutschen Verfassungsrechts allein aus der Handlungsfreiheit des selbstbestimmten Volkes heraus geschehen."


Warum lassen Sie diesen Satz aus Randnummer 233 weg?:
"Solche Integrationsschritte müssen von Verfassungs wegen durch den Übertragungsakt sachlich begrenzt und prinzipiell widerruflich sein."

ESM und Fiskalpakt verstoßen doch gegen diese Leitmaxime, Da darf man doch keinen Volksentscheid fordern, sondern muss darlegen, dass dies der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes widerspricht!


         Selbstverständlich wird dann nicht über ein komplett neues Grundgesetz abgestimmt werden. Schön hat den Zusammenhang auch Prof. Kahl in seinem Artikel in der FAZ "Nicht ohne uns" vom 8.3.2012 beschreiben, zu finden ist der Artikel hier  (ganz unten Artikel)


Prof. Kahl ist mir an anderer Stelle sehr unangenehm aufgefallen und hat nach dem Lissabonurteil eine Entmachtung des Bundesverfassungsgerichtes gefordert.  
Zu dem FAZ- Artikel habe ich im ÖDP- Forum Stellung genommen.
Zu dem was Mehr Demokratie unter den Tisch fallen lässt hier.

'
Eine Volksabstimmung würde dann z.B. zu einer Änderung von Artikel 23 GG abgehalten werden, die dann sinngemäß besagt, dass Übertragungen von "integrationsfesten" Politikbereichen nur mit der Zustimmung des Volkes möglich sind. Aber damit wäre noch immer nicht ESM und Fiskalvertrag ratifiziert, sondern es müssten dann oder ggf. auch gleichzeitig mit einer Änderung von Art. 23 die Zustimmungsgesetze zu ESM und Fiskalvertrag dem Volk vorgelegt werden. Aufgrund der GG-Regelung müssten dann in Zukunft alle weiteren Hoheitsübertragungen von den Bürgern entschieden werden.

Ich hoffe, das dies klärend ist.


Das ist vor allem Wunschdenken! Denn wenn die Politik einmal am Grundgesetz oder einer neuen Verfassung arbeitet, wird die versuchen das so zu biegen, dass es in ihrem Interesse ist. Fakt ist, mit diesem Vorschlag hat Mehr Demokratie noch immer keine allgemeinen Volksentscheide erreicht, aber es hat Artikel 79 Absatz 3 entscheidend aufgeweicht. Und das ist m.E. Betrug, da es immer hieß, es ginge um den ESM und Fiskalpakt. Statt dessen geht es um das Grundgesetz. Und selbst wenn Karlsruhe ihre Klage ablehnt, weil das BVG kein Gesetzgeber ist und nicht eine Verpflichtung an den Bundestag auszusprechen hat, wo der Bundestag keine Verpflichtung hatte, zuzustimmen, hat Mehr Demokratie der Politik entscheidenden Nachhilfeunterricht gegeben in Sachen Demokratieabbau. Mehr Demokratie ist besten falls bereit, den Identitätskern des Grundgesetzes durch einen Volksentscheid zu riskieren. Für mich ist dieser Kern so wichtig, dass ich gegen alle Versuche kämpfen muss, die ein Antasten dieses Grundrechte- und Demokratieschutzes ermöglichen.
Volksentscheide haben nichts mit Wahrheit oder der besten Lösung zu tun, sondern nur mit Mehrheit.In der Regel versuchen Initiativen Veränderungen zu erreichen. Scheitern die, bleibt alles, wie zuvor geplant, es wird nichts schlechter.
Aber der Volksentscheid, den Sie fordern, kann dazu führen, dass vieles schlechter wird. Und deshalb halte ich es für Demokraten für unverantwortbar, diesen Volksentscheid anzustreben oder zu bewerben. Wie bei der Atomkraft gibt es hier mindestens ein demokratisches Restrisiko, dass unserer Demokratie den Rest geben kann. Das kann doch allen Ernstes nicht ein Verein fordern,der sich Mehr Demokratie nennt.
Warum unterstützen Sie nicht einfach diese umfassende Klage und ziehen ihre Klage zurück? 
Mit bestem Gruß, Felix Staratschek

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