NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Sonntag, 12. August 2012

Politiker wollen Grundgesetz per Volksentscheid abschaffen - wie von Mehr Demokratie im Klagetext vorgeschlagen

Mit großer Sorge betrachte ich die Bestrebungen, die Vorgaben unseres Grundgesetzes für die Europa- und Außenpolitik dadurch außer Kraft zu setzen, dass man per Volksentscheid über Artikel 146 Grundgesetz über eine neue Verfassung abstimmt. Nachdem der Verein "Mehr Demokratie" seine Kampagne "Volksentscheid, sonst klagen wir" Ende März 2012 begonnen hat, springen nun immer mehr Politiker auf diesen Zug auf . Nachdem Schäuble im Spiegel kund tat, dass so ein Volksentscheid schneller kommen könnte, als gedacht und nachdem ich in der Rheinischen Post schon am 2.7.2012 gelesen habe, dass Steinbrück (SPD) es für möglich hält, so einen Volksentscheid durch ein Bündnis von Politik, Wirtschaft und Medien zu gewinnen, lese ich nun auch in der Tagespresse oder höre in Nachrichtensendungen, dass sich immer mehr Politiker für einen Volksentscheid aussprechen.



Ich bin ein Befürworter der direkten Demokratie im Sinne der Aussage von Verfasssungsrichter Papier, dass über alles, was der Bundestag entscheiden darf auch Volksentscheide denkbar sind. Aber darum geht es hier nicht. Es geht den Politikern darum, jetzt nur einmalig - und danach wahrscheinlich nie mehr - einen Volksentscheid zu fordern. Es geht nicht darum, die Demokratie zu verbessern, sondern es geht darum, Verfassungsklägern, die sich in Fragen der internationalen Zusammenarbeit an das Bundesverfassungsgericht wenden durch eine neue Verfassung die Klagemöglichkeiten zu nehmen. Was die Politiker wollen, ist eine Revolution. Sie wollen bei ihrem Tun nicht mehr gestört werden, denn derzeit haben laut Verfassungsrichter Voßkuhle (Rheinische Post vom 5.3.12) alle Bürger das Recht, Klagen einzureichen, wenn diese den Identitätskern des Grundgesetzes verletzt sehen.
Im Lissabonurteil haben die Verfassungsrichter klare Aussagen gemacht, was mit dem Grundgesetz möglich ist:


In der Randnummer 244 des Lissabonurteils schreiben die Richter: " Weder darf die europäische Integration zu einer Aushöhlung des demokratischen Herrschaftssystems in Deutschland führen noch darf die supranationale öffentliche Gewalt für sich genommen grundlegende demokratische Anforderungen verfehlen."


Aus Randnummer 233: "Das Grundgesetz ermächtigt die deutschen Staatsorgane nicht, Hoheitsrechte derart zu übertragen, dass aus ihrer Ausübung heraus eigenständig weitere Zuständigkeiten für die Europäische Union begründet werden können. ..... Auch eine weitgehende Verselbständigung politischer Herrschaft für die Europäische Union durch die Einräumung stetig vermehrter Zuständigkeiten und eine allmähliche Überwindung noch bestehender Einstimmigkeitserfordernisse oder bislang prägender Regularien der Staatengleichheit kann aus der Sicht des deutschen Verfassungsrechts allein aus der Handlungsfreiheit des selbstbestimmten Volkes heraus geschehen. Solche Integrationsschritte müssen von Verfassungs wegen durch den Übertragungsakt sachlich begrenzt und prinzipiell widerruflich sein."


Da ESM und Fiskalpakt weder widerruflich sind noch in ihrer Wirkung und Veränderbarkeit sachlich begrenzt, dürfte gemäß dem Lissabonurteil diese Dinge gar nicht beschlossen oder umgesetzt werden, solange das Grundgesetz gilt. Und deswegen meinen immer mehr Politiker eigentlich, das Grundgesetz muss weg! Nur sagt es keiner wörtlich.


Und in Randnummer 228 heißt es: "Das Grundgesetz ermächtigt die für Deutschland handelnden Organe nicht, durch einen Eintritt in einen Bundesstaat das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes in Gestalt der völkerrechtlichen Souveränität Deutschlands aufzugeben. Dieser Schritt ist wegen der mit ihm verbundenen unwiderruflichen Souveränitätsübertragung auf ein neues Legitimationssubjekt allein dem unmittelbar erklärten Willen des Deutschen Volkes vorbehalten."

Erstaunlich ist, was der Verein "Mehr Demokratie" in seiner Verfassungsbeschwerde schreibt. Nachdem die auf über 100 Seiten in ihrer Klage dargelegt haben, warum der ESM und Fiskalpakt abzulehnen sind steht da dieser Satz:


"V. Zum Verfahren: Nur auf diesem Weg kann demokratische Legitimation für die mit ESM, Fiskalvertrag und des Art. 136 Abs. 3 AEUV einhergehenden Integrationsschritte, für den Systemwechsel in der Wirtschafts- und Währungsunion und die Aufgabe staatlicher Souveränität in einem, wenn nicht dem zentralen Politikfeld der Union vermittelt werden."


Während es in den Werbetexten für die Beteiligung an dieser Klage immer hieß, es ginge gegen den ESM und Fiskalpakt, wird hier erklärt, wie man diesen beiden Verträgen "demokratische Legitimation" verschafft". Wie das geht, steht dann genau vor diesen Zeilen, indem man über Artikel 146 eine neue Verfassung zur Abstimmung stellt! 


Hat man damit nicht die über 37.000 Mitkläger betrogen? 


Man behauptet, hier kann man bei einer Klage gegen ESM und Fiskalpakt mitmachen, während ziemlich am Ende erklärt wird, wie man beides legal durchsetzen kann!
Woran scheitert denn im Grundgesetz, dass die Politiker in Bundestag und Bundesrat den ESM und Fiskalpakt einfach durchwinken können? Das Haupthindernis heißt Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz: "Eine Änderung des Grundgesetzes, durch welche..... die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundrechte berührt werden werden, ist unzulässig". Das ist die Ewigkeitsklausel im Grundgesetz, die die Paragraphen zur Unantastbarkeit der Würde des Menschen, zum Bezug des Grundgesetzes zu den UNO- Menschenrechten "als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit" und zur Bindung der Gesetzgebung an die nachfolgenden Grundrechte nennt. Artikel 20 enthält wichtige Aussagen, wie der Staat verfasst ist: Alle Staatsgewalt im demokratischen und sozialen Bundesstaat geht vom Volke aus durch Wahlen und Abstimmungen und wir haben ein Widerstandsrecht, wenn diese Ordnung beseitigt werden soll. Das künftig Staatsgewalt von ESM und Fiskalpakt- Akteuren ausgehen soll, ist mit diesem Artikel nicht vereinbar.


Unser Grundgesetz wurde nach der schweren Katastrophe des 2. Weltkrieges beschlossen. unter dem Eindruck des erlebten wollten die Väter des Grundgesetzes alles tun, dass nie mehr jemand am Parlament und Volk vorbei ermächtigt werden kann, Politik durchzusetzen. Ein Gesetz hatte 1933 den Nazis die Staatsgewalt übertragen und damit die Regierung Hitler ermächtigt ohne Parlament und Volkswille zu regieren.

Dr. Thomas Dehler (FDP) wird in der Sitzung vom 11.01.1949 des allgemeinen Redaktionsausschusses (ARA) des Parlamentarischen Rats zitiert, einem Revolutionär solle nicht die Möglichkeit gegeben werden, zu behaupten, die Verfassung sei auf legalem Wege außer Kraft gesetzt worden. In der Hauptausschuss-Sitzung vom 12.01.1949 hat er gesagt: „Auf jeden Fall halte ich es für notwendig, dass wir eine Barriere errichten, nicht in dem Glauben, dass wir dadurch einer Revolution begegnen können, aber doch in dem Willen, einer Revolution die Maske der Legalität zu nehmen.“


Schockierender Weise hatte ausgerechnet der Richter am Bundesverfassungsgericht und ESM- Prozessbeteiligte Prof. Dr. Peter Michael Huber in dem am 19.09.2011 in der Süddeutschen Zeitung veröffentlichten Interview „Keine europäische Wirtschaftsregierung ohne Änderung des Grundgesetzes“ über die Öffnung der Grundgesetzes für eine „supranationale Wirtschaftsregierung“ nachgedacht. Er stellte sich dies vor in der Form einer durch eine Volksabstimmung im Sinne von Art. 146 Grundgesetz zu legitimierenden neuen Verfassung für Deutschland, welche im Vergleich zum Grundgesetz nur wenige Änderungen von Artikel 23 Grundgesetz und von der Ewigkeitsgarantie (Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz) bräuchte in der Form, dass man diese unter den Vorbehalt einer europäischen Wirtschaftsregierung stellen würde. Gleichzeitig stellte er fest, dass das „in der Sache“ eine „Revolution“ wäre.


Interessant ist, was bisher in Karlsruhe 10.07.2012 passierte. Bei der Behandlung der von den Klägern eingereichten Eilanträge wurden die umfassenden Eilanträge und die Anwesenheit der Klägerin Sarah Luzia Hassel Reusing gar nicht erwähnt. Schon in der Süddeutschen Zeitung vom Freitag den 29.06.2012 wird die Klage von Frau Reusing, die eine ordentliche Aktennummer erhalten hat und nicht abgewiesen wurde, nicht erwähnt. Es heißt nämlich in dem Artikel: "Sämtliche Schriftsätze liegen der Süddeutschen Zeitung vor." "Alle Klagen sind von Koryphäen ihres Faches ausgearbeitet worden." "Sämtliche Verfassungsklagen gegen den ESM und Fiskalpakt kulminieren daher in der Feststellung: Nun sei die verfassungsgebende Gewalt des Souveräns, also das Staatsvolk gefordert". Ob die Süddeutsche Zeitung hier Opfer vorenthaltener Infos ist oder ob hier gezielt die Unwahrheit gesagt wird, weiß ich nicht. Fakt ist, dass die Menschenrechtlerin Sarah Luzia Hassel Reusing durch ihre Klage prüfen lassen will, ob ESM und Fiskalpakt mit den Grundwerten unseres Grundgesetzes vereinbar sind. Frau Hassel Reusing tritt auch für Volksentscheide ein, fordert diese aber nicht für Gesetze, deren Verträglichkeit mit der Verfassung geprüft werden müsste. Ich habe große Zweifel, ob eine Gesellschaft nach den Ideen der christlichen Soziallehre noch möglich ist, wenn Menschenrechte und Solidarität, Personalität, Subsidiarität und Gemeinwohl sich den Interessen des Großkapitals unterordnen müssen? Der Ehemann von Frau Reusing ist auf Youtube in einigen Videos zu hören. Die Klage der Reusings wird vom Netzwerk Volksentscheid unterstützt und jeder kann sich dort mit dieser Klage solidarisieren.


Auf meinen Viertürmeblog begründe ich ausführlich, warum ich aus der Klage des Vereins "Mehr Demokratie" ausgestiegen bin und berichte auch über Neuigkeiten bzgl. der Reusingklage. Es wäre ein schönes Zeichen, wenn sich jetzt viele Demokraten und Christen  mit der Reusingklage solidarisieren würden, weil diese m.E. die einzige Klage ist, die dazu führen kann, dass Europa künftig noch den Namen "christliches Abendland" verdient. Es wäre schön, wenn sich viele Leser an Mitglieder der Freien Wähler, der ÖDP und der Piratenpartei wenden, mit der Bitte, dass diese Gruppen aus der Mehr Demokratie- Klage aussteigen und unser Grundgesetz zu verteidigen. Auch über Abgeordnetenwatch kann man sich an seine örtlichen Bundestagabgeordneten wenden, mit der Frage, wie diese zur Ewigkeitklausel in unserem Grundgesetz stehen.

Abs. Felix Staratschek, Freiligrathstr. 2, 42477 Radevormwald


Sehr geehrte Damen und Herren!
Es würde mich sehr freuen, wenn Sie diesen Leserbrief veröffentlichen würden. Denn um zu verhindern, dass unser Grundgesetz an entscheidender Stelle aufgeweicht wird, muss jetzt die Diskussion darüber angeregt werden. Mit diesem Leserbrief würden sie sich positiv von den anderen Blättern und Medien abheben. Der Brief ist lang, aber die Reusingklage ist über 700 Seiten lang und auch ich könnte noch mehr schreiben. Ich hoffe, ich habe es geschafft, mich auf Wesentliches zu beschränken. Aber angesichts der Gefahren, die für unsere Demokratie drohen, ist es wichtig, notfalls per Leserbrief, hier eine Debatte anzustoßen und dafür zu sorgen, dass keine Verfassungsklage todgeschwiegen werden kann. Wenn der Brief Ihnen zu lang ist, ist es ihnen unbenommen, diese Inhalte als eigenen Artikel umzuschreiben oder auf ihren privaten Internetseiten zu veröffentlichen.

Mit bestem Gruß, Felix Staratschek

Quellen:

Eilanträge von Sarah Luzía Hassel Reusing 
Rheinische Post: Steinbrück (SPD) pro Volksentscheid
Rheinische Post: Grundgesetz und Europa.
Süddeutsche Zeitung: Auszug vom Interview mit Verfassungsrichter Dr. Huber
Video: Eröffnung der Verhandlung in Karlsruhe
Videokanal von Sarah und Volker Reusing 
 
Verfassungsbeschwerde von Mehr Demokratie, Unterstützer siehe rechte Randseite: 

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