NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Dienstag, 15. Mai 2018

Verschärfung der Polizeigesetze in Deutschland – Interview mit mit Ulrich Brehme (ÖDP)

Verschärfung der Polizeigesetze in Deutschland – Interview mit mit Ulrich Brehme (ÖDP)

14.05.2018 | Unser Politikblog
(Verlinkung im Text und Bilder ergänzt von Felix Staratschek)

In einigen Bundesländern gibt es derzeit Entwürfe für eine drastische Verschärfung der dortigen Polizeigesetze. Morgen, am 15.05.2018, stimmt voraussichtlich der bayerische Landtag über die Änderung des dortigen Polizeiaufgabengesetzes ab.

 
Horst Seehofer (CSU) ließ als Ministerpräsident von Bayern das
neue Polizeiaufgabengesetz ausarbeiten. Die ÖDP
lehnt dieses Gesetz ab. 
 


Am 10.05.2018 sprach Volker Reusing für die Sendung „Macht und Menschenrechte“ mit Ulrich Brehme, Mitglied im Arbeitskreis Demokratie, Außenpolitik, Europa der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP). Eine von diesem initiierte Resolution gegen die Verschärfung der Polizeigesetze ist auf dem ÖDP-Parteitag am 06.05.2018 in Aschaffenburg beschlossen worden.

https://www.youtube.com/watch?v=jhjsXicplcQ




Die ÖDP gehört zusammen mit anderen Parteien oder Gliederungen von diesen (darunter alphabetisch DKP Familienpartei, FDP, Grüne, Linkspartei,SPD) und zahlreichen Verbänden zu dem Bündnis „NOPAG“, welches am 10.05.2018 eine Demonstration mit mehr als 30.000 Teilnehmern durchgeführt hat.


Bei den Änderungen der Polizeigesetze geht es um die Stärkung der präventiven Befugnisse der Polizei zur Verhinderung von Straftaten, nicht nur von Terrorismus. Dabei sollen die Eingriffsschwellen erheblich gesenkt und die Kontrolle der Polizeiarbeit gelockert werden.

Dazu gehört laut Ulrich Brehme neben der Ortung von Handys und der Funkzellenabfrage auch das Abhören von Telefongesprächen, die Überwachung und die Onlinedurchsuchung mit Trojanern durch die Polizei. Die Polizei solle in Zukunft auch auf Massendaten zugreifen können, eigene Massendatenerfassungen vornehmen dürfen und mit den Geheimdiensten einen umfangreichen Datenaustausch pflegen. Mit diesem Gesetz werde das Prinzip einer unhintergehbaren Trennung von Polizei und Geheimdiensten aufgegeben.


Die Verschärfungen greifen ein in die Grundrechte auf Menschenwürde (Art. 1 GG), auf Telekommunikationsfreiheit (Art. 10 GG), auf Freizügigkeit (Art. 12 GG), auf Hausfrieden (Art. 13 GG) und auf unverzügliche richterliche Kontrolle jeder Freiheitsentziehung (Art. 104 Abs. 2 GG), in das abgeleitete Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 1 GG i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG) sowie in die Menschenrechte auf Freiheit und auf Sicherheit (Art. 9 UNO-Zivilpakt, Art. 6 EU-Grundrechtecharta).

Während die ab dem 25.05.2018 anzuwendende EU-Datenschutzgrundverordnung Privaten mit Bußgeldern bis zu 20 Millionen Euro droht bei Verletzung der Zweckbestimmung von personenbezogenen Daten, weiten die vorgesehenen Änderungen von Polizeigesetzen in Deutschland den Zugriff der Polizei auf ursprünglich für andere Zwecke erhobene Daten aus. Auch der Datenaustausch zwischen Polizei und Geheimdiensten soll deutlich ausgeweitet werden.


Die massivsten Verschärfungen sind bei der präventiven Freiheitsentziehung vorgesehen. Laut dem taz-Artikel „Verdächtig sind erst einmal alle, die danach aussehen“ vom 27.04.2018 soll diese in NRW von max. 48 Stunden auf bis zu einem Monat und laut dem NOZ-Artikel „FDP: Polizeigesetz Generalangriff auf Grundwerte“ vom 20.04.2018 auf bis zu 74 Tage ausgeweitet werden.
In Bayern sollen es nun bis zu 3 Monate ohne richterliches Urteil sein, danach mit richterlicher Genehmigung noch einmal bis zu 3 Monate.


Laut Ulrich Brehme stammt der Begriff „Gefährder“ (für Menschen, von denen die Polizei vermutet, dass sie eine Straftat begehen wollen) aus dem „Feindstrafrecht“, nach welchem für erklärte Feinde (Gefährder) ein anderes Recht gelte, als für alle anderen Bürger.


Das PAG übergehe die Kompetenzordnung der öffentlichen Gewalt. Deutschland sei auf dem Weg in den Überwachungsstaat. Die Überwachung führe zu einem Vermeidungsverhalten der Bürger. Die Unschuldsvermutung und das Vertrauen in die Polizei werden unterminiert.


In rechtsstaatliche Grundsätze wird in deutlich größerem Maße eingegriffen, als es durch tatsächliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gerechtfertigt ist.

 
So sieht die FAZ die ÖDP: Als außerparlamentarisch aktive Partei ist die
ÖDP die wirksamste Oppositionspartei. Während andere Parteien sich damit begnügen,
von der CSU überstimmt zu werden, hat es die ÖDP gelernt, die
direkte Demokratie in Bayern zu nutzen.
 


Links:

Resolution der ÖDP und Links zu Petitionen gegen das PAG:
http://viertuerme.blogspot.de/2018/05/resolution-der-odp-gegen-die.html


Kampagne gegen die Verschärfung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes
https://www.nopagby.de/


Überblick über den bayerischen Gesetzentwurf, die Änderungsanträge und die Stellungnahmen von Experten dazu
https://www.nopagby.de/materialien/


bisheriges bayerisches Polizeiaufgabengesetz
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=168319,1 


Süddeutsche Artikel „CSU – die Rückkehr zur alten Arroganz ausgerechnet im Wahljahr“ vom 11.05.2018
http://www.sueddeutsche.de/bayern/csu-die-rueckkehr-zur-alten-arroganz-ausgerechnet-im-wahljahr-1.3975403


NOZ-Artikel „FDP: Polizeigesetz Generalangriff auf Grundwerte“ vom 20.04.2018
https://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/1194775/fdp-warnt-groko-plant-generalangriff-auf-grundwerte

taz-Artikel „Verdächtig sind erst einmal alle, die danach aussehen“ vom 27.04.2018
http://www.taz.de/!5499063/

Hier können Sie dem Mitglied des EU-Parlaments Dr. Klaus Buchner MdeP aus München (ÖDP) Fragen stellen:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/prof-dr-klaus-buchner

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Von Blogger am 5/14/2018 09:38:00 vorm. unter Unser Politikblog eingestellt

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